Nein.
Lt. den von Dir als gelesen angeklickten und akzeptierten eBay-AGB darfst Du nur sendungsverfolgt verschicken, sonst haftest Du für einen Versandverlust und eBay bucht das Geld zum Käufer zurück.
Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
Und bevor Du jetzt das BGB zitierst, solltest Du Dir mal den Beitrag eines eBay-Mitarbeiters aus dem eBay-Forum durchlesen:
Hallo Xxxx,
auf eBay werden Käuferschutzfälle gemäß den auf eBay geltenden Grundsätzen bearbeitet, dementsprechend erhältst du Antworten, die im Einklang mit den auf eBay geltenden Grundsätzen stehen.
Du hast mit der Nutzung von eBay als Verkaufsplattform den in den Richtlinien festgehaltenen Ablauf und der entsprechenden Bearbeitung durch eBay zugestimmt.
Wenn du die Angelegenheit alternativ auf rechtlichem Wege lösen möchtest, kannst du das Rechtsportal nutzen und deine nächsten Schritte daran orientieren, das hat mit dem eBay-Käuferschutz, eBay-Verkäuferschutz und Käuferschutzfällen auf eBay dann aber nichts mehr zu tun.
Wenn du die Angelegenheit rechtlich klären möchtest, empfehle ich dir dennoch einen Rechtsexperten diesbezüglich zu konsultieren.
Käuferschutzfälle, die auf eBay geöffnet wurden, werden aber trotzdem gemäß den auf eBay geltenden Grundsätzen bearbeitet und entschieden und gemäß diesen musst du als Verkäufer einen Zustellbeleg erbringen, wenn ein Käufer einen bestellten Artikel als nicht erhalten meldet.
Die Voraussetzungen, die dieser Zustellnachweis erfüllen muss, hat das Mitglied Yyyy ja bereits hier gelistet:
Klicken: eBay-Verkäuferschutz - Zustellnachweis
Auch wenn der unversicherte Versand durch den Käufer selbst ausgewählt wurde, ist eine Versandart mit Sendungsverfolgung Voraussetzung für den eBay-Verkäuferschutz.
Ich hoffe ich konnte damit bestehende Unklarheiten in Bezug auf wann und wo welche Richtlinien angewandt werden, nun aufklären.
Liebe Grüße
Emil