Abknickende Vorfahrtstraße: Fußgänger Vorrang oder nicht?

Der Fußgänger hat Vorrang 63%
Der Fußgänger hat keinen Vorrang 38%

8 Stimmen

6 Antworten

Der Fußgänger hat Vorrang

Wer dem Verlauf einer Vorfahrtstraße folgt, biegt nicht ab. § 9 StVO kommt daher nicht zur Anwendung, insbesondere auch nicht Abs. 3, Satz 3:

Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Aber das Zusatzeichen "Abknickende Vorfahrtstraße" in Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 StVO enthält in Nr. 2 das gleichlautende Gebot:

Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.

Daher hat der Fußgänger Vorrang.

Der Fußgänger hat Vorrang

Auch an einer abknickenden Vorfahrtstraße hat der Fußgänger Vorrang gegenüber dem abbiegenden Fahrzeugverkehr. Wenn verhindert werden soll, dass dort Fußgänger queren muss der Bereich abgeschrankt werden (was auch oft der Fall ist). 9 Abs. 3 StVO macht da keinen Unterschied zwischen abknickenden Vorfahrtstraßen und anderen Abbiegesituationen.


Inkognito-Nutzer   24.09.2024, 12:09
9 Abs. 3 StVO macht da keinen Unterschied zwischen abknickenden Vorfahrtstraßen

Wenn wir eine abknickende Vorfahrtstraße nicht als Abbiegung betrachten, schon.

Eine Abbiegung bezieht als Argumentation einen Spurwechsel mit ein, der hier nicht stattfindet.

Deshalb ist hier vorrangig die Frage, ob es eine Abbiegung ist oder nicht. Dazu gibt es gegensprüchliche Rechtssprüche von Gerichten.

Beispiel:

Das BayObLG (Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi) hat entschieden:
Wer dem abknickenden Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, ändert zwar seine Fahrtrichtung, biegt aber nicht ab im rechtstechnischen Sinn des StVO 1970 § 9 Abs 1.

Das ist die Krux an der Frage.

Stadewaeldchen  24.09.2024, 12:20
@Inkognito-Beitragsersteller
im rechtstechnischen Sinn des StVO 1970 § 9 Abs 1.

In 9 Abs. 1 geht es um das (möglichst weit links) Einordnen. Das ist auf einer anknickenden Vorfahrtstraße nicht unbedingt erforderlich. Siehe auch die entsprechnde Stelle im Volltext des Urteils:

Der Senat ist mit dem vorerwähnten Schrifttum der Auffassung, dass derjenige, der dem abknickenden Verlauf der Vorfahrtstraße nach links folgt, wohl seine Fahrtrichtung ändert, aber nicht "abbiegt" im rechtstechnischen Sinn des § 9 Abs 1 StVO; er unterliegt nicht der Pflicht, sich vor dem Abbiegen nach links bis zur Fahrbahnmitte einzuordnen. Er muss vielmehr gemäß § 2 Abs 2 S 1 StVO möglichst weit rechts fahren.

http://www.verkehrslexikon.de/Urteile/Rspr7157.php

Im Schlußabsatz des Urteil heißt es übrigens:

§ 42 Abs 2 StVO legt, soweit er die abknickende Vorfahrt betrifft, dem Verkehrsteilnehmer Pflichten auf, wie sie zum Teil fast wörtlich in § 9 StVO für den Abbiegenden aufgeführt sind (Setzen von Richtungszeichen, Rücksichtnahme auf Fußgänger).
Der Fußgänger hat keinen Vorrang

Ich mach das als Fußgänger wie bei jeder Kreuzung: warten und gucken ob frei ist. Als Fußgänger hast du maximal bei ner Ampel oder Zebrastreifen Vorrang, aber sonst nicht.


Inkognito-Nutzer   24.09.2024, 12:07
Als Fußgänger hast du maximal bei ner Ampel oder Zebrastreifen Vorrang, aber sonst nicht.

Abbiegungen? Ausfahrt aus dem Kreisverkehr? ;-)

Die Frage ist hier vorrangig, ob es eine Abbiegung ist.

Stadewaeldchen  24.09.2024, 12:04
Als Fußgänger hast du maximal bei ner Ampel oder Zebrastreifen Vorrang, aber sonst nicht.

Das ist do nicht richtig:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Der Fußgänger hat Vorrang

Auch bei einer Abknickende Hauptstraße muss man Blinken. Wer blinkt biegt ab.

Der Fußgänger hat keinen Vorrang

Wenn keine Ampel oder Zebrastreifen vorhanden ist, dann hat der Fußgänger zu warten.


Stadewaeldchen  24.09.2024, 12:03

Falsch:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Inkognito-Nutzer   24.09.2024, 12:05
@Stadewaeldchen
Wer abbiegen will

Und hier stellt sich nochmals die Kernfrage:

Man wechselt nicht die Fahrspur und ändert schlichtweg die Fahrtrichtung. Da man nicht abbiegt, muss man dem Fußgänger keinen Vorrang lassen.

Dein Text greift nur, wenn wir es als Abbiegung betrachten. Da wir hier die Fahrspur nicht wechseln, kann man anderes behaupten.

Inkognito-Nutzer   24.09.2024, 12:11
@Stadewaeldchen
Du musst ja z.B. auch blinken.

Siehe Beitragstext.

Stadewaeldchen  24.09.2024, 12:22
@Inkognito-Beitragsersteller

Zum Verkehrszeichen "abknickende Vorfahrstraße" heißt es in der Anlage 3 zur StVO:

Ge- oder Verbot
1.
Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2.
Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html