Ein Freelancer ist etwas völlig anderes, als ein Freiberufler.

Ein Freelancer arbeitet auf selbständiger Basis einzelne Aufträge für einen anderen Unternehmer (das kann ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender sein) ab.

Ein Privater kann keinen Freelancer beauftragen.

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So eine einmalige Geschichte ist ein Privatverkauf und kein Gewerbe.

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Wenn du außerhalb einer Gaststätte Speisen / Getränke zum Verzehr vor Ort anbietest, brauchst du ab dem ersten Angebot eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Da gibt es keine Freibeträge.

Natürlich brauchst du auch eine Unterrichtung zum Umgang mit Lebensmitteln vom Gesundheitsamt. Dein Stand wird dann vor Ort von der Lebensmittelaufsicht geprüft.

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Da du als Minderjähriger nicht voll geschäftsfähig bist, kannst du keine geschäftlichen Verträge schließen und somit selbst kein Gewerbe betreiben. Ausnahme: Das Familiengericht erklärt dich für voll geschäftsfähig. Das ist bei 14 Jahren aber sehr unwahrscheinlich.

Ein anderer Erwachsener kann natürlich ein Gewerbe auf seinen Namen anzeigen und dich mitarbeiten lassen. Dann muss derjenige auch die steuerlichen Pflichten erfüllen. Er/sie trägt auch die volle Verantwortung für alles.

Wenn deine Mutter Beamtin ist, braucht sie vor Beginn eine Erlaubnis des Dienstherrn zur Nebentätigkeit.

Freibeträge gibt es im Gewerberecht nicht. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.

Das Gewerbe ist gemäß § 14 GewO gleichzeitig mit dem Beginn anzumelden. Erfolgt die Anmeldung verspätet, ist das gemäß § 146 GewO eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Je länger die Verspätung, um so höher ist das Bußgeld.

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Gemäß 14 GewO ist das Gewerbe von Anfang an anzumelden. Ob es sich in der Praxis lohnt, interessiert das Gewerbeamt nicht.

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Bei einem guten Friseur muss man wochen- oder monatelang auf einen Termin warten. Ich habe schon meine Termine bis September.

Bei uns gibt es aber auch Barbershops, die immer leer sind. Da kommt mir auch oft der Verdacht von Geldwäsche.

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Myhammer ist doch nur eine Plattform und kein rechtsfreier Raum. Dort gelten die gleichen Gesetze wie sonst im ganzen Land. Und wenn du handwerkliche Leistungen gegen Geld anbietest, musst du das als Gewerbe angemeldet haben. Bei vielen Tätigkeiten (siehe Anlage A zur HwO) ist zusätzlich eine Zulassung der Handwerkskammer erforderlich. Und die bekommen nur Meister, Altgesellen oder Ingenieure. Ohne die wäre es illegale Handwerksausübung und kann sehr teuer werden.

Ein Gesellenbrief berechtigt zu gar nichts.

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Das eine Griechische Landschildkröten in diesem Alter Eier legt, ist schon ungewöhnlich. Kann es sein, dass sie viel im Terrarium lebt? D ist es zu warm und das Tier wächst zu schnell.

Kann die Schildkröten denn in ihrem Gehege 10-15 cm tief graben, um eine Nisthöhle anzulegen? Denn üblicherweise werden die Eier nicht offen abgelegt, sondern vergraben. Und da wo ein Ei ist, gibt es meist noch mehr. Ich habe in 25 Jahren nur ein einziges 1-Ei-Gelege erlebt. Wenn die Eier nicht gelegt werden können, droht Legenot. Daran kann das Muttertier sterben.

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Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge und ein Gewerbe kann nur jemand betreiben, der voll geschäftsfähig ist.

Der Betrag von 520 € gilt für Minijobs. Die basieren auf einem Arbeitsvertrag (Angestelltenverhältnis) und gelten nicht für Selbständige.

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Wer seine Dienstleistungen für Geld über Inserate anbietet betreibt schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach 14 GewOverpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen.

Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.

Bist du denn schon volljährig?

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Egal auf welcher Plattform du deine Angebote anbieten willst, wenn du damit beginnst, bist du nach 14 GewO verpflichtet, dass gleichzeitig beim Gewerbeamt anzuzeigen. Testphasen und Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Ob oder wann du tatsächlich etwas verdienst ist auch irrelevant. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.

Natürlich kann man es auch nachträglich machen. Diese Verspätung ist aber eine Ordnungswidrigkeit und wird meist mit Bußgeld geahndet.

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KI Art Patreon Gewerbe oder Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Anmeldung eines Gewerbes oder als Freiberufler und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Um die dinge erstmal aus der Welt zu schaffen bevor ihr meine fragen liest:

  1. Ja ich halte mich die Gesetzliche Regelungen ich erstelle keine Pornografie von Jugendlichen und schon garnicht von Kindern, zudem versuche ich auf garkeinen fall diese dazu zu bringen meine inhalte zu Kaufen.
  2. Ich zeige diese Bilder nur auf Seiten wo dies auch Erlaubt ist wie rule34, pixiv und Twitter. Ich lasse bewusst die Finger weg von Tiktok, Youtube und so weiter, weil mir bewusst ist das irgendein 12 Jähriges Kind meine Inhalte sehen könnte und dann auf mein Twitter landet, was ich nicht möchte, man muss also aktiv nach erotischen Bildern suchen wenn meine inhalte finden möchte.
  3. Copyright Probleme: zunächst einmal die Seite wo ich das erstelle sagt ausdrücklich dass sie keinen Copyright an den generierten Bildern haben und dass man mit diesen Bildern tun und lassen kann was man will. Was das versehentliche "bestehlen" von Kunst von anderen angeht: Es gibt etwas das nennt sich "Mixing" das heißt ihr könnt verschiedene "Zeichenstile" miteinander kombinieren, sodass was komplett neues rauskommt, das mache ich sehr gerne weil meine Bilder dann nicht mehr 0815 wirken und weil ich mich so von den anderen KI Artists abhebe, was ich damit sagen will ist, dadurch das ich einen "eigenen" Stil erstelle den es so zuvor noch nie gegeben hat, ist es unmöglich versehentlich die Bilder anderer Leute zu Klauen. Zwar kann das Motiv gleich sein aber ich kann mit 100%tiger Sicherheit behaupten, dass der Stil einmalig ist.
  4. "KI Bilder können Personen in Kontexten zeigen die Unangenehm sind" um es besser zu erklären, wenn ihr Erotik Bilder macht, dann kann es eventuell sein dass eine Person, aus den Daten, die so nie gezeigt werden wollte, trotzdem so gezeigt wird und habt ihr versehentlich Bilder von Leuten gemacht die sie in Unterwäsche zeigen oder was weiß ich. Das ist aber nur der Fall wenn man "Realistic Modells" also KIs benutzt die auf das erstellen von Realistischen Bildern ausgelegt sind, bei meinen Inhalten handelt es sich um Illustrationen die eine Mischung aus Anime und Cartoon sind.

Ich erstelle KI-generierte Erotik-Bilder und habe mittlerweile 1000 Follower, die mir raten, einen Patreon zu starten. Meine Arbeit besteht hauptsächlich darin, Bilder mithilfe einer KI zu erstellen, die ich dann in einigen Fällen seltenen fällen nachbearbeite (z.B. Augen korrigieren, Sprechblasen hinzufügen). Der Großteil der Arbeit wird also von der KI erledigt, hauptsächlich verbringe ich nur Zeit damit Sprechblasen hinzuzufügen um den ganzen so ein roleplay feeling zu geben.

Nun überlege ich, wie ich das Ganze rechtlich angehen soll. Mein Plan ist, auf Patreon Abonnements anzubieten, bei denen die Unterstützer regelmäßig Zugang zu meinen KI-Bildern und -Comics bekommen, in denen man mehr als normalerweise sieht. Hier meine Fragen:

1. Soll ich ein Gewerbe anmelden, obwohl mein Anteil an der kreativen Arbeit relativ gering ist und die KI den Großteil übernimmt?

2. Oder kann ich mich als freiberuflicher KI-Artist beim Finanzamt melden, da es einen künstlerischen und kreativen Aspekt gibt, auch wenn dieser teilweise automatisiert ist?

Ich bin mir unsicher, da ich zwar keine einzelnen Bilder direkt verkaufe, aber dennoch eine Dienstleistung in Form von regelmäßigen KI-Bildern auf Patreon anbiete. Was wäre in meinem Fall der richtige Weg?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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Das Erstellen deiner Eerke wäre freiberuflich. Die Vermarktung aber gewerblich.

Vergleiche es mit einem Schriftsteler, der durch den Selbstverlag zum Gewerbetreibenden wird. Oder ein Musiker, wird dies durch den Verkauf von CD's.

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Wenn du anbietest, anderen für Geld die Haare zu schneiden, bist du schon Betreiber eines illegalen Handwerksbetriebs.

Legal geht es nur, wenn du eine Zulassung von der Handwerkskammer hast ( bekommen in der Regel nur Meister) und das als Gewerbe angemeldet hast .

Unberechtigte Handwerksausübung wird sehr teuer!

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Ist dir nicht bewusst, dass deine "Geschäfte" mangels Geschäftsfähigkeit gar nicht wirksam sind und die Kunden ihr Geld zurück fordern können, wenn sie davon erfahren?

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Das Recht kommt aus dem vom Parlemant erlassenen Ladenschlussgesetz.

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Nistkästen, Insektenhotels und Futterhäuschen bauen ist kein Handwerk.

Wenn du Tische baust und verkaufen willst, ist das ein zulassungspflichtiges Handwerk. Du brauchst eine Zulassung von deiner Handwerkskammer. Bist du Schreiner- bzw. Tischlermeister?

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