Ewigkeitsklausel geschützte Artikel?

6 Antworten

Bezieht sich auf alle Punkte aus Artikel 1 und 20. (nicht 2 - 19)

Daran kann nichts geändert werden

Agamemnon712  03.05.2024, 11:22

Man kann alles ändern, muß es aber auch wollen.

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mottral  03.05.2024, 11:56
@Agamemnon712

Nein, Artikel 1 und 20 sind zum Glück unantastbar, um die Demokratie und Menschenrechte sicher zu stellen.

und gegen jeden der es unternimmt daran etwas zu ändern hat jeder Deutsche Bürger das Recht zum Widerstand, falls nötig auch gewaltsam.

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Von Experte Answer1234567 bestätigt

Du könntest sie dir durchlesen. Dann würdest du erkennen: Sie gilt für Artikel 1 UND 20. Allerdings schützt sie hierbei nur die darin festgeschriebenen Werte. Eine Änderung rein vom Wortlaut her wäre also dennoch möglich.

Die herrschende Meinung bezieht die Wirkung der Klausel außerdem auf die Klausel selbst.

 Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Artikel 1 und 2, steht doch in Artikel 79 Absatz 3:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html