Gilt hier rechts vor links?
Hallöchen ,
wir sind der grüne Pfeil und fahren in die Richtung , nebendran sehen wir einen roten Pfeil der auf den Boden zeigt, auf den Boden sind 3 weise streifen , gilt hier rechts vor links oder darf ich wegen diesen weisen Streifen weiter fahren ?
Hier mal ein 2tes Beispiel
Und hier angenommen wir fahren weiter gerade aus und rechts steht einer . Auch rechts vor links oder welche Bedeutung haben diese Linien auf den Boden .?
Beispiel 4
5 Antworten
Beide rechtskommenden Straßen sind untergeordnete Verkehrsflächen (Hauszufahrten o. dgl.), weshalb Du - obwohl linkskommend, aber im Fließverkehr befindlich - Vorfahrt hast.
Rechtsgrundlage in Österreich: § 19 Abs. 6 StVO.
Zum soeben nachträglich eingestellten 3. Bild: Wenn das rechtskommende Fahrzeug steht, hat der Lenker desselben automatisch auf seinen Vorrang verzichtet.
Bei allen 3 Beispielen gilt:
Die unterbrochene Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 dt. StVO) ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten.
Absolut richtiger Tipp Deinerseits.
Die österreichische und deutsche StVO unterscheidet sich nur unwesentlich. Als internationaler Verkehrsjurist (obwohl ich eine Ösi bin) kenne ich mich freilich in beiden (sowie auch anderen europäischen) Rechtsordnungen gut aus.
Bei uns in AT sieht das Schild "Fußgängerzone" etwas anders aus, und durchbrochene Haltelinien gibt's bei uns ebenfalls nicht. Das ist aber sekundär.
Ah, deswegen also.
Für die deutschen Regelungen sind österreichische Rechtsgrundlagen allerdings eher unnütz, da kannst du sie eigentlich weglassen, bevor es verwirrend wird. 😅
Im Prinzip richtig.
Aber ich kann nicht vorhersehen, ob der/die Fragesteller/in aus DE oder AT kommt.
Die jeweiligen Angaben im GF-Profil fehlen leider allzu oft.
Also besser "doppelt gemoppelt", damit Bürger beider Länder was davon haben (und zudem Rückfragen erspart).
Ich habe das eher anhand der Bilder hergeleitet. Aber auch nur vom Gefühl, so oft bin ich nicht in Österreich. 😅
vielen Dank für deine Antwort, also wenn ich richtig verstehe in Bild drei muss der jenige warten, wo rechts steht und ich darf geradeaus weiterfahren. Es gilt kein Rechts vor links oder?
Nehmen wir an in Bild 3 ist es so dass rechts ein Auto aus der rechten Straße rausfährt, ich aber gerade aus will. Dann gilt ja rechts vor links da es keine untergeordnete Straße ist und eine wartelinie nicht zum warten verpflichtet richtig ?
Habe noch ein bespiel 4 mit 2 Bildern hochgeladen . Das ist seit neusten keine Fahrradstrecke mehr, wenn ich gerade Aus will und rechts jemand aus der garagenausfahrt kommt muss ich dann warten oder darf ich weiter geradeaus ? Eine Ausfahrt ist ja eine untergeordnete Straße oder ?
Wenn Du von oben kommst (wie der dunkle Mercedes), hast Du ohnehin Rechtsvorrang.
Kommst Du aus der entgegengesetzten Richtung, darfst Du gar nicht geradeaus weiterfahren, weil dort (direkt über dem Mercedes) das Verkehrsschild "Einfahrt verboten", im Volksmund "verkehrte Einbahn" genannt, aufgestellt ist. Deshalb stellt sich die Vorrangsfrage erst gar nicht: Du musst rechts einbiegen, und der auf der Tiefgarage kommende nach links. Somit besteht keinerlei Kollisionsgefahr.
Das Schild wurde vor kurzem weggemacht deswegen die Frage .
lg
Auch dann sieht die Rechts- und Sachlage nicht anders aus.
Das ist und bleibt einen Garagen-Zufahrt bzw. Abfahrt, und ist zudem als Fußgängerzone ausgeschildert. Damit eigentlich doppelt eine untergeordnete Verkehrsfläche.
Anhand der Bodenmarkierung allein lässt sich dazu nichts sagen. Entscheidend ist sonst die Beschilderung. Fehlt diese, gilt rechts vor links.
Das erste Bild scheint aber eine Ausfahrt (Grundstück) zu sein, keine öffentlich gewidmete Straße. Damit sowieso keine Vorfahrt.
Im zweiten Bild sieht man nicht, ob da irgendwo Schilder stehen. Ohne Beschilderung natürlich rechts vor links.
Oben ja.
Habe mal ein 3. Bild angehangen , weist meinst du mit oben ja ?
Bodenmarkierungen sind, wie bei technischen Zeichnungen die du nen Hilfslinien, nur unterstützend gemeint und nicht rechtsbindend. Lediglich bei Stopps holder musst Du an dieser Linie zum Stillstand aller 4 kommen und darfst dann bis zur Sichtlinie vorrollen.
Wenn es also nicht anders beschildert ist, gilt rechts vor links.
Beim unteren Schild würde sich aber die Frage aufkommen, welches Schild am sichtbaren Pfahl hängt, da Du hier Recht eindeutig auf der Hauptstraße unterwegs bist.
Woran erkennst du, dass Österreich ist? Ich hätte auf Deutschland getippt.