Das sieht überhaupt nicht gut aus. Ich kann gar keine Hornschneide am Unterkiefer sehen. Sieht aus wie nackter Knochen.
Zeige das Tier schnellstens einem reptilienkundigen Tierarzt. Bitte keinen Hund-Katze-Maus-Tierarzt.
Das sieht überhaupt nicht gut aus. Ich kann gar keine Hornschneide am Unterkiefer sehen. Sieht aus wie nackter Knochen.
Zeige das Tier schnellstens einem reptilienkundigen Tierarzt. Bitte keinen Hund-Katze-Maus-Tierarzt.
Egal, wie du es nennst... Das sind keine Spenden. Denn Spenden können nur als gemeinnützig anerkannte Organisationen annehmen. Deine Einkünfte sind gewerbliche Einnahmen, weil ja eine Gegenleistung erbracht wird.
Dementsprechend musst du das als Gewerbe anzeigen.
Das auf den Bildern sind Seychellen- und Galapagos-Riesenschildkröten. Mit viel Platz und viel Geld kann man auch solche Tiere artgerecht halten.
Aber mal im Ernst: Alle deine Fragen muss man gleich beantworten = das kommt auf die Art an !
Verrate uns, ob du einen Garten hast, in dem du ein großes Freigehege (mit Frühbeet oder Gewächshaus) bauen kannst oder ob die Tiere immer im Haus leben sollen. Dann verrate mal, wie groß das Terra sein kann. Danach kann man die artgerecht haltbaren Arten eingrenzen.
Wo du deinen Wohnsitz hast, ist doch egal. Du betreibst in Deutschland ein Gewerbe, denn du hast hier ein Lager, von dem aus du die Waren an deutsche Kunden verkaufst. Hast du hier das Gewerbe angemeldet? Dann fällt natürlich auch hier in D Umsatzsteuer an. Dein Wohnsitz in Bulgarien hat damit gar nichts zu tun, denn dein deutsches Lager ist dein Unternehmen, mindestens die deutsche Niederlassung.
Es ist unwichtig, wie du wirbst, wie du dich nennst oder was du auf die Gewerbeanzeige schreibst. Entscheidend ist, dass du ohne Zulassung der HwK keine Maler- und Lackiererarbeiten gewerblich ausüben darfst. Und illegale Handwerksausübung ist Schwarzarbeit und damit strafbar.
Ob die Rechnung nach Stunden berechnet oder ein Festpreis gefordert wird, ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister. Das kann man so oder so vereinbaren. Muss aber vorher vereinbart werden.
Ob das Holz wegen der Hitze der Lampe brandgefährdet ist, weiß ich nicht.
In deinem Beitrag von vor 2 Tagen hast du geschrieben, dass du bald einen Leguan bekommst. Dem droht durch deine Konstruktion eine viel größere Gefahr, als dem Holz.
Die Lampe muss so angebracht werden, dass der Leguan nicht herankommen kann, sonst bekommt er Verbrennungen !
Wenn du Kleidung erwirbst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann betreibst du schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Das heißt, ab deinem ersten Verkaufsangebot...
Ob du Student bist, ist dabei völlig unerheblich.
Natürlich dürfen in einem Restaurant auch NonFood-Artikel verkauft werden.
Das muss nur in der Gewerbeanzeige angegeben werden.
Woher weißt du, dass es in 99,5 % der Städte so schlecht läuft? Schon in § 15 GewO steht, dass die Bestätigung der Anmeldung innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erfolgen hat. Wenn das vereinzelt nicht geschafft wird, dann liegt das wohl am Personalmangel. Viele Behörden bekommen zwar immer mehr Aufgaben (von wegen Bürokratieabbau...) , dürfen aber nicht mehr selbst qualifiziert ausbilden.
Und dass deine USt-ID 5 Monate gebraucht hat, ist sicherlich kein Standard.
Lies mal da:
Mauremys reevesii - Chinesische Dreikielschildkröte Haltung
Tatsächlich... Liebe
Das Thema Steuern interessiert das Gewerbeamt überhaupt nicht. Das ist Sache des Finanzamtes.... Ebenso, wie viel verkauft wird.
In diesem Fall wird als Gewerbetätigkeit "Handel mit Textilien" angegeben sein. Das reicht völlig.
Das Gewerberecht kennt weder Groß- noch Kleingewerbe. Dennach hat deine Mutter ein Gewerbe angemeldet. Wenn sie bei der Anmeldung als Tätigkeit "Thaimassage" angegeben hat, dann darf sie auch nichts anderes machen, ohne das Gewerbe zu erweitern (Ummeldung!).
Und du darfst auf deinen Namen überhaupt nichts gewerblich machen, ohne selbst ein Gewerbe anzumelden. Wenn deine Mutter erlaubt, dass du in ihren Namen Geschäfte machst (als Mitarbeiter), dann muss sie ihr Gewerbe ummelden.
Wenn Zoos und Aquarien einen gewissen Standard haben, finde ich sie gut. Denn nur wenn die Menschen Tiere kennen, sind viele bereit, auf sie Rücksicht zu nehmen. Daher sind die Tiere in D "Botschafter" ihrer wildlebenden Artgenossen. Und gequält werden sie da meist auch nicht. Nur bei Delphinen und Orcas gebe ich dir Recht...
Daher sollten auch weiterhin Kinder die Zoos besuchen. Das gehört zum Bildungsauftrag der Schulen.
Musstest du dich nicht verpflichten, 5 Jahre nach der Ausbildung in deinem BL zu bleiben? Dann kannst du nur wechseln, wenn dein neuer Dienstherr dich (oder du dich selbst) auslöst.
Sobald du deine Dienste bzw. Produkte zum Kauf anbietest, betreibst du ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.
Also schnellstens die Gewerbeanzeige (Vordruck GewA1) zu deinem Gewerbeamt schicken oder hingehen.
Dafür braucht ihr eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz vom Gewerbeamt. Das ist eine kurzzeitige Konzession für den Alkoholausschank aus besonderem Anlass (Weihnachtszeit).
Wenn du mit einem Onlineshop ins Netz gehst, betreibst du schon ein Gewerbe. Ob jemand kauft, ist egal.
Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.