Darf ich mich auf meinen Parkplatz stellen, obwohl ich damit ggf. andere behindere?
In der Zufahrt zu einem Garagenkomplex werden immer wieder PKWs (linksseitig) abgestellt, obwohl dort keine Parkplätze ausgewiesen sind. Die Zufahrt ist dennoch frei.
Es gibt jedoch einen genehmigten Stellplatz (rechtsseitig), der allerdings von seinem Inhaber fast nie benutzt wird... wodurch es den o.g. PKWs überhaupt möglich ist, wie beschrieben linksseitig zu parken und dennoch niemanden zu behindern.
Darf sich der Inhaber des rechtsseitigen Stellplatzes nun auf "seinen" Parkplatz stellen, obwohl linksseitig bereits PKWs parken und damit ER die Zufahrt zum Garagenkomplex unmöglich machen würde? Was kann derjenige tun, der zum Garagenkomplex fahren möchte oder von dort weg, wenn der Weg jetzt versperrt ist? Wer ist für das Abschleppen der "illegal" geparkten PKWs zuständig?
1 Antwort
Ist diese Zufahrt öffentliches Gelände oder Privatgelände? Aus Deiner Frage geht leider nicht hervor, in welchem rechtlichen Raum sich das Ganze bewegt.
Sollte es öffentliches Gelände (z.B. Straße) sein, kann man das Ordnungsamt/Stadtpolizei informieren. Die sind für Falschparker im öffentlichen Raum zuständig.
Derjenige, dem der Parkplatz zugewiesen wurde, hat auch das Recht jederzeit diesen Parkplatz zu nutzen. Es ist nicht sein Problem, wenn die Zufahrt zu den Garagen durch Falschparker behindert wird, sondern das Problem der Falschparker.
Wenn jemand durch Falschparker behindert wird, die auf privatem Gelände stehen, ist das eine privatrechtliche Sache. Und wie meistens, hilft da erstmal ein freundliches Gespräch unter Nachbarn. Die nächste Stufe wäre die Hausverwaltung, die sich darum kümmern muss, indem sie z.B. die Falschparker über ihr Fehlverhalten informiert und im Nachgang dann z.B. per Pfosten die Pseudo-Parkfläche sperrt.
Wenn die Zufahrt zu den Garagen auch gleichzeitig als Feuerwehr-Zufahrt genutzt werden soll, dann hat da kein Fahrzeug etwas zu suchen, das die Durchfahrt der großen Löschfahrzeuge behindert.
Was bedeutet, dass da nur auf genehmigten und offiziellen Parkplätzen geparkt werden darf, aber nicht irgendwie am Rand, weil da vermeintlich gerade mal etwas Platz ist.
Wenn da mal wieder eine Begehung durch die Feuerwehr stattfindet, kommt Ärger auf, für die Falschparker.
Ein Wegerecht ist nicht gleichbedeutend mit Parkrecht. Da haben die zwei "Kandidaten" wohl etwas falsch verstanden.
Der genehmigte Parkplatz kann also genutzt werden. Da muss der Nutzer keine Gewissensbisse bekommen.
Vielen Dank für die Antwort.
Die Zufahrt ist zwar Privatgelände von Haus Nr. 6, führt aber zu den Häusern 8 bis 20 inkl. deren Garagen, daher haben diese von jeher selbstverständlich das Recht, diese Zufahrt zu benutzen (Wegerecht), was auch noch nie zu Konflikten geführt hat.
Problematisch könnte es halt auch werden, wenn die Feuerwehr mal zu den Garagen müsste. Ein kleineres Löschfahrzeug (MB Sprinter z. B.) käme durch, auch wenn die beiden illegal geparkten PKWs dort wie beschrieben stehen. Stellt sich aber der Inhaber des Parkplatzes dann noch dazu (auf seinen genehmigten Platz), kommt kein Fahrzeug mehr zu den Garagen (oder von dort weg).