mündliche Zusage zurück nehmen?
Ich habe mehrere Umzugsfirmen um ein Angebot gebeten.
Einer Firma mündlich zugesagt. Am nächsten Tag zurück genommen.
Jetzt will er 35 % Schadenersatz. Was kann ich tun und auf welche Grundlage kann er sich berufen??
3 Antworten
Ein Vertrag erfordert in der Regel keine Schriftform (Ausnahme z.B. Immobilienverträge). Du hast einen gültigen Vertrag geschlossen und bist jetzt zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ob die Firma nun genau 35% verlangen kann, könntest Du im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens prüfen lassen Ich rate aber davon ab, da zusätzliche hohe Kosten entstehen werden.
Es ist eine mündliche Zusage und damit ein verbindlicher Vertrag. Aber das ist immer eine Sache, denn mündlich kann dir niemand beweisen, dass du tatsächlich zugesagt hast. Aber - theoretisch darfst du nicht absagen.
*nachweisen. Also ganz grob: Das Angebot der Firma ist zum Vertrag geworden, als du mündlich zugesagt hast (Angebot, Annahme), und somit auch ein verbindlicher Vertrag. Solange es keine Beweise gibt, können sie dir nichts!😄
(Man kann die Antworten hier nach Bekanntgabe nicht mehr Bearbeiten, deshalb der zweite Kommentar).
Auf jedem Fall im BGB. Die genauen Paragraphen kann ich dir nicht nennen. Ich schau gleich mal und kommentiere dann hier :D
Unter anderem kommt hier die Formfreiheit zum Tragen.
Siehe: http://www.wipr-recht.de/Grundsatz-der-Formfreiheit_286
Was kann ich tun?
Du kannst und musst wohl auch bezahlen.
Auf welche Grundlage kann er sich berufen?
Er kann sich auf einen Vertragsabschluss nach dem BGB mit dir berufen, der NICHT schriftlich erfolgen muss.
Gruß Michael
danke sehr so ungefähr habe ich auch gedacht aber ich finde keine Grundlagen . Weißt Du wo sowas geregelt ist?