Ist eine mündliche Zusage überhaupt bindend?
Wenn eine Firma einen nimmt und man mündlich zugesagt hat, am Ende aber dcoh was anderes gefunden hat und die zugesagte Firma absagt. Ist eine mündliche Zusage denn binden wie ein Vertrag?
7 Antworten
Nein. Eine Bestätigung bei Zusage oder Absagen erfolgt immer schriftlich und schriftliche Form ist aussagekräftiger als mündlich. Deswegen verlangen Kunden oder Geschäftsleute immer schriftlichen Form für eine Bestätigung oder Rechnung
Wieder falsch!
Ein mündliche Zusage ist auch bindend!
Das hat mit rechtlichen Form zu tun. Sonst ist das Verfahren ungültig. Auch Geschäftsleute müssen Dokumente von a-z bereitstellen, damit es keine Probleme mit Geldwäsche oder illegale Wirtschaft entsteht
st eine mündliche Zusage denn binden wie ein Vertrag?
Nicht nur "wie" ein Vertrag, es ist ein Vertrag bzw. kann ein Vertrag sein - denn ein Vertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, man kann auch Verträge mündlich schließen.
Das Problem daran ist halt, wie will man im Streitfall beweisen was in einem mündlichen Vertrag vereinbart wurde? Tja, und aus dem Grund sind zwar mündliche Verträge rechtlihc genauso bindend wie schriftliche, in der Praxis haben mündliche Verträge aber keinen Wert weil eben nicht nachweisbar ist was vereinbart wurde.
in der Praxis haben mündliche Verträge aber keinen Wert weil eben nicht nachweisbar
Selbstverständlich haben sie einen Wert ...
... nur bei Vertragsbruch ist die Beweislage problematischer. Ist jedoch ein Zeuge vorhanden, dann ...
Selbstverständlich haben sie einen Wert ...
Naja, der Wert eines Vertrages stellt sich ja gerade erst bei einem Vertragsbruch bzw. Streit der Vertragsparteien heraus, für mich ist der Wert eines Vertrages dass man sich auf ihn berufen kann im Streitfall... Und das wird eben problematisch wie du schon sagst wenn dieser mündlich ist.
Daher sind mündliche Verträge für mich weiterhin (nahezu) wertlos. Und anwesende Zeugen kann man auch im nachhinein erfinden, der berühmte Couseng...
Daher sind mündliche Verträge für mich weiterhin (nahezu) wertlos.
Das darfst Du so sehen.
Hat keiner der Vertragspartner die Absicht vertragsbrüchig zu werden haben sie ihren Wert, da daraufhin geschäftliches - wie mündlich vereinbart - abgewickelt wird.
Ich habe nicht die Absicht, ab morgen beim Bäcker den Kauf meines Brötchens nur per schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen.
Daher sind mündliche Verträge für mich weiterhin (nahezu) wertlos. Und anwesende Zeugen kann man auch im nachhinein erfinden, der berühmte Couseng...
Im Streitfall sind die Parteien vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet. Wenn da jemand lügt, sind wir sofort bei einer Falschaussage und bei Prozessbetrug.
Es ist richtig, dass hier ein Beweisproblem besteht. Als wertlos jedoch würde ich mündliche Vereinbarungen nicht bezeichnen, denn die Dreistigkeit zur Lüge vor Gericht muss man erst einmal haben.
denn die Dreistigkeit zur Lüge vor Gericht muss man erst einmal haben.
Vielleicht sehen wir die Welt etwas andres, aber vor Gericht zu lügen halte ich für leider völlig normal und alltäglich...
Im Streitfall sind die Parteien vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet.
Halte ich für völlig naiv. Vor Gericht wird gelogen bis sich die Balken biegen. Meiner meinung nach. Worauf dann auch meine Einschätzung basiert.
Vielleicht bin ich aber da auch etwas paranoid.
Ich weiß, dass vor auch Gericht gelogen wird.
Nur ist das eben kein Kavaliersdelikt, sondern kann heftige Auswirkungen haben.
Ich persönlich würde mich hüten, vor Gericht zu lügen. Erst recht nicht für einen Arbeitgeber.
Theotetisch ja, aber oft ist es aber nicht beweisbar.
Zudem sind die Mindestbestandteile eines Arbeitsvertrages oft nicht enthalten, was es selbst mit Beweisen anfechtbar macht.
Eine mündliche Einstellungszusage ist rechtlich bindend, wenn die sogenannten notwendigen Vertragsbestandteile besprochen worden sind. Wurde eine Einstellungszusage unter Vorbehalt ausgesprochen, kann sie zurückgenommen werden.
https://www.klugo.de/blog/einstellungszusage-ist-eine-muendliche-zusage-verbindlich
In der Theorie ja. In der Praxis scheitert es meisten an der Beweisbarkeit irgendwelcher Aussagen.
Nur, weil Vertragspartner nicht immer verlässlich sind.