Falschparker auf Privatparkplatz. Wie muss dieser gekennzeichnet sein?

6 Antworten

Hallo,

Es gibt keine Vorschriften dazu, wie der Parkplatz gekennzeichnet sein muss. Es sollte jedoch zweifelsfrei erkennbar sein, dass Parken dort nur für bestimmte Fahrzeuge erlaubt ist, wenn das Grundstück öffentlich zugänglich ist. Und auch dann solltest du nicht sofort abschleppen lassen, sondern vorher mit angemessenem Aufwand versuchen, den Fahrzeugführer ausfindig zu machen, zum Beispiel bei einem benachbarten Geschäft oder Unternehmen. Ob das Abschleppen verhältnismäßig ist, muss im Nachgang notfalls ein Gericht entscheiden und hängt sicher auch von den sonstigen Gegebenheiten vor Ort ab, die wir hier nicht einschätzen können.

Reicht diese Beschilderung aus, um den Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz zu kennzeichnen...

Ja.

...sodass es mir das Recht gibt, unrechtmäßig geparkte Kraftfahrzeuge abschleppen zu lassen?

Du weißt, dass Du das selbst zahlst und Du anschließend Deine Forderung beim Falschparker zivilrechtlich eintreiben musst?


FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 15:42

Meine Interpretation ist, dass ich in Vorkasse gehe bei der Abschleppfirma, sobald der Falschparker sein Auto freikauft bekomme ich mein Geld zurück. Danach hätte der Falschparker noch die Möglichkeit den Abschleppprozess anzufechten. Wäre die Anfechtung wirksam, würden die Kosten auf mich umgeschrieben werden. Liege ich damit falsch?

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Rasentraktor007  26.07.2024, 15:45
@FragenGiraffe
... sobald der Falschparker sein Auto freikauft bekomme ich mein Geld zurück.

Damit liegst Du falsch.

Nochmal, Du musst anschließend Deine Forderung beim Falschparker zivilrechtlich eintreiben, automatisch bekommst Du nichts zurück.

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FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 15:51
@Rasentraktor007

Okay ja das stimmt, habe ich nun auch gefunden. Trotzdem wundert mich noch folgender Satz vom Bußgeldkatalog:

"Entweder wendet sich das Abschleppunternehmen selbst an den Fahrzeughalter und fordert die Kosten ein oder die Privatperson, die das Abschleppen in Auftrag gegeben hat, legt diese zunächst aus. Anschließend kann sich der Auftraggeber selbst an den Falschparker wenden und die Rückzahlung der Abschleppkosten verlangen, z. B. mittels einer Schadensersatzklage."

Der zweite Teil bezieht sich logischerweise auf das zivilrechtliche Eintreiben. Der erste wundert mich nur. Ich habe noch nie davon gehört, dass das Abschleppunternehmen vom Abschleppenden kein Geld verlangt. Oder ist das auch üblich?

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Rasentraktor007  26.07.2024, 15:55
@FragenGiraffe
Der zweite Teil bezieht sich logischerweise auf das zivilrechtliche Eintreiben.

Das ist alles zivilrechtlich.

Der erste wundert mich nur. Ich habe noch nie davon gehört, dass das Abschleppunternehmen vom Abschleppenden kein Geld verlangt. Oder ist das auch üblich?

Es ist üblich, dass der Auftraggeber (also Du) zahlt, und zwar per Vorkasse.

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FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 15:57
@Rasentraktor007

Okay ich glaube ich rede komplett an dem vorbei was ich eigentlich meine. :D
Das ist das Problem wenn man sich zu wenig auskennt, dann kann man sich auch schlecht ausdrücken.

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Rasentraktor007  26.07.2024, 16:00
@FragenGiraffe

ich habe Dich sehr gut verstanden, aber gerne nochmal:

Du als Auftraggeber zahlst das Abschleppen per Vorkasse - auf was anderes wird sich der Abschlepper nämlich gar nicht einlassen - und diesen Betrag kannst Du dann beim Fahrzeughalter zivilrechtlich einfordern.

Jetzt klar?

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Sieht gut aus, denn:

Personen, die bereits eine Parkplatzbeschilderung angebracht haben, sich jedoch trotzdem immer wieder über unberechtigtes Parken auf ihrem Privatgrundstück ärgern, sind berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die Abschleppkosten trägt der Falschparker, denn dieser hat nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ begangen. Eine solche Straftat liegt vor, wenn ein Falschparker den Besitzer des Parkplatzes „in seinem Besitz stört“ – und zwar auch dann, wenn noch weitere Plätze frei bleiben.

https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/unberechtigtes-parken-auf-privatgrundstueck-welche-massnahmen-sind-rechtlich-erlaubt


FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 15:54

Danke für die Antwort!

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Eher nicht, es fehlt der Hinweis, dass Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden. Ohne den wirst du bei der Zivilklage, mit der du dein Geld wiederholen willst schlechte Karten haben.

Aber niemand kann verhindern, dass du auf deinem Grund und Boden z.B. Palletten mit Material lagerst.


Lachenpur  26.07.2024, 15:53

Das mit dem Zusatz ist nicht vorgeschrieben!!!!

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FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 15:45

Also der Bußgeldkatalog sagt man braucht kein Schild, welches auf das Abschleppen hinweist. Mein Problem ist lediglich wie genau die Kennzeichnung des Privatparkplatzes gestaltet sein muss.

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HansWurst45  26.07.2024, 15:47
@FragenGiraffe

Dann stell doch ein Schild auf "Privatparkplatz, reserviert für Mitarbeiter und Besucher der 'Firmenname' "

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FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 15:53
@HansWurst45

Es gibt leider bürokratische Probleme mit der Montage eines neuen Schildes. :D

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HansWurst45  26.07.2024, 17:14
@FragenGiraffe

Dann nimm einen Fuß (z.B. eine alte Stahlfelge mit Betongewicht) mit Stange und das Schild oben dran und stell' das Ganze auf den Parkplatz.

Der Vorteil ist, das der Aufbau mobil ist und keine Genehmigung braucht aber den Parkplatz blockiert. Du und dein Leute stellt das Teil beiseite, wenn ihr Parken wollt. Macht das ein Anderer, ist das Mindestens Landfriedensbruch.

Du kannst auch auf den Boden mit weißer Asphaltfarbe die Stellplätze einzeichnen und Privat drauf schreiben. Vielleicht zuerst mit Farbe, die wieder abgeht, falls das Bauamt auch dazu eine eigene Meinung hat. (Aber es dürfte Schwerfallen eine Verordnung zu finden, in der Schriftzüge auf dem Boden thematisiert werden.

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Ja das reicht.

Allerdings wird der erstmal nur auf eure Kosten abgeschleppt, ihr müsst die Kosten dann beim Falschparker per Gerichtsbeschluss eintreiben...

Gibt aber auch diverse Möglichkeiten das mit dem Abschleppunternehmen zu verhandeln...

Es hat keinen Zweck die Polizei zu rufen, da die auf Privatgrund nicht zuständig sind... zack und weg sind sie wieder.

Hier noch viele Tips wie das ablaufen kann...

https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz-abschleppen/


FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 15:53

Vielen Dank für die Antwort!

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