Das sieht überhaupt nicht gut aus. Ich kann gar keine Hornschneide am Unterkiefer sehen. Sieht aus wie nackter Knochen.

Zeige das Tier schnellstens einem reptilienkundigen Tierarzt. Bitte keinen Hund-Katze-Maus-Tierarzt.

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Schildkröten halten/ Tipps: Art/Haltung/Kosten?

Moin, ich hab schon seit längerem vor mir Schildkröten zu holen, ich hatte davor noch nie welche. Ich hab natürlich auch schon vieles gegoogelt, aber ich glaub manchmal ist es besser sich direkt Antworten von Menschen mit ahnung zu holen, weshalb ich jetzt hier nachfrage.

Welche Rassen werden am "zahmsten" ja, ich weiß das es keine Kuscheltiere sind, aber dennoch hab ich immer mal wieder beobachtet wie vorallem große Landschildkröten richtig angelaufen kommen, aus der Hand fressen, sich zu einem legen und sich sogar richtig streicheln lassen.

Welches sind die pflegeleichtesten und welches die schwierigsten?

Was muss ich bei der Haltung beachten? Manche sagen aussenhaltung ist Pflicht, andere wiederum sagen das man manche Arten auch im großen Terrarium halten darf?

Wie Teuer ist so ein Tier? Im allgemeinen? Die Tierarzt kosten dürften ja bestimmt hoch sein, da dies vermutlich nur spezielle Tierärzte für Reptilien machen, oder? So ein müsste man dann ja auch erstmal finden.

Und ansonsten fürs Tier an sich, fürs Gehege und Futter, die Kosten? Und wo genau kauft man sich überhaupt Seriös Schildkröten? Gibt ja bestimmte Seiten, manche verkaufen ja sogar über Ebay, oder so Schildkröten, aber ist das auch Seriös? Nicht dass das Kranke Tiere aus schlechter Haltung oder so sind. Wo habt ihr gekauft? Ausm Tier/Reptilienladen vor Ort? (Falls es sowas bei euch gibt. Bei mir zumindest nicht) oder habt ihr insider Seiten? Und was muss man beim Kauf einer Schildkröte beachten? Optisch? Der Panzer sollte keine Beulen haben, oder?

Hält man Schildkröten alleine, oder mit mehreren? Auch hier hab ich schonmal gesehen das jemand 4 Schildkröten gleichzeitig gehalten hat (dies waren, aber wasserschildkröten) oder auch mal 2 (Landschildkröten) andere wiederum sagen, dass Schildkröten Einzelgänger sind. Was stimmt nun wirklich? Soll ich mir eine oder zwei holen?

Ansonsten nehm ich auch so noch gerne Informationen, Tipps und Ratschläge jeglicher Art dankend an.

Ich hätte am liebsten eine Schildkröten Art mit so einem Gesicht

Also dieses richtig klassische Schildkröten Gesicht, dass haben glaub ich auch nur die größeren Landschildkröten. Kann man so eine überhaupt halten? Es muss nicht genau die Rasse wie auf dem Bild sein, aber ich hätte halt gerne optisch sowas in der Art.

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Das auf den Bildern sind Seychellen- und Galapagos-Riesenschildkröten. Mit viel Platz und viel Geld kann man auch solche Tiere artgerecht halten.

Aber mal im Ernst: Alle deine Fragen muss man gleich beantworten = das kommt auf die Art an !

Verrate uns, ob du einen Garten hast, in dem du ein großes Freigehege (mit Frühbeet oder Gewächshaus) bauen kannst oder ob die Tiere immer im Haus leben sollen. Dann verrate mal, wie groß das Terra sein kann. Danach kann man die artgerecht haltbaren Arten eingrenzen.

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Wo du deinen Wohnsitz hast, ist doch egal. Du betreibst in Deutschland ein Gewerbe, denn du hast hier ein Lager, von dem aus du die Waren an deutsche Kunden verkaufst. Hast du hier das Gewerbe angemeldet? Dann fällt natürlich auch hier in D Umsatzsteuer an. Dein Wohnsitz in Bulgarien hat damit gar nichts zu tun, denn dein deutsches Lager ist dein Unternehmen, mindestens die deutsche Niederlassung.

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Es ist unwichtig, wie du wirbst, wie du dich nennst oder was du auf die Gewerbeanzeige schreibst. Entscheidend ist, dass du ohne Zulassung der HwK keine Maler- und Lackiererarbeiten gewerblich ausüben darfst. Und illegale Handwerksausübung ist Schwarzarbeit und damit strafbar.

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Ob die Rechnung nach Stunden berechnet oder ein Festpreis gefordert wird, ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister. Das kann man so oder so vereinbaren. Muss aber vorher vereinbart werden.

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Ob das Holz wegen der Hitze der Lampe brandgefährdet ist, weiß ich nicht.

In deinem Beitrag von vor 2 Tagen hast du geschrieben, dass du bald einen Leguan bekommst. Dem droht durch deine Konstruktion eine viel größere Gefahr, als dem Holz.

Die Lampe muss so angebracht werden, dass der Leguan nicht herankommen kann, sonst bekommt er Verbrennungen !

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Wenn du Kleidung erwirbst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann betreibst du schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Das heißt, ab deinem ersten Verkaufsangebot...

Ob du Student bist, ist dabei völlig unerheblich.

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  1. Das hat nichts mit Freelancer zu tun. Ein Freelancer ist ein externer Mitarbeiter, er mit einem bestimmten zeitlich begrenzten Projekt betraut wird, aber im Namen des Hauptunternehmen arbeitet. Das trifft bei dir nicht zu. Du wärst ein ganz normaler Gewerbetreibender.
  2. Wenn du Dinge herstellst, um sie mit Gewinn zu verkaufen, dann bist du schon Gewerbetreibender. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.
  3. Wen kannst du fragen? Einen Steuerberater. Oder besser: Du belegst ein Existenzgründerseminar bei deiner IHK.
  4. Zu den Steuern:
  • Wenn dein jährlicher Umsatz (nicht Gewinn) unter 22.000 € bleibt, dann kannst du die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG nutzen. Das bedeutet, dass du von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans Finanzamt abführen musst. Das erleichtert den Steuerkram erheblich.
  • Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein jährlicher Gewinn (nicht Umsatz) über 24.500 € geht.
  • Bei der Einkommensteuer gibt es einen jährlichen Freibetrag von 11.604 € (in 2024). Falls du aber einen anderen Job hast, ist der dort wahrscheinlich schon bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Dann wird dein Gewinn aus dem Gewerbe so besteuert, als ob du eine Gehaltserhöhung im Job hättest (natürlich ohne Sozialversicherungsbeiträge). Berechnet und festgesetzt wird die EkSt nach deiner jährlichen Steuererklärung. Die muss jeder Gewerbetreibender mit (mindestens) einer Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben.
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Natürlich dürfen in einem Restaurant auch NonFood-Artikel verkauft werden.

Das muss nur in der Gewerbeanzeige angegeben werden.

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Woher weißt du, dass es in 99,5 % der Städte so schlecht läuft? Schon in § 15 GewO steht, dass die Bestätigung der Anmeldung innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erfolgen hat. Wenn das vereinzelt nicht geschafft wird, dann liegt das wohl am Personalmangel. Viele Behörden bekommen zwar immer mehr Aufgaben (von wegen Bürokratieabbau...) , dürfen aber nicht mehr selbst qualifiziert ausbilden.

Und dass deine USt-ID 5 Monate gebraucht hat, ist sicherlich kein Standard.

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  1. zu eng. Das Becken sollte mindestens 150 cm Länge haben.
  2. es fehlt der Landteil mit einer Wärmelampe, unter der sich das Tier abtrocknen kann, damit es keine Pilze bekommt.
  3. Die Temperatur ! Im Dezember sind Chinesische Dreikielschildkröten in einer Ruhephase, weil das Wasser kalt ist.

Lies mal da:

Mauremys reevesii - Chinesische Dreikielschildkröte Haltung

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Das Thema Steuern interessiert das Gewerbeamt überhaupt nicht. Das ist Sache des Finanzamtes.... Ebenso, wie viel verkauft wird.

In diesem Fall wird als Gewerbetätigkeit "Handel mit Textilien" angegeben sein. Das reicht völlig.

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Das Gewerberecht kennt weder Groß- noch Kleingewerbe. Dennach hat deine Mutter ein Gewerbe angemeldet. Wenn sie bei der Anmeldung als Tätigkeit "Thaimassage" angegeben hat, dann darf sie auch nichts anderes machen, ohne das Gewerbe zu erweitern (Ummeldung!).

Und du darfst auf deinen Namen überhaupt nichts gewerblich machen, ohne selbst ein Gewerbe anzumelden. Wenn deine Mutter erlaubt, dass du in ihren Namen Geschäfte machst (als Mitarbeiter), dann muss sie ihr Gewerbe ummelden.

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Wenn Zoos und Aquarien einen gewissen Standard haben, finde ich sie gut. Denn nur wenn die Menschen Tiere kennen, sind viele bereit, auf sie Rücksicht zu nehmen. Daher sind die Tiere in D "Botschafter" ihrer wildlebenden Artgenossen. Und gequält werden sie da meist auch nicht. Nur bei Delphinen und Orcas gebe ich dir Recht...

Daher sollten auch weiterhin Kinder die Zoos besuchen. Das gehört zum Bildungsauftrag der Schulen.

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Musstest du dich nicht verpflichten, 5 Jahre nach der Ausbildung in deinem BL zu bleiben? Dann kannst du nur wechseln, wenn dein neuer Dienstherr dich (oder du dich selbst) auslöst.

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Sobald du deine Dienste bzw. Produkte zum Kauf anbietest, betreibst du ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.

Also schnellstens die Gewerbeanzeige (Vordruck GewA1) zu deinem Gewerbeamt schicken oder hingehen.

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Wenn du mit einem Onlineshop ins Netz gehst, betreibst du schon ein Gewerbe. Ob jemand kauft, ist egal.

Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.

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