Mieter, Recht und Kündigung?

1 Antwort

Für Wohnungsmietverträge gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht. Das gibt es ja nur bei Fernabsatzgeschäften. Wenn Du deine Wohnung also vorab besichtigt hast, dann gibt es kein Widerrufsrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Ichfrage32 
Beitragsersteller
 19.12.2024, 11:27

Laut Internet der Mieter kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wir sollten den Mieter über sein Recht zum Widerruf in Kenntnis setzen, da sich die Frist anderthalb um ein Jahr.

ChristianLE  19.12.2024, 12:14
@Ichfrage32
Laut Internet der Mieter kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen

Nein, nur wenn die Wohnung vorab nicht besichtigt wurde. Siehe hierzu auch § 312 (4) BGB.

Ansonsten gilt so ein Widerrufsrecht auch nur für Fernabsatzgeschäfte und nicht für einen vor Ort abgeschlossenen Mietvertrag

ToxicWaste  19.12.2024, 15:47
@Ichfrage32

Es gibt KEIN Widerrufsrecht. Du kannst ordentlich mit 3 Monaten Frist kündigen, sofern kein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.