Darf ich hier parken?
Neben dem Haus wo das Schild ist mit „eingang freihalten“ wohnt mein Freund. Ich habe mein Auto vor dem Grundstück geparkt welches dieses Schild trägt. Der Eigentümer kam dann raus und drohte mir einen Abschleppwagen zu rufen, weil ich seine „Einfahrt“ versperre. Soweit ich sehe ist das jedoch keine Einfahrt sonden lediglich sein Grundstückseingang wo man auch parken darf, da man nicht das Recht hat auf einen persönlichen Parkplatz auf einer öffentlichen Straße.
Kann er mich Abschleppen lassen?
Hier noch ein Bild der Spielstraße. Ich sehe hier auch keine „gekennzeichneten Parkplätze“
4 Antworten
Die gekennzeichneten Parkflächen sind eindeutig. Im unteren Bild rechts zu sehen. Auf der anderen Seite darf gar nicht geparkt werden.
Das obere Bild zeigt ebenso eindeutig die Grundstückseinfahrt. Definitiv. Hier kann man auf das Grundstück fahren. Darfst du nicht zustellen. Selbst dann nicht, wenn man grundsätzlich parken dürfte.
Warum fährst du nicht vor das Haus deines Freundes? Dort ist keine Zufahrt.
Gruß S.
Kann er und dann wirds teuer.
Das Abschleppen androhen geht leicht und macht Spaß , es durchzusetzen ist ziemlich schwer . Wenn keine offizielle Einfahrt blockiert wird , wird die Polizei sagen , das sollen die Nachbarn persönlich privat regeln .Der öffentliche Verkehrsraum steht allen zur Verfügung und kann nicht privat reserviert werden Überhebliche Nachbarn gibt es leider häufiger , und den geeigneten Umgang mit ihnen muß man im Einzelfall vor Ort entscheiden .
Das andere ist dass es eine Spielstraße ist und man dort wohl nur auf gekennzeichneten Flächen parken darf. Die gibt es nur leider nicht 😆
Wenn es sich um eine Spielstraße, gekennzeichnet durch das große blaue Schild, handelt, dann besteht dort grundsätzlich Parkverbot.
Okay dann dürfte der Nachbar vor seiner eigenen Tür aber auch nicht parken oder? Das Problem war ja dass er meinte ich soll wegfahren, damit er dort parken kann.