Großmutter möchte sich das umgangsrecht durchs Gericht geben lassen und wir sind dagegen?
Hallo
Also die Mutter meines Freundes möchte anscheinend das Umgangsrecht für das Enkelkind bekommen.
ich bin die Mutter und er der Vater des Kindes.
seit geraumer Zeit mischt sich seine Mutter immer wieder in unsere Angelegenheiten ein. Erst die Wahl vom Kindergarten ( nur weil Sie ihn nicht mag), als er ins KH musste wegen ner Platzwunde usw. Sie hat seit Jahren Streit mit der Seite des Vaters meines Freundes.(Fast 20 Jahre) und findest es wiederholt nicht toll und schei.. das wir Kontakt zu denen haben. Sie und der Vater sind seit Jahren getrennt. Wir haben seit über 4 Jahren Kontakt zu der ( verhasten Familienseite) und vor wenigen Jahren bekommen wir unser erstes Kind. Am Anfang war das Interesse der Oma groß. Jetzt seit Monaten sehen wir sie noch selten und die Versprechen an das Kind werden auch nicht gehalten. Sie wohnt 6-7 Gehminuten von uns entfernt. Also relativ nahe. Trotzdem ist sie selten runtergekommen um mal das Enkelkind zu sehen. Vor ein paar Wochen gab es dann einen Streit wegen unserem Hund weil wir ihn weggeben mussten. Danach ging es wieder bis vor 2 Wochen dann der große Streit ausbrach weil wir mit dem verhasten Familenteil Geburtstag von mir gefeiert hatten. Das fands sie nicht so schön und hat uns einiges an Wörter gegen den Kopf geworfen. Letzt endlich ist dann ihrem Sohn die gedult gerissen und wir fragten was ihr einfällt sich bei uns einzumischen mit wem wir Kontakt haben. Wir haben ja keine Probleme mit denen und das wir die dauernden streiterreien zwischen uns Schei… finden und wir ja dem Kind nicht die Oma nehmen wollen. Das letzte was sie sagte war das wir viel Spaß mit den idioten haben sollen und tschüss.
seit dem hat sie sich nicht mehr gemeldet. Bis vor ein paar stunden wo sie uns anscheinend klar machen möchte das sie Umgangsrecht hat mit dem Enkelkind. Wir finden aber das die nicht positiv für das Kind ist, da sich selten an die Abmachungen gehalten wird, das Kind dauernd vorm Fernseh Sitz oder süßes zu trinken bekommt, obwohl er gerne Sprudel trinkt, das kein Töpchen genutz wird. ( er lernt gerade aufs Klo zu gehen aber will nur aufs Töpchen, weil er vom Klo noch Angst hat) und er dauernd nur Windel trägt und das sie nicht mal mit ihm auf dem Spielplatz geht. ( die Oma ist erst 45). Dazu Leuten wir sie öfters auf kleine Ausflüge ein wo immer wieder abgelehnt wurde oder höchsten nur 15 Minuten dabei war und wieder ging. Dazu hat sie zwei Hunde wovon einer versucht das Kind dauernd zu beißen und sie ihn nicht hergeben möchte.
Die Beziehung zur anderen seit der Familie ist um einiges stabiler. Er liebt seine großcousine, ( gleich alt und kennen sich seit Geburt an) die Mutter der Tochter und sein Onkel sehr. Er möchte fast jeden Tag mit uns zu ihnen fahren und übernachtet da auch gerne alleine.
Aber da mitlerweile er so wenig Kontakt zu seiner Oma hat weigerte er sich öfters alleine mit ihr zu gehen. Wir sind auch der Meinung das der Umgang nicht von Vorteil ist sonderen eher das Gegenteil. Sie hält sich nicht an wüsche des Kindes. Er hat dieses Jahr zum ersten Mal eine Wunschliste mit mir geschrieben was er sich vom Weihnachtsmann wünscht und wir haben für alle ein ,,Auto verbot raus“, da er massig davon hat und er sich auch dieses mal kein Auto gewünscht hat. Ja Fazit davon ist Oma holt sich nicht dran und er bekam ein großes Auto wozu wir auch eigentlich gar keinen Platz mehr haben.
Also wir sehen da dasnimgsngsrecht kritisch bis sich was ändert oder seid ihr anderer Meinung.
ps Sorry für den langen text
PSD sie kam noch nie auf eine Veranstaltung vom Enkelkind obwohl wir sie einluden. Sein Opa mütterlicherseits kommt immer auf Veranstaltung und ist um Jahre älter als sie und körperlich angeschlagener als sie
7 Antworten
wenn sie das gerichtlich klären möchte, ist das ihr recht und es steht einem umgangsrecht nichts im weg. dann bekommt sie es eben terminlich mit übernachtungen und am besten gleich mit urlaubsregelung und gut ist. dann gibts eben keine spontanen termine mehr.
Grosseltern haben nur ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient.
Die Grosseltern müssten also intensiven Kontakt zum Enkelkind nachweisen können. Also die Grossmutter müsste regelmässig für die Kindesbetreuung eingesetzt gewesen sein.
Einmischen in Familienangelegenheiten spricht eindeutig gegen das Kindeswohl.
Ganz ehelich zieht da weit weg und setzt da unmissverständliche Grenzen.
Intensiven Kontakt hatten sie noch nie wirklich viel. Ja es gab mal ne Zeit da war sie öfters mal da und nahm ihn mal aber das ist über einem Jahr her. Für Kinderbetreuung war sie selten.. wir haben 2-3 mal gefragt aber da kam meistens mit nein kein zeit oder keine Lust, bin müde und so. Er ist mehr im Kindergarten, bei uns oder bei einer meiner Freundin als bei ihr
wir wollen eh umziehen und sind auch nicht so erpicht ihr dastünde sagen
Damit Großeltern ein Umgangsrecht einklagen können, muss das dem Kindeswohl dienen (§1685 Abs.1).
Nach laufender Rechtsprechung liegt eine Kindeswohldienlichkeit vor, wenn das Großelternteil Bindungen (1) zu dem Kind hat, deren Aufrechterhaltung für die Entwicklung förderlich ist (2).
Das klingt jetzt alles ziemlich vage, aber tatsächlich stellt die Rechtsprechung ziemlich hohe Hürden auf:
1. Großeltern müssen bereits eine Bindung zum Kind haben. Eine Bindung wird in der Regel nur bejaht, wenn die Großeltern regelmäßige Betreuungsleistungen für das Kind erbracht haben (z.B. die Oma versorgt dreimal wöchentlich nach der Halbtags-Kita das Kind, während Eltern arbeiten).
2. Eine Förderlichkeit in der Entwicklung wird angenommen, außer es gibt Gründe dagegen. Ein Grund könnte zum Beispiel sein, dass das Kind aufgrund schwerer Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Großeltern in einen erheblichen Loyalitätskonflikt gerät, also wenn es ein offenes Zerwürfnis zwischen Eltern und Großeltern besteht und die Großeltern zum Beispiel unbegründet die Erziehungsfähigkeit der Eltern bezweifeln. Ein weiterer Grund könnte erhebliches Fehlverhalten der Großeltern bei bisherigen Umgängen sein, z.b. wenn die die Großeltern die Eltern oder deren Erziehungsmethoden vor dem Kind herabwürdigen oder konterkarieren.
(Informationen entnommen aus: Das Umgangsrecht der Großeltern aus §1685 I BGB – Dogmatische Struktur und Praxis - erschienen in „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ (NZFam) 2017, 1030– Autor: Prof. Dr. Martin Löhnig: Professor an der Uni Regensburg für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte)
Fazit: Sollte die Oma vor dem Familiengericht Umgang einzuklagen, schätze ich ihre Erfolgschancen auf 0% ein.
Den Umgang kann sie nicht einklagen. Für das Kindeswohl sind die Eltern zuständig und wenn diese Gefahren sehen, können sie den Umgang mit jedem untersagen. So einfach ist das.
Die Oma kann unter euren Augen Kontakt zum Enkel pflegen, das war es auch schon.
Ansich liegt sie ja beinahe vor wegen dem Hund der immer versucht ihn zu beisen
So einfach ist das.
Nein. Eine Kindeswohlgefährdung muss tatsächlich vorliegen. Und das entscheiden nicht die Eltern.
In dem vorliegenden Fall wäre der Eingriff des Jugendamtes ein Segen.
Wir haben ja schon seit Geburt an ne Familienhilfe weil wir jung geworden sind( ich vor meinem 20 und er war 22)
Sie möchte ja nicht mit uns reden und vieles sagten wir ja schon so oft. Ihregndwann haben wir auch keine Lust mehr immer das selbe durchzukauen
Wie bitte? Die Familienhilfe vom Jugendamt ist gar keine Hilfe?
Die Familienhilfe weis noch nix von dieser neuen Situation. Ist im Urlaub Sie weis das es immerwieder Streit zwischen Mutter und Sohn gibt aber das es jetzt so weit kam noch nicht. Ich werde sie auch nach den Feiertagen anrufen, weil ja momentan alle im Urlaub sind
Was denn nun? Will die nicht mit euch reden, oder hört sie zu und greift auch durch? Du bist da sehr unklar in deinen Aussagen 🤨
Sorry die Oma will nicht mit uns reden . Ob die Familienhilfe da was machen kann was auch hilft weis ich noch nicht
Ok. Dann kläre das im Januar mit der Helferin. Bis dahin wehrst du erst mal alles von deiner Schwiegermutter ab.
Hier geht es darum, dass die Beziehung zu den Grosseltern dem Kindeswohl dienen muss.
Das tut diese Beziehung aber sicher nicht
Ihr bestimmt, wer Umgang mit dem Kind hat.
Wir wollen ja das er den Umgang ja hat, aber momentan sehen wir da eher die Gefahr von Manipulation und halt wegen dem Hund
Aber für das was sie nur mit ihm macht brauchen wir ihn ja nicht dort hin zu bringen. Er kann sich daheim Fernsehen. Das macht ja keinen unterschied mehr.
na aber selbstverständlich kann sei das einklagen.