Muss ich einen Busch zurückschneiden, welcher des Nachbarns Blick auf die Strasse beim verlassen seiner Ausfahrt erschwert?

8 Antworten

Mein Nachbar wäre in der gleichen Situation wie dein Nachbar, aber ich sorge schon von mir aus, dass meine Sträucher seine Sicht möglichst wenig beeinträchtigen. Bei uns kann man wenn man Hilfe benötigt, mit jedem Nachbar rechnen, ich finde es viel schöner wenn jeder dem anderen hilft. Das Leben ist viel zu kurz um sich mit den Nachbarn herumzustreiten.  

Entfernt den Busch doch komplett und baut eine Mauer hin. Das wird ihn sicherlich freuen ;)

Hier in meinem Ort gibt es gerade in der Innenstadt viele Ausfahrten, die total uneinsichtig sind. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Busch da eine Ausnahme bildet, bei der man sofort handeln muss. Ich verstehe nicht was so schwer daran ist, sich langsam und vorsichtig zur Straße hin zu bewegen ^^


SvenWolf89  03.05.2016, 10:16

es ist auch nicht schwer den Bus zu nehmen, oder gar zu laufen. Das ist allerdings kein Grund jemandem das Autofahren zu erschweren.

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Paejexa  03.05.2016, 10:41
@SvenWolf89

Und Auto fahren ist kein Grund, jemanden dazu zu zwingen sein Grundstück zu verändern 

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Ich kann total verstehen dass du keine Lust mehr hast den Busch zurückzuschneiden, wenn der Nachbar dir auf so ne blöde Tour kommt und ich weis leider auch nicht wirklich genau wie es rechtlich aussieht. Aber wenn du den Busch zurückschneidest ersparst du dir einen haufen Ärger, selbst wenn du im Recht bist.

Als Jurist sage ich dazu erst einmal: Das kommt darauf an.

Nämlich darauf, was in Deinem Bundesland und ggf. auch in Deiner Ortssatzung zur Höhe von Gewächsen geregelt ist. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und findet sich in den meisten (nicht allen) Bundesländern im sog. Nachbarschaftsgesetzen o.ä. Manchmal wird dies durch Ortssatzungen und ggf. auch Festsetzungen in Bebauungsplänen ergänzt. Ergibt sich hieraus eine Maximalhöhe, hat Dein Nachbar einen Anspruch auf einen Rückschnitt, ansonsten nicht.

Rechtlich gesehen wäre auch noch die Frage der Verwirkung zu prüfen. Das bedeutet, dass ein Anspruch nicht durchgesetzt werden kann, wenn der Anspruchsberechtigte - hier Dein Nachbar - den Zustand seit längerem kennt, aber nichts dagegen unternommen hat. War der Busch also seit Längerem so hoch und er hat nichts unternommen, erlischt nach einer Weile (die vom Einzelfall abhängt) ein möglicher Anspruch auf den Rückschnitt.

Als Jurist mit Kenntnis vieler Nachbarschaftsstreitigkeiten möchte ich Dir aber auch raten, diese Angelegenheit möglichst im Einvernehmen zu klären. Es bringt Dir nichts, wenn Du den Busch nicht beschneiden musst, Du ab sofort von Deinem Nachbarn nur noch als Feind empfunden wirst. Im Zweifel würde ich also lieber im Sinne einer guten Nachbarschaft einen Busch zurückschneiden, auch wenn es keinen Anspruch gibt.


MonikaDodo  03.05.2016, 13:05

Dem stimme ich voll zu!

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es gibt abstandsflächen für bäume, hecken + sträucher.. je nach bundesland verschieden. google die für dein bundesland.

und ja, du musst das, wenn der busch die grenzabstände nicht einhält