Wer regelt den Besuchskontakt bei einem jüngeren Kind im Kinderheim?

3 Antworten

Im Jugendamt gibt es unterschiedliche Abteilungen. Wenn es beim Sozialen Dienst nicht klappt, dann probiert es doch mal bei der Amtsvormundschaft.

Darüber hinaus könnte es eine Methode sein, zu einem bestimmten Anlass ein kleines Geschenk zu schicken mit einem kurzen unverfänglichen Brief, z.B. "Liebe X, nun ist wieder ein Schuljahr rum. Wir sind stolz auf dich. Deine Großeltern" und dass dann mit voller Adresse und Telefonnummer ans Heim schicken. (Zu einer guten Erziehung gehört es, dass sich das Kind dann per Telefon oder per Post bedankt).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

zauberwald123 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 10:58

das JA spricht sich untereinander ab. In meinen emails leg ich meist alle in CC mit rein. Angefangen beim Vormund usw. Briefchen schreiben tun wir. Bildchen schicken auch. Leider weiß man dort vermutlich nicht unsere Telefonnummer. Oder geschweige denn, das es uns gibt. Daher ja meine Intension, direkt in Heim anzurufen und zu fragen, ob die sich nicht mal mit dem JA rücksprechen könnten, wenn sie Besuch oder Übernachtungen befürworten könnten. Das JA dort hat einfach zu wenig Leute. Das wissen wir aus Gesprächen. Und wir sind "nur" die Großeltern. Also nicht so wichtig, das fühlt man.

zauberwald123 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 11:03

uns bricht es das Herz, das durch das Fehlverhalten der Kindsmutter, die ganze restliche Familie mit betroffen ist. Das man so machtlos ist. Der Enkel sitzt jetzt im Heim. Ganz alleine. Wir wissen, das es ihm gut geht, er auch Freunde gefunden hat. Aber nichts ersetzt die Familie, nichts ersetzt Oma&Opa. Nichts ersetzt das Liebhalten von Oma&Opa. Nach über 7 Monaten sollte doch langsam Abstand genug reingekommen sein.

Das Heim muss sich an die Regelung des Jugendamtes halten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

zauberwald123 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 23:12

die Großeltern möchten gerne wissen, ob sie mit dem Heim direkt in den Kontakt gehen könnten. Damit einfach mal geredet wird. Ein offenes Ohr finden, wann man sich den Kontakt vorstellen könnte. Das Heim weiß vermutlich gar nicht, das es die Großeltern gibt, welche großes Interesse am Enkelkind haben.

Jana174923  28.05.2024, 23:13
@zauberwald123

Sie können es natürlich versuchen aber ich denke das Heim wird ohne ok vom Jugendamt keine Auskunft über das Kind geben.

zauberwald123 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 23:16
@Jana174923

ja, das wissen wir. Aber sie sollen wissen, das es uns gibt. Vielleicht sind sie positiv eingestellt und würden dann dem JA mitteilen, das sie es befürworten könnten. Wie es dem Kind dort geht, wissen wir ja von der Kindsmutter. Also müssten sie sich eigentlich nur anhören, das es uns gibt. Haben halt Sorge, das sie es negativ aufnehmen und es dann so weitergeben könnten. Daher frage ich hier auf dem Portal, ob es überhaupt Sinn machen würde.

Jana174923  28.05.2024, 23:24
@zauberwald123

Ich würde es lieber weiter über das Jugendamt versuchen ggf auch mit einem Anwalt.

Ich gehe davon aus, dass mittlerweile eine Amtsvormundschaft besteht.

Im BGB ist klar geregelt, dass z.B. auch für Großeltern ein Umgangsrecht besteht, immer unter der Voraussetzung dass es dem Wohl des Kindes dient. Auch das Jugendamt kann dies nur mit driftigen Gründen verweigern.

§1685 BGB Abs.1: "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient." Nochmals mit Sozialem Dienst oder Amtsvormund sprechen und ggf. die Hilfe eine Fachanwaltes zu Rate ziehen.

7 Monate sind meiner Auffassung nach schon viel zu lange, wenn davor ein regelmäßiger Kontakt bestanden hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erziehungswissenschaftler/Psychologe/Diplompädagoge