Großmutter möchte sich das umgangsrecht durchs Gericht geben lassen und wir sind dagegen?


28.12.2023, 23:53

PSD sie kam noch nie auf eine Veranstaltung vom Enkelkind obwohl wir sie einluden. Sein Opa mütterlicherseits kommt immer auf Veranstaltung und ist um Jahre älter als sie und körperlich angeschlagener als sie

7 Antworten

wenn sie das gerichtlich klären möchte, ist das ihr recht und es steht einem umgangsrecht nichts im weg. dann bekommt sie es eben terminlich mit übernachtungen und am besten gleich mit urlaubsregelung und gut ist. dann gibts eben keine spontanen termine mehr.

Grosseltern haben nur ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient.

Die Grosseltern müssten also intensiven Kontakt zum Enkelkind nachweisen können. Also die Grossmutter müsste regelmässig für die Kindesbetreuung eingesetzt gewesen sein.

Einmischen in Familienangelegenheiten spricht eindeutig gegen das Kindeswohl.

Ganz ehelich zieht da weit weg und setzt da unmissverständliche Grenzen.


Vulkaino 
Beitragsersteller
 29.12.2023, 01:08

Intensiven Kontakt hatten sie noch nie wirklich viel. Ja es gab mal ne Zeit da war sie öfters mal da und nahm ihn mal aber das ist über einem Jahr her. Für Kinderbetreuung war sie selten.. wir haben 2-3 mal gefragt aber da kam meistens mit nein kein zeit oder keine Lust, bin müde und so. Er ist mehr im Kindergarten, bei uns oder bei einer meiner Freundin als bei ihr

wir wollen eh umziehen und sind auch nicht so erpicht ihr dastünde sagen

Damit Großeltern ein Umgangsrecht einklagen können, muss das dem Kindeswohl dienen (§1685 Abs.1).

Nach laufender Rechtsprechung liegt eine Kindeswohldienlichkeit vor, wenn das Großelternteil Bindungen (1) zu dem Kind hat, deren Aufrechterhaltung für die Entwicklung förderlich ist (2).

Das klingt jetzt alles ziemlich vage, aber tatsächlich stellt die Rechtsprechung ziemlich hohe Hürden auf:

1. Großeltern müssen bereits eine Bindung zum Kind haben. Eine Bindung wird in der Regel nur bejaht, wenn die Großeltern regelmäßige Betreuungsleistungen für das Kind erbracht haben (z.B. die Oma versorgt dreimal wöchentlich nach der Halbtags-Kita das Kind, während Eltern arbeiten).

2. Eine Förderlichkeit in der Entwicklung wird angenommen, außer es gibt Gründe dagegen. Ein Grund könnte zum Beispiel sein, dass das Kind aufgrund schwerer Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Großeltern in einen erheblichen Loyalitätskonflikt gerät, also wenn es ein offenes Zerwürfnis zwischen Eltern und Großeltern besteht und die Großeltern zum Beispiel unbegründet die Erziehungsfähigkeit der Eltern bezweifeln. Ein weiterer Grund könnte erhebliches Fehlverhalten der Großeltern bei bisherigen Umgängen sein, z.b. wenn die die Großeltern die Eltern oder deren Erziehungsmethoden vor dem Kind herabwürdigen oder konterkarieren.

(Informationen entnommen aus: Das Umgangsrecht der Großeltern aus §1685 I BGB – Dogmatische Struktur und Praxis - erschienen in „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ (NZFam) 2017, 1030– Autor: Prof. Dr. Martin Löhnig: Professor an der Uni Regensburg für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte)

Fazit: Sollte die Oma vor dem Familiengericht Umgang einzuklagen, schätze ich ihre Erfolgschancen auf 0% ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Den Umgang kann sie nicht einklagen. Für das Kindeswohl sind die Eltern zuständig und wenn diese Gefahren sehen, können sie den Umgang mit jedem untersagen. So einfach ist das.

Die Oma kann unter euren Augen Kontakt zum Enkel pflegen, das war es auch schon.


Vulkaino 
Beitragsersteller
 28.12.2023, 23:38

Ansich liegt sie ja beinahe vor wegen dem Hund der immer versucht ihn zu beisen

psimonp  30.12.2023, 16:25

na aber selbstverständlich kann sei das einklagen.

DreiGegengifts  28.12.2023, 23:33
So einfach ist das.

Nein. Eine Kindeswohlgefährdung muss tatsächlich vorliegen. Und das entscheiden nicht die Eltern.

Vulkaino 
Beitragsersteller
 28.12.2023, 23:43
@michi57319

Wir haben ja schon seit Geburt an ne Familienhilfe weil wir jung geworden sind( ich vor meinem 20 und er war 22)

Vulkaino 
Beitragsersteller
 28.12.2023, 23:48
@michi57319

Sie möchte ja nicht mit uns reden und vieles sagten wir ja schon so oft. Ihregndwann haben wir auch keine Lust mehr immer das selbe durchzukauen

michi57319  28.12.2023, 23:50
@Vulkaino

Wie bitte? Die Familienhilfe vom Jugendamt ist gar keine Hilfe?

Vulkaino 
Beitragsersteller
 28.12.2023, 23:59
@michi57319

Die Familienhilfe weis noch nix von dieser neuen Situation. Ist im Urlaub Sie weis das es immerwieder Streit zwischen Mutter und Sohn gibt aber das es jetzt so weit kam noch nicht. Ich werde sie auch nach den Feiertagen anrufen, weil ja momentan alle im Urlaub sind

michi57319  29.12.2023, 00:03
@Vulkaino

Was denn nun? Will die nicht mit euch reden, oder hört sie zu und greift auch durch? Du bist da sehr unklar in deinen Aussagen 🤨

Vulkaino 
Beitragsersteller
 29.12.2023, 00:04
@michi57319

Sorry die Oma will nicht mit uns reden . Ob die Familienhilfe da was machen kann was auch hilft weis ich noch nicht

michi57319  29.12.2023, 00:09
@Vulkaino

Ok. Dann kläre das im Januar mit der Helferin. Bis dahin wehrst du erst mal alles von deiner Schwiegermutter ab.

Goodnight  29.12.2023, 01:49
@DreiGegengifts

Hier geht es darum, dass die Beziehung zu den Grosseltern dem Kindeswohl dienen muss.

Das tut diese Beziehung aber sicher nicht

Ihr bestimmt, wer Umgang mit dem Kind hat.


DreiGegengifts  28.12.2023, 23:32

Nein, Kinder haben ein Recht auf ihre Großeltern und umgekehrt.

Vulkaino 
Beitragsersteller
 28.12.2023, 23:40
@DreiGegengifts

Wir wollen ja das er den Umgang ja hat, aber momentan sehen wir da eher die Gefahr von Manipulation und halt wegen dem Hund

Vulkaino 
Beitragsersteller
 29.12.2023, 00:01
@DreiGegengifts

Aber für das was sie nur mit ihm macht brauchen wir ihn ja nicht dort hin zu bringen. Er kann sich daheim Fernsehen. Das macht ja keinen unterschied mehr.