Heimkinder werden von betreuer beim duschen beobachtet(BITTE LESEN!)?

4 Antworten

Es ist strafbar weil es auch so ist dass wenn sie sich vor den der Person ausziehen müssen und dann noch geschlagen werden stellt es schon irgendwie einen Missbrauch da oder nicht

Das sollte unbedingt an die Heimaufsicht herangetragen werden, dass diese Maßnahmen gegen diese absolut inadäquaten Erziehungsmethoden ergreifen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Furchtbar, die armen Kinder, ich kann mir nicht vorstellen, dass das legal war.

Schlagen und würgen auch auf gar keinen Fall.

Das nennt sich Aufsichtspflicht.

Und stellt dies schon eine straftat da? 

Ich sehe da kein Problem und keine Straftat.

Die kinder wurden dazu gedrängt obwohl sie mehrfach sagten das sie dies nicht möchten.

Es spielt keine Rolle ob den Kindern das gefällt, man fragt Kinder nicht um Erlaubnis, ob man sie erziehen "darf".


LeonHeart03  11.08.2024, 17:29

Kinder und Jugendliche haben auch Rechte. Es hat nichts mit Erziehung zu tun, wenn sich ein Jugendlicher vor einem Erwachsenen entkleiden muss.

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Waldmensch70  11.08.2024, 17:33
@LeonHeart03
Kinder und Jugendliche haben auch Rechte. 

Und sie haben auch Pflichten und Regeln an die sich zu halten haben.

Offensichtlich klappt das aber hier in dem Fall nicht. Also darf der Erzieher natürlich die Einhaltung der Regeln (auch vor Ort!) kontrollieren.

Und da das nach Geschlechtern getrennt passiert ist alles OK.

Lebe damit.

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LeonHeart03  11.08.2024, 17:41
@Waldmensch70

Kinder und Jugendliche haben auch Pflichten, da hast du völlig recht.

Trotzdem hat niemand das Recht, von ihnen zu verlangen, sich nackt vor einem Erwachsenen auszuziehen, egal ob der Erwachsene gleichen Geschlechts ist.

Mein Pflegebruder wurde von seiner Mutter unter genau dem Deckmantel der "mütterlichen Fürsorge" sexuell misshandelt.

So viel zu deinem "Lebe damit" - das zeigt nur deine Ignoranz gegenüber den Rechten von Kindern und Jugendlichen.

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Waldmensch70  11.08.2024, 17:44
@LeonHeart03
Mein Pflegebruder wurde von seiner Mutter unter genau dem Deckmantel der "mütterlichen Fürsorge" sexuell misshandelt.
So viel zu deinem "Lebe damit" - das zeigt nur deine Ignoranz gegenüber den Rechten von Kindern und Jugendlichen.

Und Dein Kommentar zeigt nur Deine einseitige Sichtweise aufgrund einer persönlichen Geschichte Die bei Euch in der Vergangenheit vorgefallen ist. – Die ist aber keine Grundlage für eine Pauschalisierung oder um davon irgend eine allgemeingültige, rechtliche Grundlage abzuleiten.

Schönen Tag noch.

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LeonHeart03  11.08.2024, 17:46
@Waldmensch70

Es ist keine Pauschalisierung, wenn ich ankreide, dass Kinder und Jugendliche sich gegen ihren Willen vor Erwachsenen ausziehen sollen. Das hat nichts mit Erziehung zu tun, sondern mit Machtmissbrauch und ist daher ausschließlich zu verurteilen.

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Waldmensch70  11.08.2024, 17:49
@LeonHeart03
Das hat nichts mit Erziehung zu tun, sondern mit Machtmissbrauch und ist daher ausschließlich zu verurteilen.

Sehe ich nicht so. Natürlich hat derjenige der ein Kind erzieht auch die Macht dazu. Die ist im von Gesetzes wegen gegeben. Das muss das Kind im Einzelfall nicht toll finden.

Ich habe meine Antwort gegeben. So wie ich das sehe und für richtig halte.

Lebe damit.

Du kannst selber genauso eine eigene Antwort mit Deiner Meinung an den Fragesteller schreiben anstatt Andere gegen deren Willen vollzutexten.

Das ist hier eine Frage und kein Diskussionsbeitrag. Also diskutiere mich hier nicht voll.

Was hast Du an "Schönen Tag noch" in meinem vorherigen Kommentar nicht verstanden? (Nur zur Info: Das ist eine rhetorische Frage, keine auf die ich eine Antwort will.)

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LeonHeart03  11.08.2024, 18:05
@Waldmensch70
Sehe ich nicht so. Natürlich hat derjenige der ein Kind erzieht auch die Macht dazu. Die ist im von Gesetzes wegen gegeben. Das muss das Kind im Einzelfall nicht toll finden.

Ich bin noch jung und unerfahren, aber ich glaube nicht, dass irgendwo in einem Gesetz steht, dass ein Erzieher verlangen darf, dass sich ein ihm anvertrauter Jugendlicher vor ihm ausziehen muss.

Egal, mit "basta so isses" Menschen ist es schwer zu diskutieren. Ich wünsche dir auch noch einen schönen Tag...

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Waldmensch70  11.08.2024, 18:18
@LeonHeart03

Von Gesetzen und wie sie funktionieren hast Du also auch keine Ahnung…

Es muss nirgendwo explizit stehen, dass es erlaubt ist. Es reicht wenn nirgendwo steht, dass es verboten ist.

OK, hätten wir das auch geklärt.

Und jetzt Ende der Unterhaltung.

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LeonHeart03  11.08.2024, 18:53
@Waldmensch70

Sag ich doch: "Basta, so isses"

Es muss nirgendwo explizit stehen, dass es erlaubt ist. Es reicht wenn nirgendwo steht, dass es verboten ist.

Ich glaube, dass du dich gar nicht auskennst. Art 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes garantiert u.a. die körperliche Unversehrtheit. Die schließt genau solche Fälle ein. Da steht auch nicht geschrieben, was verboten ist.

Wenn ein 14-jähriges Mädchen "NEIN" zum Ausziehen vor der Erzieherin sagt, dann hat diese das zu respektieren. Würgen am Hals und Schläge haben ganz sicher auch nichts mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu tun.

Damit will ich dir auch nicht darin widersprechen, dass gerade in Heimen, wo viele Kinder und Jugendliche mit den entsprechenden Vergangenheiten, Erzieherinnen und Erzieher mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen brauchen, damit sie etwas wie Konsequenz und Verantwortung für ihr Leben lernen - jedoch mit ganz klaren Grenzen.

So, jetzt antworte ich nicht mehr - egal, was du noch schreibst.

Habe noch einen schönen Abend (und das ist wirklich ernst gemeint)!

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