Gut, unterstütze ich

Grundsätzlich stimme ich zu, dass das Asylverfahren total reformiert werden muss, weil die Asylanträge überwiegend nicht von echten Asylanten gestellt werden, sondern von Wirtschaftsflüchtlingen.

der Chef des BAMF hat aber gar nicht die Macht das abzuschaffen...

Und selbst wenn Asyl gewährt wird, muss sich der Asylant unserer Gesellschaft anpassen und nicht erwarten, dass wir uns ihm anpassen.

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Die Lok wird im Laufe der Jahre verschmutzt sein. Die muss man mal reinigen.

Um evtl. notwendige Ersatzteile bestellen zu können, brauchst du eine Explosionszeichnung. Ich habe auf die Schnelle keine im netz gefunden. Aber frage doch mal im www.stummiforum.de

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Ich habe 1998 zwei große Griechen aus einer Beschlagnahme übernommen. Hinterher rief mich der Bearbeiter an und bat mit die Chips auslesen zu lassen, weil dies bei Übergabe versäumt hatte. Ich also mit den beiden zum Tierarzt.... Der fand aber nur bei einer einen Chip. Als ich das dem Bearbeiter beim Amt mitteilte, war er nicht sonderlich überrascht und meinte, dass es öfters vorkommt, das die Chips bei Reptilien abgestoßen werden. Deshalb halte ich diese bei meinen Schildkröten nicht für zuverlässig.

Bei der Auswanderung wirst du es aber machen müssen.

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Mit dem Märklin K-Gleis bekommst du auf 85 cm eine Kehre hin. Mit den Industriegleisen (5120) der alten M-Gleise ist eine Kehre schon auf ca. 60 cm anzulegen. Und gebraucht gibt es diese Gleise zu Hauf. Schau mal da:

Anlagenbau » 2-gleisige Trasse anlegen

Bei einem Diorama würde ich aber eher nur eine Strecke mit Pendelsteuerung einbauen.

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Schau mal da:

merkblatt_ordentliche-kuendigung.pdf

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Da ein 14-Jähriger mangels Geschäftsfähigkeit nicht selbständig arbeiten kann (außer wenn das Familiengericht ihn für voll geschäftsfähig erklärt hat), muss du Mitarbeiter des Studios gewesen sein. damit hat das Studio sowohl gegen das Gesetz zum Mindestlohn als auch zur Meldung des Mitarbeiters zur Sozialversicherung verstoßen.

Das ist Schwarzarbeit. Strafbar ist das in dieser Konstellation aber nur gegen das Studio.

Deine Eltern müssen dein Einkommen nicht versteuern.

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Es ist ja nicht nur eine Frage des Gleises.... Du solltest erst einmal klären, wie du digital steuern willst? Bei Märklin ist zwar alles ein wenig teurer, dafür passt aber alles zusammen.

Ich baue auch seit einem Jahr an einer C-Gleis-Anlage (3 x 1,3 m), gesteuert über eine CS3. Beim Gleismaterial habe ich stets gesucht und vieles gebraucht gefunden. Auch ist das rollende Material überwiegend gebraucht. Was da ins Geld geht, sind Signale und Mehrfachdecoder, die es gebraucht kaum gibt.

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Klar kann man das. Aber ich glaube, du meinst nicht Unternehmen, sondern Gewerbe.

Wenn mir mehrere Unternehmen gehören sollen, dann müssen es ja unabhängige Personen sein. Man selber kann nur ein Einzelunternehmer sein, der allerdings verschiedene Gewerbe betreiben kann. Wenn ich mehr Unternehmen haben will, muss ich Gesellschaften (juristische Personen) gründen. Das können GmbH´s, UG´s, Limited´s oder AG´s sein. Diese zu gründen, ist aber ein relativ großer Aufwand.

Da macht es mehr Sinn, als Einzelunternehmer mehrere Gewerbe zu betreiben. Du kannst ja verschiedene Dienstleistungen und Waren anbieten.

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Ich habe schon als Kind immer von einer Modellbahn geträumt, aber nie eine bekommen. Später hatte ich weder den Platz noch das Geld übrig, denn die Kinder waren immer wichtiger.

Nun bin ich seit einem Jahr im Ruhestand und die Kinder sind ausgezogen...

Und schon habe ich begonnen, eine MoBa zu bauen. Durch die Digitalisierung ist das schwerer, als ich dachte, aber so bleibt man auch im Kopf fit. Aber es ist eben kein billiges Hobby. Kids können sich das kaum leisten.

Außer bei mir zuhause, baue ich übrigens auch noch in einem Verein an einer etwas größeren Anlage. Da habe ich auch neue Freunde gefunden.

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Ein LED-Streifen ist noch viel zu hell. Das stört das Tier.

Es darf eben nicht mehr Licht, als der Mondschein sein....

Probiere doch mal so eine Hausbeleuchtung aus dem Modellbau:

Erlebniswelt Modellbahn - FALLER 180670 Beleuchtungssockel

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Gewerbeanmeldung. Welche Tätigkeitsbeschreibung?

Hallo zusammen! Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden und bin mir mit der Beschreibung der Tätigkeit nicht sicher, ob es so wie geplant in Ordnung wäre.

Ich entwerfe Grafiken, die ich unter meiner eigenen Marke auf Textilien wie T-Shirts, Pullover, Caps etc. drucken oder sticken lasse. Zusätzlich zu dem Verkauf von Textilien plane ich, dass ich meine Designs auch als Poster- oder Leinwanddruck im Shop anbiete. Die Herstellung der Textilien, der Poster und Leinwände erfolgt im Print bzw. Stick on Demand Verfahren.

Das Sortiment an Produkten könnte sich im Laufe der Zeit erweitern. Ist hierbei etwas zu beachten?

Der Ablauf von POD dürfte ja mittlerweile bekannt sein. Der Kunde tätigt eine Bestellung im Shop, diese geht direkt an den Hersteller, der fertigt die Ware auf Bestellung und verschickt sie im Anschluss unter meinen Namen direkt an den Kunden.

Der Verkauf erfolgt vorerst über meinen eigenen Online Shop, wobei ich zusätzlich plane den Verkauf auf weitere Kanäle wie TikTok Shop, Amazon etc. zu erweitern.

Ich würde meine Tätigkeit ins Formular für die Gewerbeanmeldung wie folgt eintragen:

"Online Verkauf von Textilien, Accessoires, Poster und Leinwand Bilder im Print on Demand Verfahren". Kann ich das so lassen oder sollte ich etwas umschreiben oder anhand der geplanten Erweiterung des Sortiments etwas hinzufügen? Ich hätte gerne mehr Spielraum was den Verkauf der Produkte betrifft.

Könnte mir bitte jemand sagen, ob diese Formulierung meiner geplanten Tätigkeit entspricht?

Ich wäre euch für jeden Rat sehr dankbar.

Vielen Dank im voraus.

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Schreib "Handel mit Textilien, Accessoires und Bildern".

Poster sind ja auch Bilder. Und auf welchem Weg du deine Waren anbietest, ist gewerberechtlich unbedeutend.

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Wenn deine Verwandten die festgesetzten Steuern nicht rechtzeitig zahlen, dann gibt das Finanzamt (nach Mahnung) die Beitreibung in die Hände der eigenen Vollstreckungsstelle. Die pfändet die Guthaben auf den Konten, woraufhin die Bank das Konto sperrt.

Es geht doch nicht, dass Betreiber von Dönerbuden keine Steuern sollen. Und nun die Kinder vorzuschieben, ist schon lächerlich. Deine Verwandten können sie ja mit Dönern füttern oder ihr Auto verkaufen.

Wenn die Steuerschulden nicht beglichen werden, kann das Finanzamt beim Gewerbeamt die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens anregen. Wenn dann noch immer nicht gezahlt oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen (und eingeleitet) wird, dann macht das Gewerbeamt die Bude zu.

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Wer sich Dinge beschafft oder sie herstellt, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, betreibt schon ein Gewerbe ! Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt seiner Gemeinde anzuzeigen. Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.

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Wer ein Cafe betreibt sllte immer eine Betriebshaftpflichtversicherung haben.

Es kann ja mal jemand stolern, an einem beschädigten Glas schneiden oder ein Allergen ist nicht hinreichend gekennzeichnet und der Kunde bekommt einen Schock.

Solche großen Schadenersatzansprüche wie in den USA gibt es bei uns aber nicht.

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