Es grenzt an Wahnsinn, dass eine 16-Jährige theoretisch mit einem 40-Jährigen eine sexuelle Beziehung eingehen darf.

Nö, das nennt man normal. Freie Bürger übernehmen ohne ständige staatliche Bevormundung mal selber Verantwortung für sich.

Aber es grenzt an Wahnsinn, das es Leute gibt, welche von "Kinderschutz" fabulieren und dann nur Sachverhalte bringen, die rein gar nichts mit Kindern zu tun haben und so deutlich aufzeigen das sie vom "Kinderschutz" so gar keine Ahnung haben.

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Woran liegt sowas, dass da jetzt manche Anzeigen sofort gelöscht werden und andere monatelang „übersehen“?

Bei deiner Anzeige lag es daran, das sie schon bekannt war.

die identische gewerbliche von meiner Stallbesitzerin ja auch

Die anderen müssten erst mal entdeckt werden.

weil ihr Account (gewerblich) gelöscht wurde, nachdem sie 2x ebenfalls eine Anzeige zu einem freien Stallplatz drin hatte, die von ebay gelöscht wurden, obwohl nichts verbotenes drin stand.

Siecher stand was verbotenes drin.

Wer kleinanzeigen gleich 2x versucht zu betrügen, der wird dann gesperrt. Die sind da mittlerweile recht streng.

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Hauskauf mit großem Grundstück - Kernsanierung oder Neubau?

Hallo Community, 

wir können kurzfristig ein Haus (160m2 Wohnfläche, Baujahr 1966 und 7 Zimmer) mit einem rießen Grundstück (1.400m2) kaufen. Substanz gut, massiv gebaut, mit Keller. 

Wir haben uns eigentlich auch schon dafür entschieden es zu kaufen, es ist eine einmalige Chance in unserer Gegend!

Doch es gibt mehrere Optionen was wir draus machen: 

Option 1: 

Haus renovieren, Grundstück behalten. Wir würden jetzt einmal komplett kernsanieren, inkl. Dach neu mit Aufstockung, Heizung, Elektrik, Wasser, Bäder, etc. 

Wenig Eigenleistung, nur Abbruch und Vorbereitung. 

Geschätze Kosten vom Architekt: ca. 500.000,00€.

Option 2: 

Haus optisch herrichten, dass wir es vermieten können. Weiß jemand ob wir die Ölheizung von 1990 und Öltanks von 1966 erneuern müssten? Mit welchen Kosten müssten wir hier mind. rechnen? 

Dann im großen Grundstück neu bauen. Zufahrt am Bestandshaus vorbei ist kein Problem. Ist mit dem

Bauamt abgeklärt, wir dürfen hier ein 2. Haus bauen.

Option 3: 

Grundstück teilen, auch das ist mit dem zuständigen Bauamt abgeklärt. Bestandshaus im jetzigen Zustand mit einem Teil vom Grundstück verkaufen. Zufahrt zum Neubau und Grundstück um Neubau natürlich behalten. 

Wir haben zeitnah einen Termin mit einem unabhängigen Baufinanzierungsberater.  

Uns interessiert nur vorab welche Option eine Bank aus eurer Erfahrung am ehesten eingeht. 

Braucht eine Bank eher Sicherheiten und sagt man muss Haus verkaufen wenn man neu baut, oder setzen sie eher auf Vermietung? 

Und wie sieht es aktuell mit Sanierungsprojekten bei der Bank aus? Die Sanierung des Hauses kostet mehr wie die Immobilie an sich. Wird sowas von Banken überhaupt finanziert? 

Oder empfehlen sie hier eher für die Sanierungssumme neu zu bauen?

Danke für eure Hilfe!!

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Uns interessiert nur vorab welche Option eine Bank aus eurer Erfahrung am ehesten eingeht.

Die Option, welche ihr den meisten Profit einbringt.

Wurde die Immobilie schon mal von einem unabhängigen, versierten Bausachverständigen begutachtet?

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Man muss es sauber planen und schon lange vorher beginnen.

Als erstes mal Geld ansparen, mindestens 1-2 Jahre vorher

Dann Prospekte schauen, wegen guten Gelegenheiten (Black Friday, Schlussverkauf etc). Eventuell schon langfristig vorher kaufen.

Schauen was Leute die auch umziehen privat in den beiden Städten anbieten. Da kann man oft wahre Schnapper machen.

Auch Vormieter haben oft noch gute Sachen.

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Politiker versprechen nichts. Sie stellen nur Parteiprogramme und ihre eigenen Konzepte, Ideen, Visionen vor. Die dann oft/meist wegen nicht von ihnen zu verantwortenden Umständen nicht umgesetzt werden konnten.

Sollten sie tatsächlich mal "ich verspreche" sagen, haben sie sich nur versprochen mit dem Versprechen.

Versprechen sind in der Regel eh nicht verbindlich.

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WIDERRUF bei ungebetener "Dienstleistung" im Fernabsatzgesetz?

sorry für die größerer Text-Fülle:

Juristische Einordnung:
"Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag ... über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.
... steht ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages. § 355 Abs. 2 BGB"
-----
Zum 'Fall': bei Kleinanzeigen.de

Anscheinend hatte ich bei Aufgabe einer privaten Verkaufs-Anzeige versehentlich die VOReingestellte 'Direkt-Kauf'-Option nicht ABwählt - was ich ansonsten grundsätzlich tue, weil ich das NICHT möchte.

 Nun wurde der Artikel über diese Option verkauft und der Käufer-Betrag von einer mir unbekannten "Online Payment Platform" (OPP) einbehalten.
Die Bedingung für die Auszahlung: "Bekanntgabe meiner Bankdaten + Verifizierung" hatte ich nirgendwo gelesen oder übersehen ...
wie gesagt: GeKLICKT und schon war mein Geld in UN-autorisierten Händen.
Ich bat die OPP den Betrag auf mein PayPal-Konto zu senden, was mir verweigert wurde.

Mein Protest bzw. WIDERRUF (an OPP + Kleinanzeigen.de):
"Ich bestreite wiederholt und ausdrücklich, über/bei Kleinanzeigen.de jemanden
(die OPP) autorisiert zu haben, für mich Geld einzuziehen bzw. zu verwalten.
Für diesen Vorgang wäre VORAB die Abfrage und anschließend meinerseits die Angabe meiner Bankdaten Voraussetzung. -- Dies wurde NICHT vollzogen!

Falls Sie jedoch behaupten, dieser Vertrag wäre durch ein Klick auf 'Angebot' entstanden, WIDERRIEF ich bereits 2 x fristgerecht diesen dubiosen 'Vertrag'!"
- - - - -
Jetzt (ü. 2 Wochen + mehrere Protestschreiben später) gibt es seitens der OPP nur das 'Entgegenkommen', den Betrag an den zahlenden Käufer zurückzugeben, mit der Risiko-Abwälzung an mich, ob ich mich mit dem Käufer (nach dieser langen Zeit) auf einen anderen Zahlungsweg einigen kann.
---- soweit der Vorgang ----

 Unter Berücksichtigung des Fernabsatzrechts
meine F R A G E

Wie kann es sein, dass ich mit einem Klick AGBs der OPP rechtswirksam bestätige, die einen DienstleistungsVERTRAG auslösen (eben: Zahlungseinbehalt & Auszahlung nur bei Bankdaten-Bekanntgabe + Verifizierung) und ich diesen Vertrag nicht widerrufen darf/kann ??!

Bitte um Eure möglichst juristisch fundierte Einschätzung -
danke.

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Wie kann es sein, dass ich mit einem Klick AGBs der OPP rechtswirksam bestätige, die einen DienstleistungsVERTRAG auslösen (eben: Zahlungseinbehalt & Auszahlung nur bei Bankdaten-Bekanntgabe + Verifizierung) und ich diesen Vertrag nicht widerrufen darf/kann ??!

Die Antwort ist recht einfach: weil der Gesetzgeber es so bestimmt hat.

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Meine Frage wäre, ob ich das Mietrecht dahingehend richtig verstanden habe, dass der Vermieter max. 12 Monate Zeit hat, um mir eine KORREKTE Betriebskostenabrechnung zu erstellen, und Mieter bei einer verspäteten Abrechnung überhaupt nicht verpflichtet sind, die Betriebskosten dann noch zu zahlen?

Es wäre zu unterscheiden ob formal nichtg oder nur inhaltlich fehlerhaft.

Die nichtige Abrechnung gilt logischerweise als nicht erstellt.

Eine inhaltlich fehlerhafte ist aber korrigierbar, Hauptsache die erste Abrechnung kann fristgerecht.

die aber auch nur auf Basis der Vergleichswerte der letzten Jahre erstellt werden soll - im Grunde also auch nur eine Schätzung ist.

Da muss man sehr genau prüfen ob das jeweils zulässig wäre.

Ich würde beim Vermieter schon mal Belegeinsicht verlangen.

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Eventuell gibt es ja keine Überweisung auf das Konto, sondern nur die Gutschrift?

Das lesen des "Kleingedruckten" (Vertragsbedingungen) könnte Erkenntnis bringen.

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Die Grundversorgung hat keine langen Laufzeiten, da kann man jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen raus.

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Noch haben die ja nichts gemacht

Aktuell ist die Neigung zu "warten bis es bumm macht" ziemlich reduziert.

Ist es generell strafbar solche Sachen zusammen zu kaufen?

Nein.

Ist halt doof wenn man kiloweise Magnesium und Kaliumnitrat bestellt und dann z.B. in einer Mietwohnung ohne jedweden Garten o.ä. wohnt.

Darf Amazon sowas eigentlich einfach melden?

Ja

  1. jeder darf den Verdacht auf Straftaten zur Anzeige bringen
  2. bestimmte Betellungen müssen sogar verwendet werden.
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Wenn ich den Fall nicht klären kann, will Klarna die 70€ und ich sehe es nicht ein, für Ware zu bezahlen, die nie ankamen & alles Fake ist.

Erst mal schauen, was für eine Art von Vertrag man mit Klarna hat.

In der Regel finanziert Klarna das nur vor, ist also Kreditgeber und Zahlungsdienstleister. Dann hat Klarna einen Rechtsanspruch auf die Bedienung dieses Kredites, also Zahlung der 70 EUR.

Ansprechpartner für die Rückzahlung ist dann der Betrüger. Es sei den man hat eine Versicherung welche die Zahlung übernimmt.

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Ist ein Immobilienvermittler der vom Verkäufer keine Provision will und Wohnungen für seine Kapitalanleger sucht seriös?

Das verlangen nach Provision bzw. das fehlen desselben ist kein Anzeichen für seriös bzw. unseriös.

Punkte die ich als relevant erachte

  • der Auftritt des Maklers muss einen guten Eindruck machen. Also, Internet, Geschäftsräume, persönlicher Auftritt.
  • aussagekräftige Qualifikationen/Zertifikate seriöser Organisationen
  • Erfahrungen/Bewertungen anderer Kunden
  • Unabhängigkeit
  • Marktkenntnis
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Wundert mich nicht, es gab da so ein "Ups"

https://www.fischundfleisch.com/img/33844/684-/als%20gott%20die%20erde%20erschuf.jpg

Erst dieser hirnlose Inhalt im "Strumfront-Slang" und dann zum Schluss dieser von Hausmeister Krause geklaute Satz "Hören sie also damit sofort auf". Damit macht man sich völlig lächerlich und entwertet den gedachten Effekt vom "Strumfront-Slang" komplett.

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kann ich da noch Einfluß nehmen bei Eigentümerversammlungen oder noch selbst hingehen und abstimmen oder macht das dann auch noch der Verwalter?

Gute Frage.

Das lesen des "Kleingedruckten" (Vertragsbedingungen) bringt regelmäßig die notwendige Erkenntnis mit was genau man den Vertragspartner beauftragt hat.

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