Darf ich auf diesem Parkplatz parken?
Heute war die Parkplatzsituation sehr schwierig, nachdem ich 20 Minuten im Kreis gefahren bin habe ich mich dafür entschieden, auf dem Parkplatz der Filiale einer großen Baumarktkette zu parken.
Mach ich sonst nie, aber keine Ahnung was heute los war.
So, jetzt die Frage: Es gibt auf dem Parkplatz nur ein Schild bei der Einfahrt und hier steht wörtlich:
"Parkplatz nur wärend der Geschäftszeiten geöffnet"
Jetzt frage ich mich rein rechtlich: Darf ich hier sogar ganz legal parken, solange es wärend der Geschäftszeiten ist? Denn ansonten steht doch immer was von "Nur für Kunden", "nur wärend des Einkaufs" oder "Privatparkplatz" etc...
Habe ich auch in Zukunft nicht vor aber es gibt kein anderes Schild und es interessiert mich.
5 Antworten
An der Einfahrt des Parkplatzes müssen die Nutzungsbedingungen und mögliche Sanktionen inhaltlich hinreichend bestimmt formuliert sein. An der Formulierung "Parkplatz während der Geschäftszeit geöffnet" ergibt sich, dass dieser Während der öffnungszeit von jedermann benutzt werden kann. Eine beschränkung ausschließlich auf Marktkunden ist nicht erkennbar.
Ist aber eine glatte Fehlinterpretation des Willens des Baumarktinhabers, der diesen Platz offenkundig nur Kunden zur Verfügung stellen will - § 133 BGB lässt grüßen.
§ 133 BGB lässt grüßen ...
Grundsätzlich schließt das Schild "Nur während der Geschäftszeiten" zwar vermuten, dass während dieser Zeiten der Parkplatz zur allgemeinen Verfügung stünde, es entspricht aber recht zweifelsfrei dem Willen der Eigentümers des Parkplatzes, dass dieser für Kunden vorgesehen und eben kein allgemeiner Parkplatz ist.
In der Rechtssprechung hat sich aber die Ansicht entwickelt, dass Parkplatzbetreiber inhaltlich hinreichend bestimmte Nutzungsbedingungen an der Einfahrt aufstellen müssen. Aus der Formulierung " Während der Geschäftszeiten" ergibt sich meiner Ansicht nach kein Nutzungsverbot.
Eine Angabe der Öffnungszeiten sagt nichts darüber aus, ob da "Fremdparker" parken dürfen.
Es ist und bleibt ein Privatgrundstück.
Falsch, die Parkplatzbetreiber müssen inhaltlich hinreichend bestimmte Nutzungsbedingungen formulieren. Ansonsten kann die Fläche Straßenrechtlich gar als öffentlicher Verkehrsraum unabhängig von den eigentumsverhältnissen angesehen werden.
Ganz praktisch gesehen, es wird sich wohl keiner beschweren, wenn du nicht täglich 8 Stunden dort stehst.
Das ist Privatgelände und da kannst du nicht einfach so parken