Mündliche Zusage nach Vorstellungsgespräch?

4 Antworten

Du kannst ja auch vorvertraglich kündigen - sprich "Probezeitkündigung" mit 14-tägiger Frist. Also was sollte Dir passieren .

Es macht doch auch keinen wirklichen Sinn, dass Du bis dato noch keinen schriftlichen Vertrag erhalten hast.

Eine mündliche Zusage ist keine Zusage sondern eine Absichtserklärung. Bevor du woanders zu sagst und unterschreibst würde ich auf jeden Fall noch mal mit der Stelle von November sprechen.

Du kämmst da tatsächlich auch bei einem schriftlichen Vertrag wieder raus. Aufgrund der Probezeit ohne Kündigungsfrist. Du darfst beim bewerbungsverfahren tatsächlich unterschreiben und dir dann trotzdem was besseres suchen.

der Arbeitgeber kann da nichts einklagen.

Du kannst noch absagen - ohne Probleme. Aber gut ist das nicht, vielleicht brauchst du diesen Arbeitgeber ja noch.


Loreley1980 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 11:57

Hab ja nicht vor, jetzt abzusagen, sondern wenn ich halt woanders nen schriftlichen Vertrag bekomme.

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Elizabeth2  13.03.2021, 12:03
@Loreley1980

das wäre dann dein gtues Recht, denn auch die sind an den Vertrag nicht wirklich gebunden, wenn nichts schriftliches festgelegt ist. Soweit ich weiss übrigens. Vor Gericht stünde dann durchaus Aussage gegen Aussage, aber kein Arbeitsgericht wird einen zwingen, dich einzustellen, wenn die Grundvoraussetzungen anders geworden sind (Durchfallen durch die Abschlussprüfung z.B.)

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Loreley1980 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 13:54
@Elizabeth2

Das ist ja ein ganz anderes Thema. Aber gehen wir mal davon aus, die Grundvorraussetzungen sind gegeben. Also ich bestehe die Prüfung. Muss ich dann den Vertrag unterschreiben, weil ich ja mündlich schon zugesagt habe?

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