Miete und Kaution bezahlt, dennoch keine Schlüsselübergabe?
Hi,
ich habe vor kurzem einen Mietvertrag unterschreiben, der ab dem 01.01. diesen Jahres gültig ist.
Dadurch dass ich wegen der Überweisung der Kaution erst am 04.01. den Termin hatte, habe ich verstanden, dass die Vermieter mit der Schlüsselübergabe warten wollten.
Mittlerweile sind es schon fast 2 Wochen her, dass Miete und Kaution vollständig bezahlt wurden und Strom auch schon angemeldet ist, ohne dass die Schlüssel übergeben wurden.
Laut Vermieter wartet er bis das Thema mit der Kaution bei der Bank entgültig geklärt sei, dabei habe ich von meiner Seite aus, das Konto so anlegen lassen, wie es im Vertrag verlangt war.
Die Miete für den Ersten Monat hat der Vermieter auch verlangt, da es ja im Vertrag so festgesetzt ist, dass es bis zum 03. des Monats überwiesen sein muss.
Aber ohne Schlüsselübergabe?
Kann ich die Miete, oder ein Teil davon zurückverlangen?
4 Antworten
Die Zahlung der Kaution und die Übergabe der Wohnung erfolgen idealerweise Zug um Zug, also ganz ideal "Schlüssel gegen Bargeld". Da das in der Praxis häufig nicht möglich ist und weil man als Mieter die Kaution auch in drei Raten zahlen darf, wird dennoch meistens die Überweisung als Zahlungsmethode gewählt, wobei der Überweisungsbeleg bei Schlüsselübergabe als Nachweis der Zahlung ausreicht.
Laut Vermieter wartet er bis das Thema mit der Kaution bei der Bank entgültig geklärt sei, dabei habe ich von meiner Seite aus, das Konto so anlegen lassen, wie es im Vertrag verlangt war.
Einerseits schreibst Du von Überweisung und andererseits davon, dass Du ein Konto anlegen hast lassen? Also Deine Überweisung auf ein von Dir angelegtes Konto? Da ist es verständlich, dass der Vermieter erst einmal wissen möchte, ob das mit dem Konto wirklich alles so funktioniert, wie es für die Kaution brauchbar ist. Somit verständlich, dass er Dir die Wohnung noch nicht übergeben hat. Wenn dann alles geklärt ist, kannst Du die Wohnung haben.
Nur mal als Beispiel, was passieren kann: Mit einer Mieterin hatten wir vor über 10 Jahren als Kaution ein Kautionssparbuch vereinbart, das sie bei ihrer Bank anlegen würde. Als es nun zum Auszug kam und wir der Mieterin mit frühzeitiger Rückzahlung entgegen kommen wollten, hatten wir nur die Möglichkeit, Ihr das ganze Sparbuch zurück zu geben. Lt. ihrer Bank konnten wir in der Freigabeerklärung angeben, dass 200 € als Einbehalt für evtl. Betriebskostennachzahlungen auf unser Konto zu überweisen sind.
Als nach mehreren Wochen kein Geldeingang festzustellen war, fragte die Mieterin bei ihrer Sparkasse nach und die erklärte nur "sowas machen wir nicht". Die Freigabeerklärung war ein Formular dieser Sparkasse! Folge: Zahlt die Mieterin ihre zu erwartende Nachzahlung nicht, können wir zusehen, wie wir an unser Geld kommen. Die Sparkasse interessiert das nicht.
So etwas macht verständlich, warum Dein Vermieter erst einmal genau prüfen will.
Das mag auch so sein, aber bei diesen Konten ist nun mal das Kleingedruckte sehr bedeutsam. An Deiner Stelle würde ich darauf drängen, dass die Übergabe der Wohnung nun kurzfristig erfolgt, denn schließlich hast Du keinen Einfluss darauf, wie lange der Vermieter oder seine Bank brauchen, bis alles geklärt ist.
Natürlich könntest Du die Zeit, in der Du die Wohnung nicht nutzen konntest, anteilig von der kommenden Miete abziehen. Ein guter Einstand wäre das aber sicher nicht. Rede ggf. mit Deinem Vermieter auch darüber.
Forder den Vermieter, möglichst nachweisbar, auf dir unverzüglich die Wohnung zu übergeben.
Du kannst auch Schadensersatzforderungen geltend machen. Kosten für Unterkunft und Einlagerung des Hausrates.
Du könntest auch fristlos kündigen.
Wenn der Herr Vermieter sich bequemt dir die Wohnung endlich zu übergeben könntest Du mit der nächsten Mietzahlung die zuviel gezahlte Miete für Januar verrechnen.
Ohne Wohnungsübergabe hättest Du eigentlich keinen Cent zahlen müssen!
Ich zahle keine Kaution, wenn ich nicht gleichzeitig den Schlüssel und eine Übergabe dafür bekomme.
Mietbeginn ab 1.1. heißt für mich 1.1. und nicht 13.1.
Mietbeginn wäre hier nicht am 1.1.sondern am 2.1., denn der 1.1. ist eine Feiertag!
Die Gesamtmiete ist Mietbeginn fällig, die erste Rate der Kaution bei Mietvertragsschluss. Der Vermieter verzögert den Mietbeginn, also hat er kein Recht auf die Miete. Wenn du die Wohnung übernommen hast, kannst du einen Teil der Miete zurückfordern.
Vorsicht! Das mag zwar etwas verwirrend sein, aber der Vermieter hat natürlich Recht auf Mietzahlung!
Wenn der Vermieter den Zutritt verweigert, hast du die Möglichkeit (und leider auch nur diese eine) rechtlich dagegen vorzugehen etc.
Aber das entbindet nicht automatisch den Mieter von der Pflicht die Miete zu bezahlen.
Das ist also ein ganz heikler Tipp, den du da gibst...
Vor solchen Dingen immer erst juristisch prüfen lassen, ob und wie oder ob gar nicht.... sonst kann man da auch böse ins Fettnäpfchen treten.
Das Thema ist hier nicht witzig und schon gar nicht verwirrend. Miete ist nur dann zu bezahlen, wenn der Mieter auch die gemietete Wohnung nutzen kann. Die bereits gezahlte Miete ist tagfertig dem Mieter zu erstatten, wenn der Vermieter die Herausgabe der Wohnung dem Mieter schuldet. An diesem Rat ist auch nichts heikel.
Danke für die ausführliche Antwort.
Der Mieter wollte die Kaution auf ein Mietkautionskonto angelegt haben.
Dieses besteht auch bereits seit dem 04.1