Großeltern Umgangsrecht?


06.07.2024, 23:14

Wir haben gemeinsames Sorgerecht

5 Antworten

Blödsinn, da können sie machen was sie wollen. Dein Wochenende mit den Kindern gehört Euch. Wenn sie die Kinder sehen wollen, müssen sie sich mit ihrem Sohn auseinandersetzen.


Rendric  07.07.2024, 14:17

Oder sie würden einfach mal lieb und nett die Mutter und Fragerin fragen. Ich glaube, sie würde nicht pauschal nein sagen. Nur dieser Weg ist halt schlicht absurd. :D Am unverständlichsten nach der Klagedrohung finde ich ja, dass sie auf das Wochenende bestehen. Wenn man davon ausgeht, dass die Großeltern tendenziell eher Rentner sind, wird es ihnen auch möglich sein, die Kinder unter der Woche zu sehen, statt einer potentiell berufstätigen Mutter auch noch ihre Wochenenden mit Kind wegnehmen zu wollen.

0
fallenstelle320  07.07.2024, 14:31
@Rendric

die meisten großeltern heute gehen noch sehr lange arbeiten und sind nicht tendenziell rentner.

es wird nicht möglich sein mit der mutter nett zu reden, daher haben sie klare forderungen gestellt oder gehen eben klagen.

0
Rendric  07.07.2024, 14:40
@fallenstelle320

"es wird nicht möglich sein mit der mutter nett zu reden, daher haben sie klare forderungen gestellt oder gehen eben klagen."

Diese Behauptung nimmst du woher? Laut Fragetext haben sie noch nicht mal eine klare Forderung gestellt. Auch das würde sich schließlich anders anhören. Sie drohen gleich mit der Klage.
Ich finde das mehr als fragwürdig. Logischer wäre es auch, zu versuchen, den Sohn und Vater der Kinder dazu zu bringen, sich mehr Umgangstage auszuhandeln. Oder ihn überhaupt mit dem Wunsch oder der Forderung vorzuschicken, bevor man gleich mal die Mutter angeht.

0
Lisasch430 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 15:08
@Rendric

Sie haben mich garnicht gefragt sie haben sich 2 jahre lang nicht gemeldet bei mir und die kinder über den vater gesehen. Und nun melden sie sich und drohen mit klage. Nett miteinander reden war nicht möglich und ich habe den vater mehr tage angeboten er möchte sich nicht darum kümmern. Es sind seine eltern ich sehe nicht ein meine tage abzugeben wo ich mich immer um alles kümmer

0
Rendric  07.07.2024, 15:41
@Lisasch430

Ja, genau so habe ich mir das vorgestellt.
Weil sie bei ihrem Sohn auf Granit beißen, und er nicht mehr engagieren will, müssen sie nun selber aktiv werden. SChade, dass sie sich für diesen WEg entscheiden haben. Wäre halt die Frage, was zu ihnen kommuniziert wurde. Ob der Vater z.B. ehrlich ist und sagt, ich will nicht mehr als das Wochenende oder ob er vor seinen Eltern dich als Buhmann vorschiebt a la meine Ex gewährt mir nicht mehr Umgang. Letzteres würde diese überzogene Aktion durchaus begründen und nachvollziehbar machen. Wäre die Frage, ob du mit ihnen friedlich ins Gespräch gehen kannst und willst. Es könnte den Konflikt halt auf einfachere Weise aus dem WEg schaffen. Wie schon gesagt wurde, steht dir das Wochenende zu. Da würde ich auch nciht mit mir verhandeln lassen. Aber wenn du möchtest, kannst du ja durchaus anbieten, dass sie unter der Woche häufiger die Großeltern sehen können. An der Stelle hat fallenstelle320 schon recht, es ist immer einfacher, wenn die Streitparteien miteinander kommunizieren und eine außergerichtliche Lösung finden. Hat er zwar nicht so gesagt, wäre aber natürlich der leichtere Weg und könnte am Ende zielführender sein, weil man sich und den Kindern keine Wege verbaut. Aber das ist deine Entscheidung. Ich sehe dich nach wie vor in der "überlegenen" Position und bleibe dabei, dass die Klage - sollte sie denn kommen - nicht zum großelterlichen Erfolg führen wird.

1
Lisasch430 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 16:54
@Rendric

Das Problem ist das sie mit mir nicht vernünftig umgehen und partou nicht mit mir reden wollen ausser auf negativem wege. Ich stehe niemanden im wege aber ich habe nur gesagt das ich nicht auf meine Wochenenden verzichten werde. Und ich es besser finde den persönlichen Kontakt zu meiden und es weiterhin über den Vater laufen zu lassen. Es ist auch besser für die kinder ohne streit. Aber ich werde nur schlecht gemacht

0

Es ist völlig ausreichend, wenn die Großeltern die Kinder in der Betreuungszeit des Vaters sehen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

da sie wichtige bezugspersonen der kinder sind, haben sie natürlich auch ein eigenes umgangsrecht und können dies auch einklagen, wenn du es nicht ermöglichst. sie können dazu auch ferien und urlaubsregelung gleich mit einarbeiten und werden recht bekommen.

allerdings werden es mehr tage mit eventuellen übernachtungen unter der woche werden. denn auch du hast anspruch auf ein eigenes we mit den kindern. warum weitest du den umgang für kv zusätzlich zum wochenende nicht um 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung unter der woche aus?


Lisasch430 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 15:06

Unter der woche wollen sie die kinder nicht aufgrund von arbeit. Die kinder sind auch sehr ausgelastet , mit freunden treffen und Verpflichtungen.

0
Lisasch430 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 15:06

Weil er es nicht möchte ich biete ihn ständig an unsere kinder öfter zu holen. Er weigert sich. Seine Eltern sehen unsere kinder über ihn. Und da ich sowieso alles mache und er jede Verantwortung abgibt sehe ich es auch als seine aufgabe seinen eltern den umgang zu ermöglichen.

0

nix überlassen, lass die Klageschrift erst mal im Postkasten ankommen, bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein runter fließen wenn überhaupt es kein Bluff ist.

:D :D :D

Lass sie einfach Klagen. Sie haben die Kosten selber zu tragen. Richter entscheidet. Alles nicht dein Problem. :D


fallenstelle320  07.07.2024, 14:31

wenn sie ihr recht gerichtlich durchsetzen müssen, zahlt mutti

0
Rendric  07.07.2024, 14:36
@fallenstelle320

Sorry, sowohl ich als auch mein Mann (arbeitet beim Jugendamt) haben herzlich gelacht. Es ist nicht das Recht der GRoßeltern. Ja, ganz weit entfernt gibt es sowas wie Umgangsrechte für Großeltern. Die gelten erstmal nur dann, wenn es ein vertrautes Verhältnis zwischen Großeltern und Kind gibt und es somit eine Kindeswohlgefährdung wäre, wenn man plötzlich dne Kontakt entziehen würde. Großeltern, die ihre Enkel nie kennengelernt haben, können sich beispielsweise nicht darauf berufen. Weiterhin ist es so, dass das Umgangsrecht von GRoßeltern, den Umgangsrechten der Eltern untergeordnet ist.
Also ja, wenn sie auch ein REcht auf Umgang haben, so gibt es absolut keine Grundlage bezüglich einer zeitlichen Regelung, wie oft sie die Enkel sehen dürfen.
Sie werden diese Klage nie und nimmer gewinnen.

0
fallenstelle320  07.07.2024, 14:39
@Rendric

worüber du als auch dein mann aus wieder mal vorhandener unwissenheit lacht interessiert niemanden.

das recht der großeltern ist das recht auf umgang. das bekommen sie egal ob sie die kinder kennen oder nicht. sie bekommen es mit urlaubs- und ferienregelung - aber nun mal nicht jedes zweite we. aber1-2 nachmittage mit übernachtung sind schon drin.

natürlich haben sie eine realistische chance diese klage zu gewinnen.

0
Rendric  07.07.2024, 15:02
@fallenstelle320

Du grätscht bei solchen Fragen ständig mit sehr absoluten Antworten, die dem Allgemeinheitsgedanken abweichen dazwischen. Würde mich nun schon mal interessieren, woher du diene Expertise beziehst.
Zumal, wenn du auch noch Jugendamtmitarbeitern, die ständig Umgänge aushandeln, beraten und in den Familiengerichten mit drin sitzen, ihre Expertise absprichst. Er hat ständig solch gelagerte Fälle. Nein, unter den Bedingungen kommen Großeltern in der Regel nicht mit ihrer klage durch.

0