Ich lebe in Heim und möchte wieder zu meine Eltern?
Hallo, ich lebe in Heim (Wohngruppe), bin 19 Jahre alt, habe einen gesetzlichen Betreuer mit Aufenthaltsbestimmung und möchte wieder zu meine Eltern, weil ich mich in meiner jetzigen Einrichtung nicht mehr wohl fühle und mir immer wieder gesagt wird, dass ich niemals alleine wohnen kann und für immer in der Heimeinrichtung leben werde.
Deshalb möchte ich meine Eltern kontaktieren und bitten, dass sie mir dabei unterstützen und mir helfen und dass sie klären, dass ich wieder nach Hause zu meine Eltern kann.
Was soll ich denn machen?
Was sollen da meine Eltern machen? Sollen meine Eltern einfach meine Einrichtung anrufen oder einen Antrag an das Jugendamt stellen, dass ich wieder zu meine Eltern möchte?
Was ist davon die bessere Variante und warum?
Muss da auch der gesetzlicher Betreuer zu stimmen, wenn auf seinen Aufgabenkreis steht, Aufenthaltsbestimmung?
Kann es sein, dass der gesetzlicher Betreuer es ablehnt? Wenn ja, was soll ich dann machen?
Kann ich auch mit 19 Jahren zum Familiengericht gehen?
Und ich befinde mich unter Eingliederungshilfe für junge volljährige und für seelisch behinderte
Und bitte mit Begründung
3 Antworten
du bist in einem heim für psychisch kranke und wirs dort ein leben lang bleiben. deine eltern haben mit deiner versorgung nichts mehr zu tun, da du volljährig bist. warum also sollten sie dich weiter aufnehmen und sich weiter mit dir das leben schwer machen.
Warum werde ich für immer in ein Heim für phyhisch kranke leben? Woher weißt du das, dass ich dort für immer leben werde?
Du musst dich mit deinem Betreuer besprechen. Wenn deine Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung ausgesprochen wurde, musst du noch zur erneuten Anhörung. Das Gericht entscheidet, ob du wieder bei deinen Eltern leben kannst. Dein Betreuer muss zwangsweise einen Antrag stellen bei Gericht, ob dies erlaubt werden kann.
Warum muss noch zur erneuten Anhörung, wenn meine Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung angesprochen wird?
Und warum entscheidet dann das Gericht, dass ich bei meinen Eltern leben kann? Zu welchen Gericht muss ich mich wenden? Können das auch meine Eltern für mich machen?
Und warum muss der Betreuer zwangsweise einen Antrag stellen, ob dies erlaubt werden kann? Kann es sein, dass der gesetzlicher Betreuer sich weigert diesen Antrag zu stellen?
Du musst das mit deinem gesetzlichen Betreuer besprechen und dieser trifft mit dir gemeinsam eine Entscheidung. Das Jugendamt ist für dich nicht mehr zuständig.
Das Jugendamt ist bei mir bis zum 27. Lebensjahr zuständig weil dies so entschieden wurde (Hilfe für junge volljährige) und habe auch eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte (Paragraph 35a)