Zuerst habe ich mich bei Paypal beschwert und einen Konflikt eröffnet.

Und warum hast Du den nicht konsequent fortgesetzt?

Dann hättst Du Dein Geld nämlich schon.

Jetzt bist Du auf den guten Willen des Verkäufers angewiesen und musst das Geld wahrscheinlich zivilrechtlich einfordern oder einklagen.

Ach ja:

Hallo, ich m/15

Mutig, da einen PayPal-Fall zu eröffnen.

Wenn die jetzt einen Altersnachweis von Dir haben wollen, dann war's das für Dich mit PayPal, und zwar endgültig.

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Setz Dich bitte mit eBay in Verbindung, hier sind die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:

Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen

Klicken: eBay-Impressum

Und sei darauf vorbereitet, dass eBay mit Sicherheit einen Datenabgleich per Ausweisscan zwecks Personen- und Altersverifizierung vornehmen wird.

Klicken: Identität bestätigen

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Ja

Es stimmt bekanntermaßen alles, was auf TikTok geschrieben wird.

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Jetzt ist meine Frage was für eine strafe ich erhalten kann da ich noch 15 bin die meinten ich werde eine strafanzeige kriegen muß ich dann ins Gefängnis...

Du bekommst Sozialstunden.

...oder einer meiner Elternteil

Deione Eltern haben nichts verbrochen, das geht alleine auf Deine Kappe.

Habe tierische Angst was auf mich zukommt

Tja, manche Dinge überlegt man sich eben vorher.

Ich hatte nichts dabei weder ein Ausweis noch mein Handy darauf hin meinte der Polizeibeamtete er wird mich jetzt durchsuchen darf er das überhaupt

Selbstverständlich.

Und wie soll ich das meinen Eltern erklären

So schnell wie möglich.

Oder sollen sie es von der Polizei erfahren?

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§ 21StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Für Dich gibt's jede Menge Sozialstunden und eine mehrjährige Führerscheinsperre.

Und auf den Fahrzeughalter kommt das oben Beschriebene zu.

Viel Spaß beim Üben.

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Einfach bei Amazon anrufen, den Ausweis zur Personen- und Altersverifizierung auf Anfrage hochladen und nachfragen, sollte ja kein Problem darstellen:

https://www.amazon.de/gp/help/customer/ces/phone-popup.html

https://www.kundenservice.de/amazon-kundenservice/

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PayPal kann Dein Geld nach jeder erhaltenen Zahlung bis zu 21 Tage einbehalten, das steht auch so in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen:

Klicken: Warum wird mein Geld einbehalten?

Es kann früher freigegeben werden, wenn Du den Versandnachweis bei PayPal hochlädtst, alternativ kann auch der Käufer den Erhalt bestätigen, aber über die Freigabe entscheidet alleine PayPal:

Klicken: Versandnachweis hochladen

Klicken: Wie bestätige ich den Erhalt eines Artikels?

Und dann kann der Käufer natürlich jederzeit innerhalb von 180 Tagen seinen Käuferschutz wahrnehmen – den Du ihm als Verkäufer übrigens mit Deinen Gebühren bezahlt hast - und in diesem Fall wäre Dein Geld auch (erstmal) wieder weg.

Ach ja:

Gibt es einen bestimmten Grund, aus dem Du freiwillig (!) PayPal anbietest, obwohl diese Bezahlart nur für den Käufer sicher ist und sie für Dich als Verkäufer nur Nachteile hat?

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Nein.

Lt. den von Dir als gelesen angeklickten und akzeptierten eBay-AGB darfst Du nur sendungsverfolgt verschicken, sonst haftest Du für einen Versandverlust und eBay bucht das Geld zum Käufer zurück.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Und bevor Du jetzt das BGB zitierst, solltest Du Dir mal den Beitrag eines eBay-Mitarbeiters aus dem eBay-Forum durchlesen:

Hallo Xxxx,

auf eBay werden Käuferschutzfälle gemäß den auf eBay geltenden Grundsätzen bearbeitet, dementsprechend erhältst du Antworten, die im Einklang mit den auf eBay geltenden Grundsätzen stehen.

Du hast mit der Nutzung von eBay als Verkaufsplattform den in den Richtlinien festgehaltenen Ablauf und der entsprechenden Bearbeitung durch eBay zugestimmt.

Wenn du die Angelegenheit alternativ auf rechtlichem Wege lösen möchtest, kannst du das Rechtsportal nutzen und deine nächsten Schritte daran orientieren, das hat mit dem eBay-Käuferschutz, eBay-Verkäuferschutz und Käuferschutzfällen auf eBay dann aber nichts mehr zu tun.                                                                               

Wenn du die Angelegenheit rechtlich klären möchtest, empfehle ich dir dennoch einen Rechtsexperten diesbezüglich zu konsultieren.

Käuferschutzfälle, die auf eBay geöffnet wurden, werden aber trotzdem gemäß den auf eBay geltenden Grundsätzen bearbeitet und entschieden und gemäß diesen musst du als Verkäufer einen Zustellbeleg erbringen, wenn ein Käufer einen bestellten Artikel als nicht erhalten meldet.                                                                

Die Voraussetzungen, die dieser Zustellnachweis erfüllen muss, hat das Mitglied Yyyy ja bereits hier gelistet:

Klicken: eBay-Verkäuferschutz - Zustellnachweis

Auch wenn der unversicherte Versand durch den Käufer selbst ausgewählt wurde, ist eine Versandart mit Sendungsverfolgung Voraussetzung für den eBay-Verkäuferschutz.

Ich hoffe ich konnte damit bestehende Unklarheiten in Bezug auf wann und wo welche Richtlinien angewandt werden, nun aufklären.

Liebe Grüße

Emil 

 

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...und will jetzt eigentlich ein eigenen Klamottenladen eröffnen...

Prima Idee. 👍

Du hast bereits die Genehmigung des Familiengerichts?

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

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kann ich das was machen?

Du hast ja sicher seinen richtigen Namen und seine richtige Adresse, oder?

Dann kannst Du den Account zivilrechtlich einfordeern.

Du hast den Namen und die Adresse nicht?

Dann kannst Du nur in die nächste Tischkante beißen, das Geld ist weg.

Und lernfähig bist Du offensichtlich auch nicht:

Scamm?

Kopfschüttel...

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eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten, und zwar nach jedem Verkauf.

Und bei neuen Verkäufern machen die das besonders gerne, um innerhalb der 30-tägigen Käuferschutzfrist zu bleiben.

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

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Hat es etwas damit zu tun, dass ein Heißluftballon leichter ist als Luft und ein Flugzeug und eine Drohne schwerer ist als die Luft?

So ist es:

Was leichter als Luft ist, fährt; was schwerer als Luft ist, fliegt.

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Habe es abgegeben im Shop, keine Sendungsverfolgung bekommen.

Dann hast Du kein Paket verschickt, sondern ein Päckchen:

Keine Sendungsverfolgung, keine Versicherung.

Es ist ja auch nicht meine Schuld, dass er nicht vernünftig liest.

Doch, Du hättest explizit ein Paket verlangen müssen.

Kommt das Paket an ?

Abwarten, das weiß kein Mensch.

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Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                  

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf Fotos, Screenshots oder angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.

Klicken: Wie verschicke ich ein Paket?

Und egal, ob Barzahlung bei Abholung oder Versand:

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und da ich weiß, dass diese Frage kommen wird:

Nein, es kann niemand etwas mit Deiner Bankverbindung anfangen, außer Dir Geld zu überweisen.

Und falls doch jemand eine Abbuchung versuchen sollte - was extrem unwahrscheinlich ist - dann kannst Du unberechtigte Lastschriften innerhalb einer Frist von 13 Monaten zurückgeben:

Klicken: Was tun bei unberechtigten Abbuchungen?

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Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                  

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf Fotos, Screenshots oder angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.

Klicken: Wie verschicke ich ein Paket?

Und egal, ob Barzahlung bei Abholung oder Versand:

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und da ich weiß, dass diese Frage kommen wird:

Nein, es kann niemand etwas mit Deiner Bankverbindung anfangen, außer Dir Geld zu überweisen.

Und falls doch jemand eine Abbuchung versuchen sollte - was extrem unwahrscheinlich ist - dann kannst Du unberechtigte Lastschriften innerhalb einer Frist von 13 Monaten zurückgeben:

Klicken: Was tun bei unberechtigten Abbuchungen?

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