Hilfe Wohn?
Ich habe von meinem Vormieter erfahren, ich solle umgehend aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen, doch ich habe noch keine neue Wohnung und es gibt keinen Mietvertrag. Habe soeben mit der Polizei telefoniert und die sagten mir, dass es sich hier um eine Zivilrechtliche Komplikation handelt, die Polizei aber in dem Falle nicht weiterhelfen kann.
Ich weiß nicht mehr weiter, was kann ich tun?
Warum sollst Du ausziehen und was hat Dein Vormieter damit zu tun?
Ok, vielleicht soltte ich mich lieber an den Vermieter wenden.
Vormieter? Was geht den das an?
Er ist ja derjenige, der mir das Zimmer zur Verfügung gestellt hat.
Mit welcher Begründung sollen Sie ausziehen? Und haben Sie eine schriftliche Kündigung erhalten?
Die Begründung ist, dass der Vormieter das Zimmer für einen anderen Nachmieter frei haben möchte.
Nur eine mündliche Kündigung, es ist auch nur ein mündlicher Vertrag.
6 Antworten
Auch ein mündlicher Vetrag, durch den man Miete bezahlt, ist ein vollwertiger Vertrag, bei dem die Gesetze des Mieterschutzes gelten. Das bedeutet, der Vermieter des Zimmers kann nicht einfach so den Vertrag auflösen. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, es sind Kündigungsfristen einzuhalten, und es muss ein gültiger Grund eingehalten werden. Solange also keine ordentliche schriftliche Künidgung mit einer nach dem Gesetz zulässigen Begründung vorliegt, können Sie einfach in dem Zimmer bleiben.
Es ist nicht erkennbar, welche vertragliche Konstellation hier vorliegt, mit wem du einen (muendlichen) Mietvertrag hast und was dein Vormieter ueberhaupt damit zu tun haben soll. Klar ist allerdings, dass eine wirksame Kuendigung nur schriftlich erfolgen und auch nur von deinem Vermieter ausgesprochen werden kann, wer immer das auch sein mag.
Ohne schriftliche Kuendigung ist gar nichts gekuendigt, eine fristlose Kuendigung kann nur in besonderen Faellen ausgesprochen werden (extrem grobes Fehlverhalten, Mietrueckstaende ...) und eine von irgendeiner Person, die nicht dein Vermieter und auch nicht dessen Bevollmaechtigter ist, ausgesprochene Kuendigung ist natuerlich auch unwirksam. Bei einer fristgemaessen vom Vermieter schriftlich ausgesprochenen Kuendigung muesste man dann mal sehen, ob sie wirksam ist oder nicht.
Zuerst muesste hier aber erst eimal die mietvertragliche Konstellation geklaert werden. Mit wem hast du vereinbart, dass du da wohnen darfst? Mit dem Vermieter der Wohnung, mit einem der eventuellen dortigen Mitbewohner oder mit der Person, die vor dir dort gewohnt hat (dein Vormieter)?
Also der Vormieter hat mir den Schlüssel überlassen, bevor ich in Kontakt mit dem Vermieter kam.
Wann bist du denn da eingezogen, hast du bereits Miete gezahlt und wenn ja, an wen?
Ja, ich wohne schon seit mehreren Wochen hier und ich habe Miete an den Vormieter gezahlt.
Dann ist ein muendlicher Mietvertrag mit dem Vormieter zustande gekommen. Der Vormieter ist jetzt dein Vermieter. Nur der kann dir kuendigen und das auch nur schriftlich.
Wenn ihm aber sein Vermieter kuendigt, endet das zwischen dir und ihm bestehende Untermietverhaeltnis automatisch. Wenn er es dann nicht weiter erfuellen kann, macht er sich dir gegenueber schadensersatzpflichtig.
Dein Vormieter hat hier gar nichts zu sagen.
Und wenn er jetzt schon mit Nötigung anfängt, würde ich die Kommunikation mit dem Vormieter abbrechen und ihn überall blocken.
Nötigung ist im übrigen eine Straftat und dafür ist die Polizei zuständig. Da ruft man auch nicht an, sondern stellt die Anzeige schriftlich, bei der Staatsanwaltschaft.
Vielen Dank! Merkwürdigerweise belügen und täuschen mich meine Mitbewohner über die aktuelle Wohnsituation, sodass ich dachte, der Vermieter möchte, dass ich ausziehe, allerdings gibt es in meiner persönlichen Kommunikation mit dem Vermieter garkeinen hinweis darauf.
Du hättest einen mündlichen Mietvertrag, wenn du schon Miete bezahlt hast. Und wie kannst du von einem Vormieter sprechen, dann wärst du doch Mieter?
nichts. Du hast ja nur alles vom Vormieter erfahrten. Also abwarten. Im Zivilrecht gelten auch mündliche Verträge, und mit dem Zeugen stehst du auf gutem Fuss (Zeuge ist der Vormieter, der bestätigen kann, dass du der Nachmieter bist).
Die Polizei ist für solche Sachen nicht zuständig.
Ja, der kann das bezeugen, aber ihm geht es ja offenbar überhaupt nicht gut damit, sonst würde er mich ja nicht dazu nötigen umzuziehen
dem Vormieter geht es nicht gut damit und er nötigt dich durch solche Aussagen, auszuziehen? Das verstehe ich gar nicht. Hast du irgendeinen Grund anzunehmen, daass du kein geeigneter Mieter ist.?
Wenn es deinem Vermieter damit nicht gut geht und du damit diesen meinst, dann soll er dir eine ordentliche Kündigung schriftlich schicken. Welchen bezug hast du zum Vermieter?
Betrachte das bitte nicht auf der emotinalen Basis. Du weisst alles nur vom Hörensagen, und wenn du dich als Mieter anständig in dem Haus benommen hast UND deine Miete pünktlich bezahlt hast, gibt es NULL Grund, warum du dich auf der emotionalen Ebene angegriffen fühlen musst.
Schliesslich geht es DIR NICHT gut, wenn du meinst, ausziehen zu müssen.
Bring das erstmal für dich auf die Reihe. Du wirst schnell merken, dass da vielleicht was überhaupt nicht stimmt und das es nicht an dir liegt.
Ich kenne allerdings deine Situation so ganz und gar nicht, du solltest wissen, das ein Mietverhältnis für ein Zimmer in einer WG was anderes ist (was aber auch ohne Kündigungsfristen nicht geht).
Ich verstehe auch gar nicht, was dein Vormieter mitzureden hat. Was passiert da gerade bei dir? Wenn das so komisch ist bei euch, weil du vielleicht in einer WG wohnst, würde ich ausziehen, aber mir vorerst und ohne Druck in ALLER Ruhe was anderes suchen.
Laut einem Mitbewohner passe ich anscheinend nicht in die WG, und dieser müsste mit unterschreiben damit ein gültiger Mietvertrag besteht.
Der Vermieter weiß anscheinend garnichts von dieser Geschichte und der Vormieter möchte es wohl erst mal persönlich klären, deshalb hat er mich nun dazu bekommen ihn meinen Ausweis zu geben, als Pfand für den Schlüssel, sodass ich dafür sorge, dass das Zimmer morgen leer ist.
wie kommst du dazu, deinen Ausweis abzugeben? Du weisst doch ganz genau, das man seine persönlichsten Dokumente niemals abgibt.
Du bist nun erpressbar und das ist alles sehr schwammig bei dir/euch, denn du musst erstmal schauen, dass du deinen Ausweis zurückerhälst. Also das ist oder könnte in Richtung Erpressung gehen, und ich würde dir raten, diesem Typen zu erklären, dass du sofort deinen Ausweis zurückwillst, sonst gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Nötigung. Solchen Typen gehört das Handwerk gelegt.
Ist vielleicht ganz gut, wenn du von solchen Menschen wegkommst. Kein Wunder, dass du als ehrlicher vielleicht etwas zu unerfahrener Mensch in diese ausgekochte WG nicht passt.
danke für deine Unterstützung...Anzeige wegen Nötigung -....das denke ich wirklich, dass das funktioniert.
Leider hat auch der Vormieter mein Treffen mit dem Vermieter abgesagt und somit ist es bisher nicht zu einem Mietvertrag gekommen.