Nebenkostenabrechnung andere Zeiträume erlaubt?

1 Antwort

Der Abrechnungszeitraum MUSS 12 Monate betragen. Wenn im Mietvertrag ein Abrechnungszeitraum nicht explizit angegeben ist, gilt das Kalenderjahr. In der Abrechnung muss dann der kürzere Nutzungszeitraum 2022 angegeben sein.

Bei Wohnungsübernahme zum Mietbeginn waren die Zählerstände festzustellen auch die der Heizkörper, Wenn die Heizkosten nicht festgestellt wurden kann gechätzt werden .