Fotojournalist Freiberufler oder Gewerbe Kammereintragung Fotokünstler?
Ich möchte Outdoorfotografie betreiben und draußen fotografieren. Evtl. Postkarten und Printmedien verkaufen. Ich möchte diese Art von Fotos mit anderen kreativen Medien kombinieren um der Gesamtheit einen einzigartigen Ausdruck zu verleihen.
Das Ganze online.
Mir so eine Selbstständigkeit aufbauen.
Allerdings stehe ich vor einer Hürde:
Das soll unter einer U.G laufen bzgl Haftung.
Jetzt mache ich mir Gedanken wegen Kammereintragung.
Ich wäre so wie ich es verstehe ein Fotokünstler / freiberuflich.
Ich nehme keine Auftragsarbeiten an, habe kein Studio und wäre kein Dienstleister (wie z.B Weddingfotografen), sondern nehme die Fotografie als Grundlage um es mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen zu kombinieren. Wenn jemanden das gefällt möchte ich trotzdem verkaufen können in Form von Printmedien.
wäre das so richtig.
5 Antworten
Wenn du keinerlei Auftragsarbeiten annimmst und nur Motive nach deinen Ideen machst, kannst du dich als Fotokünstler sehen. Einen Kammereintrag braucht es dann nicht.
Aber spätestens wenn du Karten und Medien zum Verkauf anbietest, betreibst du ein Gewerbe und musst das anmelden.
Vergleiche dich mit einem Musiker.... Wenn er singt oder spielt, ist das Kunst. Er kann seine Werke zur Vermarktung auch an einen Verlag oder ein Label verkaufen. Auch kann er sich für ein Konzert vom Veranstalter engagieren lassen. Das ist alle Kunst.
Aber wenn er seine Songs selbst auf CD oder zum Download anbietet, ist er Gewerbetreibender.
Ein Fotojournalist ist übrigens wieder etwas anderes. Das ist ein Journalist, der Fotos macht und sie zwecks Berichterstattung an Medien verkauft.
Nicht jeder, der sich ein Künstler nennt, ist ein Künstler. Eine entsprechende Ausbildung in der Hinsicht wäre vorteilhaft für die Anerkennung als freiberuflicher Tätigkeit.
Versuch's, aber sei nicht überrascht wenn die Kammer Ärger macht.
Soweit ich weiß ist eine Kammereintragung in rein fotojournalistischer oder künstlerischer Tätigkeit absolut freiwillig.
Die einzigen, wo du bindend eine Eintragung brauchst, wenn du was verdienst, ist das Finanzamt und die interessiert nicht ob du Fotokünstler oder sonstwas bist. Sondern rein was du einnimmst.
Sicherheitshalber sei noch dazu gesagt, dass die einzige und alleinige Instanz, die Rechtssicherheit bei der Einstufung Gewerbe Freiberuf vornehmen kann, das Finanzamt ist. Weder der Steuerberater noch eine Kammer können das.
Das soll unter einer U.G laufen bzgl Haftung
Auch hier sicherheitshalber: Eine UG entspricht einer GmbH und dein saloppes "wegen Haftung" greift viel zu kurz. Die Gesellschafter haften normalerweise nur mit ihrem Stammkapital. Da aber zwingend ein Geschäftsführer notwendig ist, der die juristische Person nach außen hin vertritt, ist er dann auch derjenige, der den Kopf in bestimmten Situationen hinhalten muss.
Im Falle einer Insolvenzverschleppung wird er strafrechtlich belangt, werden keine Steuern abgeführt, dann greift die Durchgriffshaftung und grob formuliert bedeutet das, dass er in speziellen Konstellationen persönlich haftbar gemacht werden kann.
Da eine junge UG typisch kein Geld hat, um einen gut bezahlten GF einzustellen, übernimmt einer der Gesellschafter oft das Ruder. Der wärst dann du. Eine UG, wie eine GmbH auch, ist nicht kreditwürdig, solange keine Bürgen oder gute Sicherheiten beigebracht werden können.
Ganz so einfach kann man sich also nicht aus den verschiedenen Aspekten der Haftung heraus schleichen.