Kosten Neubepflasterung gemeinsame Zufahrt
Hallo. Ich habe eine gemeinsame Zufahrt mit meinem Nachbarn. Ich habe mein Haus 2012 gekauft. Das nebenliegende Grundstück war noch unbebaut. Es wurde kurze Zeit später bebaut und die gemeinsame Zufahrt wurde zwecks Leitungsverlegung aufgerissen und später natürlich wieder verschlossen. Vorher gab es eine Zufahrt zu meinem Haus, gepflasterte Fahrspur, dazwischen Rasen, eben eine gepflegte Einfahrt. Nun ist es eine reinste Schotter-Piste, mit teilweise beschädigter Bepflasterung. Die gemeinsame Einfahrt hat sich etwa einen halben Meter verbreitert. Nun die Frage dazu: Es soll in naher Zukunft natürlich wieder eine gepflegte "gemeinsame" Einfahrt entstehen. Muss ich mich an der Erneuerung beteiligen, da die Einfahrt eh eine halben Meter breiter geworden ist, nach Neubemessung (ein kleiner Streifen unseres Gartens gehört nun eigentlich zur gemeinsamen Hofeinfahrt)? Meinem Nachbarn ist es natürlich recht, das ich die Hälfte der Gesamtkosten übernehme. Wie ist mein Mitspracherecht, wie es nachher aussehen soll? Gruß, Stephan
1 Antwort
Wo liegt bitte dein Problem?
Gemacht werden muss es so und so.
WEIL deine Einfahrt vorher gepflegt war (Fotos vorhanden?) UND nach Bebauung nicht im alten Zustand wieder hergestellt wurde, würde ich der Nachbarin ein 60:40 Teilung vorschlagen.
Einigt euch auf ein gemeinsames Pflaster, dann entsteht eine einheitliche Fläche. Und da sei du dann der koperative Teil und bestehe nicht zwingend auf "deiner" alten Bepflasterung.
Du hattest Rasengittersteine, richtig? Wenn die Nachbarin nun aber lieber zweifarbiges Z-Pflaster will (Beispiel), dann mach folgende Rechnung auf:
Die gesamte Fläche mit Rasengitter neu pflastern kostet XY. Die gesamte Fläüche mit Z-Pflaster neu pflastern UND das alte Pflaster entsorgen (!) kostet AB.
Biete an, 40% von XY und 50% der anfallenden Entsorgungskosten zu tragen, dafür wird halt mit Z-Pflaster gearbeitet.
Alternativ: Du trägst 50% der Materialkosten und 40% der Arbeitskosten, dafür zahlt die Nachbarin die Entdorgung des Altmaterials.
Ich würde hier nicht mit "Müssen" argumentieren Und auch noch die Vergangenheit aufwärmen...das führt nur unnötig zu Streit.
Es muss gemacht werden, das ist doch aktuell Fakt. Also lieber reden, wie man am besten zusammen kommt. Die Nachbarin soll dir mit bis zu 10% entgegenkommen, WEIL deine Einfahrt nicht im altenn Zustand wieder hergestellt wurde.
Eine 3. Alternative: Die Nachbarin lässt ihren Teil genauso pflastern wie deinen und zahlt 50% des "halben Meters" der dazu kam...und du trägst die Reparatur der Schotterpiste selber sowie die Kosten für den Rest des gemeinsamen Streifens...im Endeffekt habt ihr dann wieder eine einheitliche gepflegte Auffahrt.
Ist halt ne Rechnerei, mit welcher Alternative ihr am kostengüntigsten fahrt insgesamt und wer wieviel zahlt. Aber so kommt ihr friedlich zusammen und auseinander ohne unnötigen Streit zu provozieren.
Denn du hättest wissen müssen, dass irgendwann neben dir gebaut wird... da ist mit solchen Sachen halt zu rechnen.
Hallo, erstmal danke für die Antwort. Natürlich war mir bewusst, das die Einfahrt mal geöffnet wird um die Versorgungsleitungen meines Nachbarn zu verlegen. Da hatte ich ja auch nichts gegen. Aber geht man da nicht dann von aus, das es zumindest in den vorherigen Zustand versetzt wird? Rasengittersteine waren nicht vorhanden. Es waren Spuren gepflastert, dazwischen war normaler Rasen. An der Stelle, wo es zu seinem Grundstück geht, war komplett gepflastert. Fotos vom vorigen Zustand sind vorhanden.