Eure Meinung zur Ewigkeitsklausel?


15.10.2022, 18:48

Könntet ihr eure Meinung begründen?

7 Antworten

Natürlich. Die Ewigkeitsklauseln sollen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren, egal wer regiert. Das ist sinnvoll und eine Lehre aus der Weimarer Republik.

Sehr sinnvoll und aus der Geschichte gelernt. Sollten je wieder undemokratische Kräfte an die Macht kommen, haben sie es schwer die Staatsform zu ändern. Beispielsweise


Natürlich! Sie gewährleistet unsere freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO). Das Grundgesetz (GG) wurde als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus konzipiert, und unsere Verfassung ist sehr gut.

das GG kann natürlich über Artikel 146 jederzeit ersetzt werden und in einer neuen Verfassung muss nix stehen, was vorher geschützt war.
diese Hürde über Art. 146 ist allerdings sehr hoch und man hat sie wohl als nicht riskant gesehen.

die Ewigkeitsklausel hört sich für Artikel 1 toll an, ist aber an sich wirkungslos. wie wir aus Corona-Zeiten wissen, sind Grundrechte plötzlich sehr flexibel, wenn der Staat es so will und dafür ist Artikel 1 aber nicht zuständig.
wofür man das Bundeststaatsprinzip als so unantastbar wie den Sonnenaufgang von übermorgen hinstellt, ist mir schleierhaft.
das Demokratieprinzip verbietet übrigens direkte Demokratie. hört sich dämlich an, ist aber so und ist ebenfalls unantastbar.

die Ewigkeitsklausel hat also dämliche Konsequenzen, da sie Artikel schützt, welche durchaus der Verbesserung bedürfen.
da die Klausel aus Art. 79 selber unantastbar ist, kann man die zwei zu schützenden Artikel auch nicht um weitere erweitern.

Gut gemeint ist mal wieder nicht gut gemacht.


PatrickLassan  16.10.2022, 13:36
ist aber an sich wirkungslos. wie wir aus Corona-Zeiten wissen, sind Grundrechte plötzlich sehr flexibel, wenn der Staat es so will und dafür ist Artikel 1 aber nicht zuständig.

Das ist falsch. Grundrechte lassen sich nur dann ändern, wenn der betreffende Artikel dazu eine Möglichkeit bietet. Wie wäre es, wenn du mal Artikel 19 GG lesen würdest?

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html

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Ranzino  16.10.2022, 13:57
@PatrickLassan

das ist für mich das Problem: Grundrechte sollten nicht eingeschränkt werden können. wenn man Grundrechte aufweicht, sind es keine Grundrechte mehr.

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PatrickLassan  16.10.2022, 15:08
@Ranzino

Das 'Problem' existiert nicht. Artikel 19 Abs. 2 GG:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
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Ranzino  16.10.2022, 15:30
@PatrickLassan

hui, schön abgeschrieben. hält sich der Staat daran ? ich denke nicht

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