Kontoauszug als Nachweis der Mietzahlungen?

2 Antworten

Der Vermieter ist nicht verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen. Daher ist es ausreichend anhand der Kontotoauszüge regelmäßige Mietzahlungen nachzuweisen.

Dein Vermieter ist nicht verpflichtet dir diese Bescheinigung auszustellen.

Natürlich kannst Du IBAN und Miethöhe in den Kontoauszügen schwärzen.