Wer regelt den Besuchskontakt bei einem jüngeren Kind im Kinderheim?
Hallo,
Das Kind wurde im Rahmen einer Inobhutnahme letztes Jahr aus dem Elternhaushalt geholt. Es lebte mit der Mutter zusammen. Das 8 jährige Kind wurde dauerhaft per Gerichtsbeschluss im Kinderheim untergebracht aufgrund von Kindeswohlgefährdung in Form von fehlenden Erziehungsstrukturen und Drogenkonsum der Mutter. Und lebt jetzt schon gute 7 Monate in der Wohngruppe.
Die Großeltern hatten eine gute Bindung zum Kind, das Jugendamt kennt auch die Großeltern. Vertrösten aber immer weiter, wenn es um Besuchskontakt geht. Obwohl gesagt wurde, das man es sich durchaus vorstellen könnte, das das Kind einmal im Monat zu den Großeltern dürfte.
Aber leider stellt das Jugendamt sich stumm, wenn man nachfragt. Wenn man Info´s hätte, würde man sich melden.
So wird das Kind doch total entfremdet. Es ist dort ohne Kontakt zur Ursprungsfamilie. Die Kindsmutter darf ihr Kind auch nur alle 6-8 Wochen sehen. Wird ebenfalls vertröstet seitens des Jugendamtes.
Meint ihr, das die Großeltern das Heim kontaktieren können? Ohne über die Brücke vom Jugendamt?
Die Großeltern würden ihr Enkelkind so gerne wieder sehen und liebhalten. Aber sie wollen auch kein Eigentor schießen, und das Heim wünscht evtl. diese direkte Art der Kontaktaufnahme nicht.
Habt ihr da Erfahrungen? Wie man den Kontakt herstellen kann ohne das Jugendamt? Oder läuft die Terminfindung tatsächlich nur über das Jugendamt?
Danke fürs Lesen und für hilfreiche Tipps vorab.
3 Antworten
Im Jugendamt gibt es unterschiedliche Abteilungen. Wenn es beim Sozialen Dienst nicht klappt, dann probiert es doch mal bei der Amtsvormundschaft.
Darüber hinaus könnte es eine Methode sein, zu einem bestimmten Anlass ein kleines Geschenk zu schicken mit einem kurzen unverfänglichen Brief, z.B. "Liebe X, nun ist wieder ein Schuljahr rum. Wir sind stolz auf dich. Deine Großeltern" und dass dann mit voller Adresse und Telefonnummer ans Heim schicken. (Zu einer guten Erziehung gehört es, dass sich das Kind dann per Telefon oder per Post bedankt).
das JA spricht sich untereinander ab. In meinen emails leg ich meist alle in CC mit rein. Angefangen beim Vormund usw. Briefchen schreiben tun wir. Bildchen schicken auch. Leider weiß man dort vermutlich nicht unsere Telefonnummer. Oder geschweige denn, das es uns gibt. Daher ja meine Intension, direkt in Heim anzurufen und zu fragen, ob die sich nicht mal mit dem JA rücksprechen könnten, wenn sie Besuch oder Übernachtungen befürworten könnten. Das JA dort hat einfach zu wenig Leute. Das wissen wir aus Gesprächen. Und wir sind "nur" die Großeltern. Also nicht so wichtig, das fühlt man.
uns bricht es das Herz, das durch das Fehlverhalten der Kindsmutter, die ganze restliche Familie mit betroffen ist. Das man so machtlos ist. Der Enkel sitzt jetzt im Heim. Ganz alleine. Wir wissen, das es ihm gut geht, er auch Freunde gefunden hat. Aber nichts ersetzt die Familie, nichts ersetzt Oma&Opa. Nichts ersetzt das Liebhalten von Oma&Opa. Nach über 7 Monaten sollte doch langsam Abstand genug reingekommen sein.
Das Heim muss sich an die Regelung des Jugendamtes halten
Sie können es natürlich versuchen aber ich denke das Heim wird ohne ok vom Jugendamt keine Auskunft über das Kind geben.
ja, das wissen wir. Aber sie sollen wissen, das es uns gibt. Vielleicht sind sie positiv eingestellt und würden dann dem JA mitteilen, das sie es befürworten könnten. Wie es dem Kind dort geht, wissen wir ja von der Kindsmutter. Also müssten sie sich eigentlich nur anhören, das es uns gibt. Haben halt Sorge, das sie es negativ aufnehmen und es dann so weitergeben könnten. Daher frage ich hier auf dem Portal, ob es überhaupt Sinn machen würde.
Ich würde es lieber weiter über das Jugendamt versuchen ggf auch mit einem Anwalt.
Ich gehe davon aus, dass mittlerweile eine Amtsvormundschaft besteht.
Im BGB ist klar geregelt, dass z.B. auch für Großeltern ein Umgangsrecht besteht, immer unter der Voraussetzung dass es dem Wohl des Kindes dient. Auch das Jugendamt kann dies nur mit driftigen Gründen verweigern.
§1685 BGB Abs.1: "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient." Nochmals mit Sozialem Dienst oder Amtsvormund sprechen und ggf. die Hilfe eine Fachanwaltes zu Rate ziehen.
7 Monate sind meiner Auffassung nach schon viel zu lange, wenn davor ein regelmäßiger Kontakt bestanden hat.
die Großeltern möchten gerne wissen, ob sie mit dem Heim direkt in den Kontakt gehen könnten. Damit einfach mal geredet wird. Ein offenes Ohr finden, wann man sich den Kontakt vorstellen könnte. Das Heim weiß vermutlich gar nicht, das es die Großeltern gibt, welche großes Interesse am Enkelkind haben.