Hallo exfrund kündigt gemeinsamen mietvertrag nicht was soll ich tun?

Wiesel  21.08.2021, 03:23

Schonmal mit dem Vermieter geredet?

Mlekkk 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 12:31

Telefonisch konnte ich Sie nicht erreichen auch via Email kam keine Rückmeldung

4 Antworten

Da hast Du wirklich ganz ganz schlechte Karten, sieht nicht gut für Dich.

Meine Tochter hatte mal so einen Fall, wir haben Monate gebraucht bis sie aus dem Mietvertrag aussteigen konnte, das war ein Kampf, das kannst Du Dir nicht vorstellen.

Wenn er keine Miete bezahlt, dann kommt der Vermieter auf Dich zu. Das ist immer schlecht wenn beide einen Mietvertrag unterschreiben.

Wir mussten damals einen Rechtsanwalt einschalten, wir hatten keine Chance.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mlekkk 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 05:47

Was ist dann am ende passiert

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Jutta373  21.08.2021, 11:51
@Mlekkk

Der Vermieter hatte gesehen, dass das so nicht mehr weitergeht und hat meine Tochter aus dem Mietvertrag gelassen. Allerdings musste sich ihr Freund dafür verbürgen, dass er in Zukunft alle Kosten alleine übernimmt.

Das wurde schriftlich festgehalten, sonst hätten wir keine Chance gehabt, es war die Bedingung. Wie geschrieben, wäre der Vermieter nicht so großzügig gewesen, wäre die Chance ganz gering.

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Mlekkk 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 12:19
@Jutta373

İch hoffe ich kann genauso auf die Kulanz der Vermieter zâhlen😔

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Jutta373  21.08.2021, 13:24
@Mlekkk

Rufe den Vermieter an mach mit ihm einen Termin sprech mit ihm, schildere Deine Situation, dass es Dich nervlich fertig macht. Du kannst Dich auf nichts mehr konzentrieren. so haben wir das damals auch gemacht und noch mit einem Anwalt, aber das ist halt teuer. ich drücke dir alle Daumen habe leider nur zwei.

Erzähle aber Deinem Freund nicht, dass Du Dich mit dem Vermieter triffst, wenn der keine Miete mehr bezahlt musst Du das alles übernehmen also handle schnell.

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Was genau heißt Mindestlaufzeit von 3 Jahren und wann sind die 3 Jahre um?

Sollte es um einen Kündigungsverzicht gehen und die 3 Jahre sind noch nicht um bzw. nicht in wenigen Monaten, kann der Vertrag doch gar nicht gekündigt werden.

Da nutzt auch eine Zustimmungsklage nichts.


Mlekkk 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 11:56

Nachmieter ist mglich

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anitari  21.08.2021, 11:59
@Mlekkk

Muß der Vermieter aber nicht akzeptieren.

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Mlekkk 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 12:17
@anitari

Genau ich hoffe aber das er das tut wohnung steht komplett leer:(

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DerCaveman  21.08.2021, 12:29
@Mlekkk

Geht aber auch nicht ohne Mitwirkung des Mitmieters (und natuerlich auch nicht ohne Zustimmung des Vermieters).

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wir haben ein gemeinsamea Mietvertrag mit mindestlaufzeit von 3 Jahren unterschrieben.

Und sind die 3 Jahre schon rum? Wenn nicht, hast du ja sowieso noch Zeit. Vorher kommst du da ohnehin nicht raus.

Eine Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung ist eigentlich keine grosse Sache. Auf die Zustimmung des Mitmieters hast du in aller Regel einen Anspruch.

Inwieweit war denn eine Beteiligung an der Miete durch den Mitmieter vereinbart? Darauf kannst du ihn ggf. natuerlich auch verklagen. Hat er denn ueberhaupt Geld, um sich beteiligen zu koennen? Wenn nicht, wuerde auch das vorerst ins Leere laufen.


Mlekkk 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 12:18

Nein hat ca vor 6 Monaten angefangen😔

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DerCaveman  21.08.2021, 12:30
@Mlekkk

Ihr habt also vor gerade erst 6 Monaten einen gemeinsamen Mietvertrag mit dreijaehrigem beidseitigen Kuendigungsverzicht unterschrieben (ich vermute, das meinst du mit "Mindestlaufzeit")?

Wenn ihr dann keine einvernehmliche Loesung findet (du, dein Mitmieter und euer Vermieter), haengst du da jetzt fuer die naechsten zweieinhalb Jahre drin und kommst so lange auch nicht raus.

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Gerhart  21.08.2021, 13:16
@DerCaveman

Aber der andere auch nicht, die Wohnung steht leer? das juckt den Vermieter nicht.

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Sie können auf die Zustimmung des Mitmieters erfolgreich klagen.

Die Kosten trägt der Unterlegene.

Hinweis auf die Rechtslage:

Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. 03. 2005 – VIII ZR 14/04; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.1992 – 332 O 338/92).