Von schule abmelden, Grund nennen?

2 Antworten

Nein - einfach abmelden. Abgangszeugnis mit dem Vermerk des Schulabschlusses verlangen.

Nö. In Bayern bist du mit erreichtem mittleren Schulabschluss erst mal nicht mehr schulpflichtig. Erst wieder, wenn du eine Ausbildung im dualen System beginnst.