Frage an Muslime: wenn jemand das Glaubensbekenntnis nicht in arabisch sagt, ist es dann überhaupt gültig?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also Dawa-Tätige wie Pierre Vogel haben schon Konversionen in deutscher Sprache ausgeführt! Beispiel 1 und Beispiel 2.


Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 01:18

Beispiel 2 wird die Shahada auf arabisch gesprochen

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BelfastChild  28.06.2024, 01:22
@Erdbeermuesli

Sorry, ich wollte ein anderes Video verlinken. Aber in diesem Video ergänzt Vogel die Schahada auf deutscher Sprache. Ibrahim Abou-Nagie führte das immer alles auf Arabisch durch.

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Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 01:02

Danke dir. Mir wurde gesagt, dass das so nicht genügt.

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BelfastChild  28.06.2024, 01:03
@Erdbeermuesli

Das Gebet muss auf Arabisch erfolgen, nicht die Schahada. Denke ich mal, denn ansonsten würde Pierre Vogel dies nicht so machen. Entscheidend ist, dass du dich zum Islam bekennst.

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Es ist gültig.

Bei der Glaubensbekenntnis geht es um die Absicht und das, was in deinem Herzen vorgeht. Was du wirklich glaubst, macht die Bekenntnis aus. Grundsätzlich reicht es also, sie auch auf einer anderen Sprache als Arabisch zu sagen.

Die Glaubensbekenntnis bzw. Shahada falsch auszusprechen, ist somit keineswegs etwas schlimmes oder ungültiges. Keiner erwartet von der konvertierten Person, die arabische Sprache perfekt zu beherrschen. Aber es einmal gehört und gesagt zu haben, kann vielleicht einen kleinen, unterstützenden Anschubser geben, die arabische Sprache etwas mehr zu erkunden. Immerhin ist der Quran original auf Arabisch niedergeschrieben. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 00:59

Danke dir

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Wenn eine Person die Shahada auf Arabisch oder Englisch oder in ihrer eigenen Sprache ausspricht, während sie beabsichtigt, den Islam anzunehmen, dann ist ihre Konversion gültig und sie wird zum Muslim erklärt, selbst wenn sie es nicht richtig ausspricht, wenn sie ein Nicht-Araber ist oder nicht in der Lage ist, es richtig auszusprechen.

https://www.islamweb.net/en/fatwa/330400/mistakes-in-pronouncing-shahaadah-when-converting-to-islam


Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 18:28

Ok, danke dir. Es wurde mir leider in der Moschee anders gesagt

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Nein, es ist dann nicht gültig. Man muss es nicht auswendig können, ein Muslim spricht es ja immer vor, wenn man es unter Zeugen spricht. Da muss man nur nachsprechen. Auf Deutsch macht man es ja dann danach noch.

Wenn man alleine machen möchte, kann man sich Hilfe aus dem Internet nehmen. Zum Beispiel hier von YouTube:

https://youtu.be/NEKobsTw-mw?si=i0sqo4jxmOmoB3aw

"Sohn des..." kommt nicht im Glaubensbekenntnis vor.

Auf Deutsch lautet es:

Ich bezeugen, dass niemand das Recht hat, angebetet zu werden, außer Allah, und ich bezeugen, dass Muhammed sein Diener und Gesandter ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 01:01

Man sagt anstatt „Muhammad“ ( wenn man es nicht richtig aussprechen kann ) „Sohn des….“ ( Sorry, ich habe den Namen des Vaters von Muhammad ( s.a.w. ) vergessen ) in arabisch. So wurde es mir gesagt. Aber was ist, wenn man auch das falsch sagt?🤔 also du sagst, es hat dann keine Gültigkeit, ja?

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Dumby435  29.06.2024, 19:53
@Erdbeermuesli

Ich fürchte, du hast mich falsch verstanden.

Da habe ich nur die Bedeutung des zweiten Teils des Glaubensbekenntnisses erläutert. Den Vater habe ich nur genannt, um es einzugrenzen. Es gab ja nicht nur einen "Muhammad "

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Es ist in jeder Sprache gültig, die derjenige, der zu konvertieren gedenkt, versteht und beherrscht.

Natürlich müssen die elementaren Dinge, wie bspw. Muhammad, korrekt ausgesprochen werden, aber man könnte, sollte man das "H" nicht aussprechen können, auch Abu l-Qâssim bzw. Abu l-Gassim sagen, beide gültige Beinamen des Propheten.

Sollte man Allâh nicht aussprechen können, kann man statt dessen auch im ersten Teil des Glaubensbekenntnisses auch "Ich bezeuge, dass es keinen Schöpfer außer Gott gibt, [...]" sagen.

Arabisch per se ist somit auch keine Voraussetzung für den Eintritt in den Islam.

Hoffe konnte weiterhelfen

Viele Grüße,

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 18:27

Aber was ist, wenn man Abul Gassim auch falsch ausspricht? Wie gesagt: eine Lernschwäche ist vorhanden

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Dumby435  29.06.2024, 19:13
@Erdbeermuesli

Dann lernt man es. Man es ja mind. Nur einmal sagen. Muss ja nicht zwingend ins Langzeitgedächtnis, was die Aussprache angeht.

Aber wer des ist, sollte schon im Langzeitgedächtnis bleiben :-)

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Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 22:07
@Dumby435

Würdest du auch zu einem Querschnittsgelähmten sagen, er soll nur lange genug üben, dann kann er laufen? Wer klug ist, der versteht das Wort „Lernschwäche“

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Dumby435  30.06.2024, 00:59
@Erdbeermuesli

Ich denke, wur sind uns beide einig, dass es kein Wunder bedarf, nur ein paar Wörter richtig aussprechen zu können bzw. es zu üben.

Ich selbst kenne jemanden, der dies schaffte - Und zwar mit der Suratu l-Fatihah

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