Prinzipien Artikel 1 und 20 im gg?

2 Antworten

Im Art. 20 GG sind die Staatsprinzipien verankert: Bundesstaat, Sozialstaat, Republik, Demokratie und Rechtsstaat (letzterer im engeren Sinne aber eigentlich nur durch die Erweiterung durch Art. 28). Aus diesen Prinzipien lassen sich weitere grundlegende Vorgänge ableiten, aus dem Rechtsstaatprinzip und Art. 1 Abs. 3 GG bspw. den Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes.

Art. 1 GG ist die Basis unserer ganzen Verfassung, zumal das GG als Gegenentwurf zur NSDAP zu verstehen ist. Art. 20 GG sichert Demokratie und Rechtsstaat. Deswegen verhindert die Ewigkeitsklausel, dass diese zwei Artikel verändert werden können. So etwas wie 1933 soll nicht mehr möglich sein.