Frage zum Parken auf behinderten Parkplatz?

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Hier steht es so:

Sitzt die Person mit Behinderung allerdings einmal nicht mit im Auto, sollte der Fahrer es dringend unterlassen, auf einem Behindertenparkplatz zu parken – selbst wenn der Behindertenparkausweis im Fahrzeug liegt. Denn damit kann er sich des Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar machen.

Ich denke mal, es ist egal, in welcher Eigenschaft du dann unterwegs bist.

https://www.bussgeldkatalog.de/behindertenparkausweis/

"Wer mit einem Behindertenparkausweis auf einem Behindertenparkplatz steht, ohne dass die Person, für deren Beförderung der Ausweis ausgestellt wurde, zugegen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Autofahrer, die z. B. eine schwerbehinderte Person vom Arzt abholen, dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. Erledigen sie hingegen Besorgungen für dieselbe Person, dürfen sie es nicht."

Quelle:

https://www.bussgeldkatalog.de/behindertenparkplatz/

Natürlich nicht.

Der Behindertenparkplatz hat ja den Sinn, dass Gehbehinderte einen möglichst barrierefreien und kurzen Weg z.B. in ein Haus, Laden oder Behörde haben.

Wenn der Fahrer/die Fahrerin eines PKW lediglich Besorgungen für eine behinderte Person machen will, ist das für die Parkerlaubnis auf einem Behinderten-Parkplatz unrelevant. In dem Moment ist der Fahrer/die Fahrerin ein normaler VerkehrsteilnehmerIn und darf nicht auf einem Behinderten-Parkplatz parken. Das ist außerdem unverschämt denjenigen gegenüber, die wirklich auf solch einen Parkplatz angewiesen sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung