Bei Kommissionsware wird der Vertrag zwar über den Händler - aber in deinem Namen - abgewickelt. Wenn also wiederholt deine Ware angeboten wird, mit der du Gewinn machen willst, dann ist das eine Gewerbe und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO auch verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Das gilt auch für dich.

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Wende dich an dein Naturschutzamt und schildere, woher die Panzer kommen und wie du an sie gekommen bist. Vielleicht stellt man dir Papiere aus. Dann kannst du sie legal abgeben.

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  1. Wenn du in D wohnst und von hier aus Dienstleistungen anbietest, dann musst das Gewerbe auch in D anmelden und deine Daten im Impressum angeben.
  2. Die Dame des ersten Links betreibt ihre Seite von Spanien aus.
  3. Die Seite des zweiten Links wird von Jena aus betrieben. Das Unternehmen hat sein Impressum richtig (mit Geschäftsführer und HR-Nummer) angegeben.
  4. Wer seine Daten ins Impressum schreiben muss, richtet sich danach, wer Leistungen anbietet und Vertragspartner potentieller Kunden werden will.
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Sobald du deine Dienste anbietest, musst du das als Gewerbe anmelden. Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.

Dann musst du dich noch steuerlich erfassen lassen. Im folgenden Jahr ist eine Steuererklärung abzugeben. Ob du daraufhin Steuern zahlen musst, richtet sich nach der Summe deiner Gesamteinkünfte und danach, ob dein Steuerfreibetrag schon bei einer anderen Tätigkeit verbraucht wurde,

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Du musst deine Gesellschaftsanteile an jemand anderen übertragen/verkaufen. Was du dafür bekommst hängt von dem Wert des Unternehmens ab.

Schau in den Gesellschaftsvertrag, ob es da Regelungen oder Beschränkungen zur Veräußerung gibt (z. B. Vorkaufsrechte).

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Bei einer Gewerbeanmeldung ist sowohl der Betriebssicht (also der Standort, von dem die Tätigkeit ausgeübt wird) und die Meldeanschrift des Unternehmers anzugeben. Ohne Adresse kann es kein Unternehmen geben.

  1. Ja - nein - kommt auf die Menge des Kunden bzw. Lieferverkehrs an.
  2. Nein, nur die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung.
  3. Ja. Dafür gibt es die Ummeldung beim Wechsel innerhalb eines Bundeslandes. Sonst Abmeldung und neue Anmeldung.
  4. Nein - nein, es sei denn, es steht in deinem Arbeitsvertrag oder du arbeitest in der gleichen oder ähnlichen Branche.
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Als erstes solltest du dir die Nebentätigkeit dienstrechtlich genehmigen lassen. Dann Gewerbe anmelden.

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Wenn er dort nicht wohnt, muss er sich da nicht anmelden. Muss nur den Betriebssitz ummelden.

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Der Steuerfreibetrag wird bei deinem Gehalt schon berücksichtigt. Demzufolge ist er für deine gewerblichen Einkünfte schon verbraucht.

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Wenn dein Betriebssitz bei deinen Eltern bleibt, dann gibt es keinen Grund zur Ummeldung.

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Bei uns im Amt duzen sich auch nicht alle "vollwertigen" Kollegen !

Ich habe es immer so gehalten, dass ich junge Kollegen oder Azubis eine Weile beobachtet habe. Wenn es passte habe ich ihnen irgendwann das Du angeboten. Wenn nicht, dann blieb es beim Sie. Azubis sind ja auch schnell wieder weg (in ein anderes Amt) und beim Sie lässt sich eben auch einfacher Kritik äußern. Beim Du wird Kritik oft nicht richtig ernst genommen.

Mach dir keinen Kopp drum. Jeder Betrieb bzw. jedes Amt hat so seine eigene Kultur. Das hängt ja maßgeblich von den Kollegen ab.

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In Deutschland gibt es keine Gewerbenummer. Das für die Gewerbeanmeldung zuständige Gewerbeamt vergibt keine Nummern.

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen haben eine HR-Nummer. Aber die wenigsten Unternehmen sind dort eingetragen.

Einen "Gewerbeschein" gibt es rechtlich nicht. Das ist Umgangssprache. Gemeint ist die Eingangsbestätigung nach § 15 GewO. Diese hast du ja.

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  1. Als Babysitter musst du kein Gewerbe anmelden, weil "Erziehung von Kindern gegen Entgelt" nicht unter den Anwendungsbereich der GewO fällt.
  2. Du solltest dich von den Eltern als Minijobber anstellen lassen. Dann bist du auch versichert. Die Pauschalgebühr des Arbeitgebers an die Minijobzentrale ist gering. Die Kosten kann der Arbeitgeber auch steuerlich geltend machen.
  3. Solltest du noch über deine Eltern familienversichert sein, musst du aufpassen, dass du im Monat nicht mehr als 505 € verdienst, sonst fliegst du da raus.
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An deiner Tätigkeit ist nichts freiberuflich.

Du musst das auch als Gewerbe anmelden (§ 14 GewO).

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Das kommt darauf an, wie viel Zeit man investiert und dass man eine gute Fachrichtung findet.

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