Gilt hier rechts vor links?


06.11.2024, 13:13

Hier mal ein 2tes Beispiel


06.11.2024, 13:17

Und hier angenommen wir fahren weiter gerade aus und rechts steht einer . Auch rechts vor links oder welche Bedeutung haben diese Linien auf den Boden .?


06.11.2024, 16:49

Beispiel 4

5 Antworten

Beide rechtskommenden Straßen sind untergeordnete Verkehrsflächen (Hauszufahrten o. dgl.), weshalb Du - obwohl linkskommend, aber im Fließverkehr befindlich - Vorfahrt hast.

Rechtsgrundlage in Österreich: § 19 Abs. 6 StVO.

Zum soeben nachträglich eingestellten 3. Bild: Wenn das rechtskommende Fahrzeug steht, hat der Lenker desselben automatisch auf seinen Vorrang verzichtet.

Bei allen 3 Beispielen gilt:

Die unterbrochene Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 dt. StVO) ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

KevinHP  07.11.2024, 06:45

Woran erkennst du, dass Österreich ist? Ich hätte auf Deutschland getippt.

WraithGhost  07.11.2024, 19:05
@KevinHP

Absolut richtiger Tipp Deinerseits.

Die österreichische und deutsche StVO unterscheidet sich nur unwesentlich. Als internationaler Verkehrsjurist (obwohl ich eine Ösi bin) kenne ich mich freilich in beiden (sowie auch anderen europäischen) Rechtsordnungen gut aus.

Bei uns in AT sieht das Schild "Fußgängerzone" etwas anders aus, und durchbrochene Haltelinien gibt's bei uns ebenfalls nicht. Das ist aber sekundär.

KevinHP  07.11.2024, 19:17
@WraithGhost

Ah, deswegen also.

Für die deutschen Regelungen sind österreichische Rechtsgrundlagen allerdings eher unnütz, da kannst du sie eigentlich weglassen, bevor es verwirrend wird. 😅

WraithGhost  07.11.2024, 19:32
@KevinHP

Im Prinzip richtig.

Aber ich kann nicht vorhersehen, ob der/die Fragesteller/in aus DE oder AT kommt.

Die jeweiligen Angaben im GF-Profil fehlen leider allzu oft.

Also besser "doppelt gemoppelt", damit Bürger beider Länder was davon haben (und zudem Rückfragen erspart).

KevinHP  08.11.2024, 04:14
@WraithGhost

Ich habe das eher anhand der Bilder hergeleitet. Aber auch nur vom Gefühl, so oft bin ich nicht in Österreich. 😅

yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 13:42

vielen Dank für deine Antwort, also wenn ich richtig verstehe in Bild drei muss der jenige warten, wo rechts steht und ich darf geradeaus weiterfahren. Es gilt kein Rechts vor links oder?

yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 16:29
@WraithGhost

Nehmen wir an in Bild 3 ist es so dass rechts ein Auto aus der rechten Straße rausfährt, ich aber gerade aus will. Dann gilt ja rechts vor links da es keine untergeordnete Straße ist und eine wartelinie nicht zum warten verpflichtet richtig ?

yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 16:51
@WraithGhost

Habe noch ein bespiel 4 mit 2 Bildern hochgeladen . Das ist seit neusten keine Fahrradstrecke mehr, wenn ich gerade Aus will und rechts jemand aus der garagenausfahrt kommt muss ich dann warten oder darf ich weiter geradeaus ? Eine Ausfahrt ist ja eine untergeordnete Straße oder ?

WraithGhost  06.11.2024, 17:07
@yolxa

Wenn Du von oben kommst (wie der dunkle Mercedes), hast Du ohnehin Rechtsvorrang.

Kommst Du aus der entgegengesetzten Richtung, darfst Du gar nicht geradeaus weiterfahren, weil dort (direkt über dem Mercedes) das Verkehrsschild "Einfahrt verboten", im Volksmund "verkehrte Einbahn" genannt, aufgestellt ist. Deshalb stellt sich die Vorrangsfrage erst gar nicht: Du musst rechts einbiegen, und der auf der Tiefgarage kommende nach links. Somit besteht keinerlei Kollisionsgefahr.

yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 17:10
@WraithGhost

Das Schild wurde vor kurzem weggemacht deswegen die Frage .
lg

yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 17:10
@yolxa

Hätte ich noch mit rein schreiben sollen

WraithGhost  06.11.2024, 17:20
@yolxa

Auch dann sieht die Rechts- und Sachlage nicht anders aus.

Das ist und bleibt einen Garagen-Zufahrt bzw. Abfahrt, und ist zudem als Fußgängerzone ausgeschildert. Damit eigentlich doppelt eine untergeordnete Verkehrsfläche.

Anhand der Bodenmarkierung allein lässt sich dazu nichts sagen. Entscheidend ist sonst die Beschilderung. Fehlt diese, gilt rechts vor links.

Das erste Bild scheint aber eine Ausfahrt (Grundstück) zu sein, keine öffentlich gewidmete Straße. Damit sowieso keine Vorfahrt.


yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 13:24

Vielen dank , wie sieht es bei Bild 3 aus ?

darkhouse  06.11.2024, 13:53
@yolxa

Hab ich bereits geschrieben: "Anhand der Bodenmarkierung allein lässt sich dazu nichts sagen. Entscheidend ist sonst die Beschilderung. Fehlt diese, gilt rechts vor links."

Im zweiten Bild sieht man nicht, ob da irgendwo Schilder stehen. Ohne Beschilderung natürlich rechts vor links.

Oben ja.


yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 13:18

Habe mal ein 3. Bild angehangen , weist meinst du mit oben ja ?

Bodenmarkierungen sind, wie bei technischen Zeichnungen die du nen Hilfslinien, nur unterstützend gemeint und nicht rechtsbindend. Lediglich bei Stopps holder musst Du an dieser Linie zum Stillstand aller 4 kommen und darfst dann bis zur Sichtlinie vorrollen.

Wenn es also nicht anders beschildert ist, gilt rechts vor links.

Beim unteren Schild würde sich aber die Frage aufkommen, welches Schild am sichtbaren Pfahl hängt, da Du hier Recht eindeutig auf der Hauptstraße unterwegs bist.


yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 13:19

Das sind Ampeln die sind aber außer Betrieb

Wiesel  06.11.2024, 13:22
@yolxa

Wenn die Ampel keine Zusatzzeichen haben und Du Dich sicher nicht auf einer zuvor beschilderte Vorfshrtstraße befindest, gilt rechts vor links.

yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 13:24
@Wiesel

Vielen Dank für deine Antwort , diese Dinger sind aber schnell zu verwechseln mit wartelinien .

yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 13:25
@yolxa

Wie sieht es bei Bild 3 aus ?

Wiesel  06.11.2024, 13:28
@yolxa

Weißt Du überhaupt, wann Du auf einer Vorfahrtstraße bist?

yolxa 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 13:41
@Wiesel

Wenn ich richtig dicke, durch das gelbe, ovale Schild, oder?

Wiesel  06.11.2024, 13:45
@yolxa

Das viereckige Spiegelei (Verkehrszeichen 306)

ODER

Vorfahrt NUR an der nächsten Kreuzung hinter diesem Schild mit dem Zeichen (Verkehrszeichen 301)