Verwarngeld wegen Falschparken aber wo ist das Schild?
Wäre da ein Schild gewesen hätte ich dort bestimmt nicht geparkt. Bin in die Straße reingefahren, kein Schild. An der Kreuzung ebenso kein Schild.
Muss das nicht eindeutig gekennzeichnet werden? Oder ist es meine Aufgabe eine elendlange Hauptstraße komplett abzufahren um zu gucken ob da irgendwo ein Schild sein könnte?
Hätte eine Parkscheibe benutzen sollen. Also super ärgerlich.
2 Antworten
Ggf. befindet sich die Örtlichkeit innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone („P-Zone“-Schild). Was wird denn konkret vorgeworfen?
Und woher weiß man sowas wenn man nicht von der Stadt kommt? Bzw muss das nicht gekennzeichnet werden?
Es wird gekennzeichnet, aber äquivalent zur Tempo-30-Zone mit einem Schild am Zonenbeginn und -ende. Diese kann mitunter bis zu 1000 m groß sein.
Hallo,
ich wohne auch in so einer "Zone".
Und in er "Zone" stehen dann keine Schilder mehr.
Ortsunkundige Parker sind ein beliebtes Opfer,
der angeblich "gut ausgebildeten" Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Eine Verwarnung sollte man schnell bezahlen, denn sonst wird es immer mehr.
Immer eine Parkscheibe im Auto einstellen, oder eben Anwohnerausweis.
Ich habe schon öfters beim Ordnungsamt, die S.. raus gelassen.
Aber dann wird es extra teuer, und Fehler gestehen die niemals ein.
Da könnte ich eine Abhandlung schreiben.
Hansi

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.