Freiberufler/Künstler oder Gewerbe bei digitalen Skulpturen?

4 Antworten

Von Experte Geochelone bestätigt

Auch du kommst um die richtige rechtliche Einteilung nicht herum:

Das Erschaffen deiner Originale ist eine künstlerische Tätigkeit. Der Verkauf deiner Werke an einen Kunsthändler bzw. an direkte Kunden ist ein Gewerbe (deine gewerbliche Selbstständigkeit). Wenn du aber deine Werke über einen Kunsthändler verkaufst, gibt der Händler dir ein freiberufliches Honorar (deine freiberufliche Selbstständigkeit).

Vergleiche einfach deine Tätigkeiten mit denen eines Roman-Autors:

Als lat. autor (= dt. Urheber) schreibst du selbst ein Manuskript eines Romans. Dieses Manuskript verkaufst du an einen Verlag. Der Verlag gestaltet daraus ein möglichst viel verkaufbares Buch, wofür er die Buchhändler benötigt.

Der Verlag gibt dir dein freiberufliches Honorar - meist zuerst Prozente je verkauftes Buch - für deine Erlaubnis für dessen Arbeit. Dieses Geld gibst du in deiner Jahres-Einkommensteuererklärung (deine Anmeldung als freiberuflicher Autor (= selbstständiger Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten) beim Finanzamt mit dem Online-Formular) mit deiner Einnahme-Überschuss-Aufstellung also als freiberufliche Einnahme neben all den Ausgaben für deine Manuskript-Erstellung an.

Für die Steuer gibt es Freibeträge und Stufen für die Höhe des Steuerbetrages. Du bist nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu haben, aber du solltest dir unbedingt einen passenden suchen, der auch eine detaillierte Gründungsberatung für dich durchführt; denn Fehler aus Unwissen bleiben Fehler und kosten immer mehr Geld! Vielleicht kannst du auch mit ihm über seine Gebühr verhandeln.

Darüber hinaus ist es grundsätzlich ratsam (wegen z.B. Krankenversicherung, Altersvorsorge) ein Existenzgründungsseminar zu besuchen, z.B. von der örtlichen IHK.

Der Verlag verkauft dein Manuskript an Händler und diese an Kunden. Beide sind also gewerblich tätig, benötigen dazu einen Gewerbeschein durch deren Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt (z.B. im Rathaus).

D.h., wenn der Autor seine fertigen Bücher selbst verkauft, ist er ja auch der Buchhändler, ist also gewerblich tätig und braucht dazu einen Gewerbeschein. Allerdings gibt es auch für die Gewerbesteuer einen Freibetrag. Doch die vorgeschriebene Umsatzsteuer für den Buchverkauf muss er vom Kunden zusätzlich zum Buchpreis verlangen und an das Finanzamt regelmäßig überweisen.

Viel Einsicht, mehr Wissen und noch mehr Erfolg!


DeanPaul 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 12:53

Vielen Dank für die Antwort, das dachte ich mir erst auch, aber ich verkaufe ja keine Downloads, ich wollte evtl ein Abomodell ,wo die Menschen die meine Kunst verfolgen am Ende oder Anfang des Monats den Download meines einmaligen "Werkes" für diesen Monat herunterladen können. Also kein Kauf im Sinne von Online-Shop- in den Warenkorb- Bezahlen....

Die Meinungen sind sehr zwiespältig online, aber ich vermute das du Recht hast und es trozdem als Gewerbe eingestuft wird. Danke nochmal für deine Zeit und die Ausführliche Antwort mit Beispiel!

Skoph  23.04.2025, 14:16
@DeanPaul

Es geht doch nur um die Art deines Gelderwerbs:

Wenn dir niemand für das Downloaden deiner Werke etwas bezahlen muss, ist das ja kein Gelderwerb. Dann verschenkst du etwas.

Wenn du Geld dafür bekommst, ist das grundsätzlich ein anmeldungspflichtiges, für dich selbstständig unternehmerisches Gewerbe: Die Anmeldung muss erfolgen, weil damit auch geprüft wird, ob und welche vorgeschriebene Ausbildungen, Räumlichkeiten, Geräte usw. dafür amtlich vorweisen musst.

Nur ganz bestimmte Erwerbstätigkeiten (= die offizielle Liste googlen!) sind freiberufliche, also keine gewerblichen, und damit (ohne Freibetragsregelung) grundsätzlich gewerbe- und umsatzsteuerbefreit (vgl. z.B. freiberufliche Kleinunternehmerregelung). DESHALB sollst du ja vor deiner Unternehmensgründung (= nicht angestellter, sondern selbstständiger Gelderwerb) unbedingt einen Steuerberater konsultieren. Außerdem erhältst du vielleicht geschenktes Existenzgründungsgeld. Viel zu viele "egoistisch" Arbeitende verstehen das eben alles nicht.

Im Übrigen wollen natürlich alle Gewerbesteuerempfänger (Gemeinden, Städte usw. - nicht das Finanzamt) jede Erwerbstätigkeit als Gewerbe hindrehen, auch noch öffentlich! Deshalb erzählt dir auch jeder Ignorant auf der Straße, man müsse immer und immer einen Gewerbeschein zum selbstständigen Gelderwerb haben. Was ein Unsinn!

PS: Vor einigen Jahren habe ich einer staatl. dipl. Tanzlehrerin aus der gewerblichen Kette mit Prozessandrohung gegenüber ihrer Stadt geholfen: Sie meinte es nur gut, hat in ihrer kleinen Tanzschule für die Pausen einen Imbiss verkauft (= Gewerbe, was ihr natürlich keiner richtig erklärte, nicht einmal ihre faule Steuerberaterin!). Dies stoppten wir also schleunigst, so dass sie dann freiberuflich versteuert wurde, natürlich mit durchgezogenem Streit mit der zugehörigen Stadt. Ich bin kein "Steuermensch", sondern selbstständiger freiberuflicher und gewerblicher Unternehmer mit zwei Berufsausbildungen und UNI-Studium.

Viel Erfolg!

Schwer zu sagen. Der Entwurf wird wahrscheinlich als Designertätigkeit gesehen, Aber ob Künstler, ist fraglich, zumal es sich um eine Art digitale Dienstleistung handelt (Entwür zu Download). Also ab einem bestimmten Betrag auch umsatzsteuerpflichtig wäre.

Alle Tätigkeiten, die weder in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind noch als „ähnliche Tätigkeiten“ gelten, werden als gewerblich eingestuft, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft zählen. Freie Berufe erfordern grundsätzlich eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung und umfassen die persönliche, eigenverantwortliche sowie fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit.

Wenn du keinen der im Gesetz genannten Berufe ausübst, sondern künstlerisch tätig bist, sieht die Rechtsprechung Kunst als eine eigenschöpferische Leistung an. Diese spiegelt eine individuelle Sichtweise und besondere Ausdruckskraft wider und erreicht eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe.

Sofern die Beauftragung deine eigenschöpferische Leistung nicht einschränkt oder ein konkretes Vorgehen bzw. Kundenwunsch vorschreibt, können solche Auftragsarbeiten als künstlerische und damit selbständige Tätigkeiten angesehen werden – ausgenommen ist dabei jedoch Gebrauchskunst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

DeanPaul 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 12:59

Danke für die Antwort! Die Idee war eine Art Abo Modell - Monatlich: dort poste ich dann Updates über mein Neustes bzw aktuelles Werk, an dem ich arbeite und am Ende bzw Anfang des nächsten Monats stelle ich das beendete Projekt bzw die Skulptur zum Download an. Deswegen künstlerische Freiheit habe ich immer, da ich genau das mache das mir im Kopf schwebt, keine Aufträge etc... und vekaufen bzw vertreiben kann man das ja auch nicht wirklich nennen, das ist der Punkt an dem ich mir unsicher bin. Weder soll es einen Onlineshop geben noch soll es eine Option geben die Sachen zu kaufen...

anTTraXX  23.04.2025, 13:00
@DeanPaul

Das klingt jetzt erstmal sehr nach künstlerisch

So würde ich dies beim FA anmelden und in Zweifel den Weg über den Einspruch gehen

DeanPaul 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 13:05
@anTTraXX

Okay Vielen Dank, das macht Hoffnung. :) Noch ist alles erst in Planung und ich erkundige mich erstmal... ich würde gerne eine Einstufung als Gewerbe und alle Pflichten damit erstmal vermeiden, vorallem in der Gründungsphase.(Krankenversicherung,Ihk,mehr Lasten von Steuererklärungen,Gewerbesteuer etc)

Wenn du deine Werke nur als Einzelstücke herstellst und zum Kauf anbietest, ist das Kunst und kein Gewerbe. Sobald du die Vorlagen aber zum Download anbietest, wird daraus ein Gewerbe.


DeanPaul 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 13:01

Danke für die Antwort! Hab ich mir auch schon gedacht nach meinen Recherchen, die Meinungen online sind darüber halt zwiegespalten... die einen Sagen Ja(Bleibt Freiberuflich) die anderen Nein,es sei ein Gewerbe....

Die Idee war eine Art Abo Modell - Monatlich: dort poste ich dann Updates über mein Neustes bzw aktuelles Werk, an dem ich arbeite und am Ende bzw Anfang des nächsten Monats stelle ich das beendete Projekt bzw die Skulptur zum Download an. Deswegen künstlerische Freiheit habe ich immer, da ich genau das mache das mir im Kopf schwebt, keine Aufträge etc... und vekaufen bzw vertreiben kann man das ja auch nicht wirklich nennen, das ist der Punkt an dem ich mir unsicher bin. Weder soll ein Onlineshop existieren, noch soll es eine Option geben die Sachen zu kaufen...