Rücktritt von Mietvertrag vor Einzug?
Hallo liebe Community,
meine Frau hatte ein neue Mietwohnung für uns sich angeguckt und direkt einen Mietvertrag gemacht. Jetzt hat sich rausgestellt, dass alles zusammen zu teuer für uns und der Vermieter möchte trotzdem Kaution und 3 Monatsmieten. Ohne dass wir einziehen. Einzug wäre erst zum 1.Juli und gekündigt vor einer Woche.
Was können wir tun, damit wir nicht so viel bezahlen?
P.S. Sind bereit die Unkosten zu übernehmen
6 Antworten
Das wird bereits zu spät sein.
Aber es besteht in solchen Fällen eventuell ein Widerrufsrecht. Voraussetzung für den Widerruf des Mietvertrags ist, dass der Vermieter Unternehmer ist und es sich um einen Mietvertrag für Wohnräume handelt.
Auch muss der Vertrag zB ohne Besichtigung der Wohnung erfolgt sein bzw. allgemein "über die Ferne" (Email, Brief, Telefonat) abgeschlossen sein.
Deswegen enthalten gute Mietverträge (aus Vermietersicht) auch Widerrufsbelehrungen. Bei ordentlicher Belehrung besteht das Widerrugsrecht dann nur 2 Wochen. Ohne Belehrung besteht es 1 Jahr und 2 Wochen.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung und in solchen Fällen ergibt die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts (der den Einzelfall kennt Sinn.
Ihr müsst den Mietvertrag mit den Fristen offiziell - also schriftlich- kündigen.
Der Vermieter hat Rechte und die sind 3 Monate. Das er die Kaution verlangt ist rechtens. er weiss ja nicht, was ihr in den 3 Monaten macht damit.
Ihr solltet zusätzlich nochmal reden mit dem, es kann ja nicht so schwer sein, Nachmieter zu finden, die ihr im zweifsfalle mit sucht. Oder ihr handelt eine Vereinbarung aus, dass ihr die Monatsmiete zurückerhaltet, wenn er andere Mieter findet.....
Reden ist hier die Devise, denn juristisch ist der Vermieter im Recht. Und zu seinem Schaden sollte es nicht sein, und der kann dann schon sein, wenn er die Wohnung nicht vermieten kann, abgesehen davon das es echt zeitaufwändig ist, wieder von neuem zu suchen und Verträge neu auszustellen usw.
an den drei monatsmieten wird sich nichts machen lassen, es sei denn, die wohnung wird vorher anderweitig vermietet.
Auf die Kaution sollte der Vermieter verzichten können, wenn ihr noch keine Schlüssel habt und sie auch nicht bekommt.
Von einem abgeschlossenen/unterschriebenen Mietvertrag kann man im Normalfall nicht zurück treten.
Nur ordentlich, fristgerecht kündigen.
Das ist im Moment, sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, zum 31.08.2024 möglich.
Man kann natürlich versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Wenn sofort gekündigt wurde, dann sind nur 2 Gesamtmieten fällig, weil die Mietzahlung erst mit Mietbeginn 1.7. 24 beginnt.
einen Nachmieter finden den der Vermieter aber ablehnen kann. Ansonsten habt ihr hier noch glück gehabt andere hätten euch so einfach nicht aus dem Vertrag gelassen.