Grundstück ausfahrt mit Bordsteinsenkungs kosten?
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Anlegung einer Einfahrt mit Bordsteinsenkung und Pflasterarbeiten bei ca 30quadratmetern auf meinem Grundstück? Ich plane, etwa 30 Quadratmeter unseres Vorgartens mit Pflastersteinen zu versehen, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, da es in unserer Umgebung wenig Parkmöglichkeiten gibt. Als Hauseigentümer möchte ich auch eine Bordsteinsenkung beantragen, bin mir jedoch unsicher über die Kosten, da die Informationen im Internet sehr unterschiedlich sind. Kann mir jemand eine grobe Schätzung oder Ratschläge geben, wie ich die Kosten besser einschätzen kann?
2 Antworten
Das ist von der Region in der Sie leben abhängig. Wir haben in Deutschland ein Preisgefälle von Süd nach Nord und von West nach Ost. Teuerste Region ist Südbayern. Günstigste MäcPomm. Falls Sie es ganz genau wissen wollen, kaufen Sie ein Standardleistungsbuch vom BKI Verlag als Baupreisindex. Darin sind alle Bauleistungen mit Kostenuntergrenze und Obergrenze als Einheitspreise nach Region abgebildet.
Drauf achten dass bei der Versiegelung nicht die Grundflächenzahl überschritten wird.
Das hängt von der Baunutzungsverordnung ab, die geltend gemacht wird und von der jeweiligen Landesbauordnung. Es gilt immer die Fassung der BauNVo, die zur Zeit des Inkrafttretens des BP galt. Eine Versiegelung der Fläche empfiehlt sich aber allein schon wegen des Entwässerungsgesuchs und der Entwässerungsgebühren nicht.
Ja. Ein Sachbearbeiter hat mal die GRZ als überschritten angesehen und die Genehmigung abgelehnt, obwohl es sogar nur Rasengittersteine waren, also garnicht versiegeln...
Ein Sachbearbeiter hat mal die GRZ als überschritten angesehen
Bundesrecht?, Landesrecht?, Augsburger Landrecht?
Danke. Dürfte sich dann auch um etwas größeres als ein Einfamilienhausgrundstück gehandelt haben.
Bist du dir da sicher?
Das wird hiernach nochmals differenziert:
Was gehört alles zur Grundflächenzahl?
Unter Grundflächenzahl I wird das Haus inklusive der Außenmauer, Terrassen, Balkone oder Kellerabgänge gefasst, während Garagen, Stellplätze für Fahrzeuge inklusive ihrer Zufahrtswege, Nebenanlagen wie Gartenhäuser oder Schuppen sowie Öltanks und baulichen Anlagen unter der Erde zur Grundflächenzahl II zählen.