wg mietvertrag?

4 Antworten

Leider erstmal gar nix. Wenn ihr beide Vertragspartei seid, dann könnt Ihr leider auch nur zusammen kündigen. Denkbar wäre ein Regress gegen den Mitmieter, wenn er sich weigert, ist aber wacker und es müssen ein paar Sachen vorliegen,

Der Mitunterzeichner kann den Vertrag übernehmen. Da muß dann der Vermieter natürlich zustimmen.

Dann zieh aus und kündige dennoch, Miete für 3 Monate musst du aber noch zahlen. Der verbleibende Mieter muss einen neuen Vertrag mit dem VM machen,so oder so

Du müsstest den Mitbewohner auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.