Wohnung mündlich gebunden?
Hallo, meine Freundin hat eine Wohnung gefunden und mündlich zugesagt, will die Wohnung aber doch nicht haben. Kann sie die mündliche Zusage zurückziehen ? Danke schonmal
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohnung
Das bestimmen die Umstände, die das Zustandekommen eines mündlichen Mietvertrages ermöglichen könnten. Der Vermieter macht ein Vermietungsangebot schriftlich oder mündlich mit der Absicht einen schriftlichen Mietvertrag mit einem Bewerber abzuschließen. Der Bewerber erklärt zunächst: Ja will haben aber prüft das Angebot und lehnt dann ab. >>> Kein Vertragsabschluss ......
Ich denke ja, solange kein Vertrag unterschrieben wurde allemal .
ja, sie hat ja noch keinen mietvertrag unterschrieben.