Du kannst alles als ein Gewerbe führen, dafür musst du dein bestehendes Gewerbe aber ummelden. Geh zum Gewerbeamt und erweitere dein Gewerbe um "Vertrieb von analogen und elektronischen Medien". Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 20 €.
Egal wie hoch dein Umsatz bzw. Gewinn ist, du musst dich von Anfang an beim Gewerbeamt anmelden und (über ELSTER) beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen.
Auch wenn du das nur in geringem Maße machen willst, musst du dich an alle Regeln halten (Verbraucherrechte, Datenschutzerklärung, Impressumspflicht usw.).
Jeder Bundesbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres muss einen amtlichen Identitätsnachweis (Pass oder Ausweis) besitzen.
Er muss ihn aber nicht immer dabei haben.
Als Fotograf musst du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen (Nr. 38 der Anlage B der HwO). Deshalb ist die HwK für dich zuständig. Von den Beiträgen kannst du dich bei diesem geringen Gewinn befreien lassen.
Beiträge zur BG fallen erst an, wenn du Mitarbeiter hast.
Verkaufst du die an deinem Hof, ist das kein Gewerbe und du brauchst nix.
Bietest du sie auf einem (von der Gemeinde) festgesetzten Markt an, auch nichts, außer Umsatzsteuerheft
Ist es kein festgesetzter Markt brauchst du eine Reisegewerbekarte.
So ein Quatsch... Wenn ein Gewerbetreibender eine ordentliche Buchführung macht, für die fälligen Steuern Rücklagen vorhält und die Steuererklärungen rechtzeitig und vollständig abgibt, dann werden die Steuern zeitnah erhoben und können von den Rücklagen beglichen werden.
Wenn man aber nur Teile seiner Einkünfte angibt und vom Finanzamt geschätzt wird, dann fliegt der Betrug auf und es werden hohe Nachzahlungen fällig.
Und das ist gut so !
- Griechische Landschildkröten kann man in einem Terrarium auch nicht ansatzweise artgerecht halten. Dort ist es zu eng, zu warm und zu trocken.
- Mit 3,5 Jahren sind sie auch keine Babys mehr. Wie viel wiegen deine Tiere jetzt?
- Zu dieser Jahreszeit gehören diese Tiere in die Winterstarre. Meine Griechen sind im Garten (Frühbeet) vergraben. Deshalb kann es unzählige Gründe haben, warum sie jetzt nicht fressen. Es kann zu kalt sein, es kann zu trocken sein, es können Parasiten sein oder die schlechte Haltung rächt sich jetzt (Leber- und Nierenversagen).
- Was bietest du den Tieren überhaupt an? Und was für eine Lampe hast du?
Wenn du ein Gewerbe betreibst, kannst du einen oder tausend Mitarbeiter einstellen. Ob du hauptberuflich etwas anderes machst, ist egal. Du solltest nur deinen Arbeitsvertrag prüfen, ob du deinen Arbeitgeber informieren musst oder nicht.
Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung hat absolut nichts mit Steuern zu tun. Gewerberecht und Steuerrecht sind zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete.
Und das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein. Und zwar von Anfang an !
- Wenn du ein Gewerbe anmeldest, musst du da natürlich deinen echten Namen angeben. Meldest du ein Einzelunternehmen an, dann heißt es juristisch auch so wie DU, denn es gibt keinen Unterschied zwischen dir und dem Unternehmen. Wenn du dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen willst, muss dort natürlich auch dein Name angegeben werden.
- Im Tagesgeschäft kannst du Fantasienamen nutzen, solange du nicht Namensrechte dritter verletzt. Auf Rechnungen muss deine Steuernummer stehen. Darüber bist du zu identifizieren.
- Bei allen gewerblichen Auftritten im Internet musst du ein Impressum mit deinem Echtnamen angeben.
- Ein Gewerbe anonym zu führen ist verboten und führt zu hohen Bußgelder und teuren Abmahnungen.
In der privaten Krankenversicherung ist dein Einkommen bedeutungslos. Es zählt nur dein Eintrittsalter und etwaige Vorerkrankungen.
Vierzehen-Landschildkröte (Testudo horsfieldii)
Wenn dein Stiefbruder sein eigenes Gewerbe nicht erfolgreich führen konnte, warum sollte er es denn können, wenn es auf den Namen deiner Schwerster läuft? Mit großer Wahrscheinlichkeit wird er auch dieses gegen die Wand fahren und deiner Schwester einen Haufen Schulden hinterlassen. Sie wäre verrückt, wenn sie das machen würde !
- Du kaufst Karten für deine Sammlungen, richtig?
- Du verkaufst doppelte ohne Gewinn, richtig?
- Dann ist das kein Gewerbe, denn es besteht ja keine Gewinnerzielungsabsicht. Und wo kein Gewinn ist, ist auch nichts zu versteuern.
Das sieht für mich auch nach einem Vitamin A-Mangel aus. Dieses Vitamin kann man aber leicht überdosieren, was wieder sehr gefährlich ist.
Vitamin A-Mangel kommt bei Insektenfressern meist durch einseitige Ernährung. Ich rate dir daher mehr verschiedene Futtertiere zu geben (Babymäuse, Heuschrecken, Heimchen, Grillen, Wachsmaden).
Mehr Erfahrung als hier findest du sicher in Reptilienforen.
Deine Abwesenheit hat keinen rechtlichen Einfluss auf dein Gewerbe.
Du musst dir nur bewusst sein, dass (auch negative) Zustellungen gegen dich in der Betriebsstätte rechtswirksam erfolgen können.
Nein, das stimmt nicht. Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.
Gar keinen, denn jeder Erwachsene kann einen Lebensmittelsupermarkt eröffnen. Dann kann er der Genossenschaft EDEKA beitreten....
Das kommt auf den Hai an.... Ein Walhai wohl kaum, ein Weißer Hai sicher.
Aber die beiden werden sich nirgendwo begegnen.
"Er hat bereits ein eigenes Business aufgebaut" Wenn das Familiengericht ihn nicht für voll geschäftsfähig erklärt hat, dann ist das eh alles unwirksam...
Und es wird kein Schulamt geben, dass einem Jugendlichen zum Zwecke der Geschäftsgründung von der Schulpflicht entbindet. Ebenso wird kein Familiengericht einem Gewerbe zustimmen, wenn dadurch die Schule vernachlässigt wird.