Was ist die Ewigkeitsklausel?

3 Antworten

Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Das sorgt dafür, dass die Grundrechte und weitere Regelungen zur Staatsform (Beispiel Föderalismus), niedergeschrieben in jenen Artikeln, nicht angetastet werden können, solange das Grundgesetz gilt.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich gerne mit aktueller Innen- & EU-Politik

Dass Grundgesetzänderungen unzulässig sind wenn dabei Artikel 1 und 20 verändert werden würden.


RUFBA  22.09.2021, 20:44

Vorsicht: Veränderungen sind zulässig, aber ein Antasten eines Grundrechts in seinem Wesensgehalt nicht.

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Artus01  22.09.2021, 20:53
@RUFBA

Unsinn, eine Veränderung ist immer auch eine Änderung, die nach Art. 79, Abs. 3 nicht möglich ist.

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RUFBA  04.10.2021, 19:32
@Artus01

Falsch, es wurden auch Artikel zwischen 1 und 20 geändert. Nachzulesen bei Art. 1 GG - dejure.org durch Klick auf "Vorherige Gesetzesfassung." Bei den Art. 2-20 wirst du auch mehrfach fündig, z.B. beim Thema Kriegsdienstverweigerung, Asyl etc. etc.

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Artus01  04.10.2021, 20:19
@RUFBA

Nun, da hast Du schlecht recherchert, was in dem Link angegeben ist reicht nicht aus. Dort steht als Änderungsdatum der 24. Mai 1949. Gemäss Art. 145, Abs. 2, GG tritt das Grundgesetz mit dem Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_145.html

Verkündet wurde das Grundgesetz allerdings am 23. Mai 1949 in der Form in der der Art. 1 GG auch heute noch besteht.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kalenderblatt-279526

Also wurde lediglich an einem ungültigen Gesetz gefeilt.

Dann gleich noch ein kleiner Denkfehler der kaum auffällt. Du schreibst:

Bei den Art. 2-20 wirst du auch mehrfach fündig, z.B. beim Thema Kriegsdienstverweigerung, Asyl etc. etc

Ausser was den Artikel 20 betrifft ist das richtig.

Nun steht aber in Art. 79, Abs. 3 GG:

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

Erkenne den Unterschied.

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Artus01  09.10.2021, 13:34
@RUFBA

Ich muss da nicht selbst rumklicken, aber Du hast entweder nicht glesen oder nicht verstanden was ich schrieb:

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

Erkenne den Unterschied !

Mit keinem Wort habe ich behauptet das die Artikel 2 - 19 nicht geändert werden können!

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Gibt es zum Beispiel bei Verpachtungen. Wenn man einen Pachtvertrag über 99 Jahre abschliesst. Er gilt dann für immer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung