Ist das Verkehrszeichen an dieser Stelle falsch angebracht?


19.04.2025, 08:59

Google Maps

7 Antworten

Aus meiner Sicht müsste nach dem Vorfahrtschild die 70 km/h aufgehoben sein, oder nicht?

Nein, ein Vorfahrstraßenschild beinhaltet keine Regelung zur Höchstgeschwindigkeit und hebt daher das 70er-Schild nicht auf. Streckenverbote enden auch nicht an Kreuzungen oder Einmündungen!

Außerdem, warum steht dort überhaupt ein Vorfahrt gewähren-Schild, wenn diese Straße ein Feldweg ist?

Ob das wirklich ein Feldweg ist kann man auf dem Bild nicht erkennen. Selbst wenn spricht nichts gegen Zeichen 306 an dieser Stelle.


Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:15

Aber Immerorts ist das wieder anders geregelt mit der Aufhebung?

Stadewaeldchen  19.04.2025, 09:17
@Kris38

Nein, auch nicht. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten grundsätzlich immer bis zu einer neuen Geschindigkeitsregelung. Ausnahme: Das Z. 274 wird zusammen mit einem Gefahrenzeichen aufgestellt und es lässt sich anhand der örtlichen Gegebenheiten feststellen, wann die Gefahrenstelle passiert ist. Z.B. gilt eine Beschränkung auf beispielsweise 30 km/h zusammen mit einem Baustellenschild nach der Baustelle nicht mehr.

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:19
@Stadewaeldchen

Hmm okay, mir wurde das anders beigebracht und bin schließlich auch durchgekommen 🤔

nobodyathome  19.04.2025, 09:01

man darf auch nicht vergessen das es auf Vorfahrtsstraßen auserorts ein Parkverbot gibt

treppensteiger  19.04.2025, 09:08

@ stadtwaeldchen Du klingst sehr überzeugt, aber ich frage mich, wie das praktisch funktionieren soll, mit der "Nichtaufhebung". Wenn ein Fahrzeug von der Seitenstraße kommend rechts abbiegt, fehlen dem doch die Tempomaxangaben?

Stadewaeldchen  19.04.2025, 09:11
@treppensteiger
aber ich frage mich, wie das praktisch funktionieren soll, mit der "Nichtaufhebung", wenn ein Fahrzeug von der Seitenstraße kommend rechts abbiegt, fehlen dem doch die Tempomaxangaben?

Sollte ein Ortsfremder dort erstmalig entlangfahren kann ihm im Zweifel der Verstoß nicht vorgeworfen werden.

Sogenannte Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer bzw. der ortsunkundigen Kraftfahrerin kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er oder sie nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:13
@Stadewaeldchen

Also in meiner Fahrschule wurde das anders beigebracht 🥲

treppensteiger  19.04.2025, 09:14
@Stadewaeldchen

Wieder was gelernt, Danke! Wobei ich bei Tempoverstössen meist nix falsch machen kann, als Nur-Radfahrer. ;-) Aber ich glaub, das weiß auch noch nicht jeder Autofahrer, auch manche, bei denen ich mitfahre. Muss ich direkt mal erfragen.

der Feldweg befand sich schon dort, bevor die Strasse überhaupt gebaut wurde.

Damit die Benutzer des Feldweges gefahrlos auf oder über die Strasse gelangen können, wurde die Geschwindigkeit (auch im Eigeninteresse der Strassenbenutzer) auf 70 km/h begrenzt

und es ist durchaus möglich, daß links, nach dem 3. Baum, eine Strasse einmündet.

(Das Bild mit dem Auto endet genau vor der möglichen Strasseneinmündung)


Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:20

Auf der ganzen Straße ist aber 70kmh (ca 10km lang)

Siehe Google Maps

DerJens292  19.04.2025, 09:31
@Kris38

ich würde gern den linken Strassenrand auf googel maps sehen

DerJens292  19.04.2025, 10:02
@Kris38

oh, es ist nur ein Feldrand, ich hatte eine Strasseneinmündung gedacht.

Wie kommt man denn von deinem Panoramablick zu der Landkarte in Maps? es könnte ja trotzdem eine Strasse sein, die rechts einmündet

Dashcam? Die 70-er Schilder sind aber eingeblendet?

Nach der Kreuzung kommt ne Rechtskurve, erkennbar an den Bäumen, die würde ich, in eigenem Interesse, nur mit angepasster Geschw. fahren.


KevinHP  20.04.2025, 07:43
Dashcam? Die 70-er Schilder sind aber eingeblendet?

Was meinst du? Wo einblenden?

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:16

Ich habe nh Seperate Dashcam die zeigt keine Schilder an

treppensteiger  19.04.2025, 09:17
@Kris38

Das sieht in Bild 1 verrückt aus, wie nachträglich eingeblendet. Ist ja nicht nur mir aufgefallen.

treppensteiger  19.04.2025, 09:23
@Kris38

Ich empfehle, weil man das mit dem Auto viel schlechter in der Öffentlichkeit üben kann, als mit dem Rad, solche Fahrtrainings für PKW, auf Plätzen, die auch glatte Situationen simulieren können. Kostet zwar vielleicht nicht wenig, aber der Spaß und vor allem die Erfahrung dürften das locker aufwiegen.

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:35
@treppensteiger

Hab's alles schon gemacht aber Dankeschön:)

Aber mir wurde in der Fahrschule beigebracht, dass danach wieder 100kmh, ich bin dort auch in der Prüfung mit Schließlich mit 100kmh gefahren und bestanden

treppensteiger  19.04.2025, 09:43
@Kris38

Ich glaube halt auch nicht, dass es so bekannt ist - wie schon geschrieben, werd ich direkt mal live in der Bekanntschaft erfragen.

Ich lese öfter mal den regionalen Polizeibericht. Und es gibt leider immer wieder Leute, teils gerade erst 18, aber auch ältere Fahrende, die (meistenteils, geschätzt, auf ihrer "Hausstrecke") von der Straße abkommen. Ich kann mir so was nur damit erklären, dass, wenn nicht gerade noch ein Handy im Spiel war, die Leute einfach die physikalischen Grenzen ihres Autos und speziell der Reifen, in Verbindung mit "Fremdstoffen" und Wasser auf der Straße nicht kennen, und so überschätzen.

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:46
@treppensteiger

Jup da stimmt, aber ich kann mein Auto bzw meine Fahrkünste sehr gut einschätzen :)

Bin auch auf der Arbeit mit nen Auto Tätig und habe schon rund 30.000km in 2 Jahren auf dem Buckel :)

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:48
@Kris38

Ich finde so ein Training vom ADAC (oder wo anders)

Sollte Pflicht sein

treppensteiger  19.04.2025, 15:55
@treppensteiger

Meine Mutter war sich unsicher, wie das mit den Temposchildern ist, mein Vater wusste es irgendwo her. Ich frag weiter.

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:10

Geht easy mit 100kmh (wahrscheinlich) ich werde dort sehr oft und Schnell überholt, wenn ich 70/75kmh fahre

treppensteiger  19.04.2025, 09:16
@Kris38

Spätestens im Herbst kann sich das, mit etwas Feuchtigkeit radikal verändern. Besonders auf Buchenlaub, gibt es keine Halten. Oder im Frühling, also jetzt, teils Lindenblütenmaterial, was zu Seife wird, ebenso Kastanienblütenreste. Und im Winter, bekanntermaßen Glatteis.

Aus meiner Sicht müsste nach dem Vorfahrtschild die 70 km/h aufgehoben sein, oder nicht? Schließlich handelt es sich um eine Kreuzung.

Falsch!

Kreuzungen und Einmündungen heben keine Geschwindigkeitsbegrenzung!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

KevinHP  20.04.2025, 07:44

Und schon gar nicht auf!

Ich verstehe dein Problem nicht. Die K31 ist eine Vorfahrtsstraße und dementsprechend haben alle Einmündungen ein Schild "Vorfahrt gewähren". Damit es zu keiner gefährlichen Situation kommt, müssen die Autos auf der K31 ihr Tempo auf 70 km/h reduzieren.

Da hinter der Einmündug ein Schild zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung fehlt, gilt dort auch weiterhin 70.


Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:11

Und woher weiß ich, dass auf der Straße 70 Gilt, wenn ich aus der Ausfahrt komme?

SirKermit  19.04.2025, 09:18
@Kris38

aus https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/

Das gilt nach Kreuzung oder Einmündung
Sogenannte Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer bzw. der ortsunkundigen Kraftfahrerin kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er oder sie nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert.

Eine Wiederholung nach der Einmündung ist nicht vorgeschrieben. Wer dort häufiger fährt, der gilt als streckenkundig, also du.

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 09:41
@SirKermit

also könnte ich dort Reintheoretisch 100kmh fahren, da ich kein einheimischen Kennzeichen habe und mir nicht nachgewiesen werden kann, dass ich dort öfter fahre?

(Ist ehrlich gemeint)

SirKermit  19.04.2025, 10:46
@Kris38

Wenn du glaubhaft beweisen kannst, dass du die Strecke wirklich nicht kennst, könntest du eventuell beim ersten Mal nicht belangt werden, aber danach schon. Denn dann kennst du sie ja bereits. ;-) Dein Kennzeichen mag ein Indiz sein, hat aber heute nur noch begrenzte Aussagekraft, denn bei einem Verstoß wird höchstwahrscheinlich dein Wohnort als Fahrer bekannt, wenn der Halter ihn preisgibt.

Lass es also einfach nur sein. Ist ganz ehrlich gemeint.

Du hast weiter oben geschrieben:

Geht easy mit 100kmh (wahrscheinlich)

Dass du überholt wirst, ist leider (fast) Normalität. Wie auch immer, es gilt übrigens auch noch der https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Ich war viele Jahre in einer Freiwilligen Feuerwehr auf dem Land, da mögen Straßen vielleicht noch gut einsehbar sein, aber es gab dann die Spezialisten, die wir aufsammeln mussten, weil "Huch, Gestern war da ja noch kein Dreck/Sand auf der Straße!"

Ich kann gut nachvollziehen, dass man als Hindernis betrachtet wird und sich auch so fühlt, obwohl man sich an die Geschwindigkeiten hält.

Kris38 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 10:47
@SirKermit

Jup das stimmt Dankeschön für die Ausführliche Antwort:D

Hamburger02  19.04.2025, 11:15
@SirKermit
aber es gab dann die Spezialisten, die wir aufsammeln mussten, weil "Huch, Gestern war da ja noch kein Dreck/Sand auf der Straße!"

Ich bin auch immer wieder erschüttert, wieviele Kreuze ich am Straßenrand sehe...und kann mir in der konkreten Straßensituation auch gut vorstellen, welche "Anfängerfehler" da gemacht wurden. Ich habe den Eindruck, viele überholen, wenn sie den Eindruck haben, bis zur nächsten Kurve haben sie den Überholvorgang locker abgeschlossen. Dabe übersehen sie aber, dass auch mitten im Überholvorgang ein schneller Entgegenkommer aus der Kurve heraus auftauchen kann.

KevinHP  20.04.2025, 07:46
@SirKermit
könntest du eventuell beim ersten Mal nicht belangt werden, aber danach schon. Denn dann kennst du sie ja bereits.

Was für ein Quatsch. Wieso sollte ich plötzlich beim zweiten Mal das Tempolimit kennen? Das gilt solange, wie man das 70er-Schild noch nicht kennt.

SirKermit  20.04.2025, 11:17
@KevinHP
Wieso sollte ich plötzlich beim zweiten Mal das Tempolimit kennen?

Weil du vorher an derselben Stelle genau deswegen eine Ordnungswidrigkeit einkassiert hattest.

Das gilt solange, wie man das 70er-Schild noch nicht kennt.

Da es nicht verpflichtend ist, nach einer Einmündung oder Kreuzung erneut auf die Geschwindigkeit mittels des VZ 274-70 hingewiesen zu werden, wird man dir vorhalten, es beim 2. Mal gewusst zu haben, unter der Voraussetzung, dass man häufiger dort vorbeikommt.

Aus https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/

Das gilt nach Kreuzung oder Einmündung
Sogenannte Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer bzw. der ortsunkundigen Kraftfahrerin kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er oder sie nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert.

Letztlich entscheidet der Einzelfall, aber es gibt keine Automatik einer Wiederholung nach einer Einmündung oder Kreuzung.

KevinHP  20.04.2025, 11:52
@SirKermit

Okay, wenn man erwischt wird, ist das natürlich etwas anders. Hatte deine Formulierung falsch verstanden.