Man braucht kein Gewebe, Entweder man betreibt eines oder nicht,
Da du aber nicht hinreichend geschäftsfähig bist, kannst du solche Verträge nicht schließen....
Man braucht kein Gewebe, Entweder man betreibt eines oder nicht,
Da du aber nicht hinreichend geschäftsfähig bist, kannst du solche Verträge nicht schließen....
Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Üblicherweise müssen die Damen für Zeiten, die sie Kunden zahlen haben, zahlen..
Es gibt nichts schlimmeres für Griechische Landschildkröten im Wachstum als Terrarienhaltung !
Schaff doch erst mal deinen beiden Tieren eine artgerechte Haltung, bevor du eine Gruppenerweiterung planst.
Schaff ihnen ein Freigehege mit beheiztem Frühbeet, in dem sie auch die Winterstarre halten können. Diese Tiere gehören 12 Monate im Jahr nach draußen.
Das Tier häutet sich gerade. Wenn das abgeschlossen ist, kann man bestimmt auch sehen, was der braune Fleck ist....
Ein Podologe betreibt kein Gewerbe, daher braucht und kann er auch keines anmelden. Das ist eine medizinische Tätigkeit (Freiberufler) die nicht unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung fällt.
Dennoch darfst du solch eine Tätigkeit nicht in deiner zum Wohnen gemieteten Wohnung ausüben, denn durch deine Kundenbesuche können die anderen Mieter gestört werden. Dafür musst du dir Praxisräume suchen.
Wer seine alten Sachen zum Verkauf anbietet, betreibt kein Gewerbe. Wer sich aber Dinge beschafft oder herstellt, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, der betreibt ein Gewerbe und muss dies anzeigen.
Die Plattform, auf der die Waren angeboten werden ist völlig unbedeutend, weil rechtlich unbedeutend.
nein, so kannst du nicht rechnen, denn wegen der Progression ist dein sonstiges Einkommen ja wichtig.
Bei ledig und Steuerklasse 1 zahlst du bei deinen 37.000 € Gehalt pro Jahr etwa 4.000 € Einkommensteuer. Wenn da 6.000 € Einnahmen aus Vermietung dazu kommen, fallen auf 43.000 € etwa 5.330 € an. Da du 4.000 € schon über die Lohnsteuer gezahlt hast, wären ca. 1.330 € nachzuzahlen.
Da wir die natürlichen Rsubtiete fast ausgerottet haben, muss der Mensch nun den Bestand regulieren, sonst wächst im Wald bald nichts mehr.
Diese Form von Terrarium ist für Kornnattern völlig ungeeignet. Kornnattern brauchen ein hohes Terrarium, in dem sich sie sich die jeweils gewünschte Temperaturzone Aussuchen können.
Bei einer so geringen Höhe (und es geht ja noch Höhe für das Substrat verloren) kannst du keine geeigneten Klettermöglichkeiten und keine verschiedenen Klimazonen schaffen.
Mindestmaße sind m. E. H: 150 cm, B: 100 cm, T: 60 cm.
Ein Gewerbe müsste nicht angemeldet werden, weil das eine Form der Prostitution ist und Prostitution nicht unter die Regelungen der Gewerbeordnung fällt.
Genaugenommen müsste sie sich - wie eine richtige Prostituierte - beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Wenn sie dann über den Freibetrag kommt, fällt auch Einkommensteuer an.
Macht aber kaum ein Sugar-Babe.
Das kommt darauf an, was du gut kannst....
Klar, wenn du als Automobilingenieur eine tolle Idee hast und diese umsetzen kannst...
Die Gewerbeanmeldung ist kein Antragsverfahren, auf das eine Genehmigung o. ä. erteilt wird. Daher ist der korrekte Begriff auch "Gewerbeanzeige". Man zeigt nur an, WAS WER WO macht.
Das Gewerbeamt prüft dann nur, ob es sich um eine Tätigkeit im Geltungsbereich der GewO handelt und ob eine besondere Erlaubnis (z. B. Gaststätte, Makler, Bewacher u.a.) erforderlich ist.
Wenn alles passt, dann bestätigt das Gewerbeamt den Erhalt der Gewerbeanzeige (§ 15 Abs. 1 GewO). Diese Bestätigung nennt man umgangssprachlich "Gewerbeschein".
Und der Handel mit Luft in Dosen ist nicht verboten. Wenn es Deppen gibt, die dafür Geld ausgeben...
Es verdienen ja nicht alle Beamten wenig. Das Urteil bezieht sich auf die unteren Besoldungsgruppen. Dort ist der Abstand zur Grundsicherung nicht ausreichend.
Gewerbe- und Steuerrecht kennen weder Groß- noch Kleingewerbe.
Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt (gehört vielerorts zum Ordnungsamt) am. Dazu musst du nur den Vordruck GewA1 ausfüllen und einreichen oder abgeben.
Dann musst du dich noch beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das muss über ELSTER erfolgen.
Da du nur im Rahmen des Taschengeldparagrafen geschäftsfähig bist, kannst du keine geschäftlichen Verträge schließen, solange dich das Familiengericht dich nicht für voll geschäftsfähig erklärt hat. Das heißt, dass du keine wirksamen Verkäufe deiner Bücher tätigen könntest.
Natürlich könnte deine Mutter den Amazonaccount und das Gewerbe anmelden und dich mitarbeiten lassen. Sie würde aber für alles verantwortlich sein und die Steuererklärung machen müssen.