Du hast einen Waffenschein. Ein Agressiver Hund kommt auf deinen Grundstück und will dich beißen. Hast du das recht den Hund zu erschiessen?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Nein 63%
Ja 37%

12 Antworten

Nein

Der Waffenerwerbschein berechtigt Dich zum Kauf einer Schusswaffe, jedoch nicht dazu, diese zu tragen (Tragscheine werden nur unter strengen Bedingungen ausgestellt) oder sie gar in Deinem Haus, Garten o.a. abzufeuern.

Sollte tatsächlich mal ein aggressiver Hund auf Dein Grundstück kommen, müsstest Du also eh ins Haus, da Du die Waffe ja nicht trägst -> bleib im Haus und ruf bei Bedarf/Notwendigkeit die Polizei, damit diese den Hund einfangen kann; diese Schussabgabe & die Tötung des Hundes, hätten unerfreuliche Konsequenzen für Dich.

(Standard CH)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

PatchrinT  15.06.2024, 10:25

auf deinem Grundstück darfst du sie tragen,meinetwegen auch eine Panzerabwehrrakete

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KaEsEs  27.06.2024, 23:34

Von den Papieren her entspräche also der Waffenerwerbsschein der Schweiz in etwa der Waffenbesitzkarte (WBK) in D ?

Ein Schweizer Tragschein einem deutschen Waffenschein ? (Im Sinne CH trägt, D führt ?)

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Hallo,

die Situation erscheint mir arg konstruiert.

Mit einem Waffenschein dürfte man die Waffe sogar in der Öffentlichkeit tragen, nicht nur auf dem eigenen Grundstück. Es gibt nur kaum Personen, die einen Waffenschein haben. Die meisten Waffenbesitzer haben als Sportschützen oder Jäger eine andere Rechtsgrundlage und dürfen ihre Waffen nur in diesem Zusammenhang führen. Auf dem eigenen, abgeschlossenen Grundstück, nicht in der Öffentlichkeit, auch nicht im eigenen Wald oder auf der eigenen Wiese (sofern das keine selbst genutzte Eigenjagd oder Teil eines gepachteten Revieres ist, in dem man jagdausübungsberechtigt ist) ist es schon möglich, die Waffe zwischendurch zB zur Reinigung, Pflege griffbereit zu haben, sofern man sonst niemandem Zugriff darauf ermöglicht. Aber geladen und feuerbereit? Dafür gibt es eigentlich keinen Grund!

Selbst wenn es nun aber so wäre, man säße auf der Veranda und hättte eine schussbereite Waffe: was immer unterschätzt wird ist die Reaktionszeit. Ich habe mal eine Berechnung gehört, wenn ein plötzlicher menschlicher Angreifer auf eine geübten Schützen zustürmt, der eine Kurzwaffe im Holster hat, wie weit müsste der Weg sein, den der Angreifer auf ihn zustürmt, damit er noch die Chance zu Reaktion mit der Waffe hätte. Ich bringe es nicht mehr zusammen, es war aber erstaunlich weit, ich glaube mehr als zehn Meter. Hunde sind aber schneller als Menschen...

Wenn nun aber die Waffe, wie es sein muss, ungeladen im verschlossenen Waffenschrank liegt, da müsste man dann schon ein sehr , sehr großes Grundstück mit exzellenter Fernsicht haben, um den anstürmenden Hund so frühzeitig sehen zu können, dass man die Waffe noch rechtzeitig holen und schussfertig machen könnte.

Abgesehen davon, von rechtlichen Seite her dürfte man das, einen unmittelbaren Angriff des Hundes abwehren, indem man schießt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html#:~:text=(1)%20Wer%20eine%20Tat%20begeht,sich%20oder%20einem%20anderen%20abzuwenden.

Wohlgemerkt, immer zur Abwehr eines Angriffs, nicht nach dem Motto "Der hat mich vorhin gebissen, dafür erschieße ich ihn jetzt!"


KaEsEs  27.06.2024, 23:38

Wer in D einen Waffenschein hat, hat andere Probleme als Hundeabwehr.

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Nein

Nein.
Erstens wird das nicht passieren, und wenn doch ein Hund auf dein Grundstück kommt, gibt es sicherlich noch andere Möglichkeiten, sich zu schützen. Ich bin mir absolut sicher, dass du einen aggressiven Hund von einem neugierigen nicht unterscheiden kannst.

Nur weil man einen Waffenschein hat, heißt das nicht, dass man deswegen wild in der Gegend herumballern darf.


KaEsEs  27.06.2024, 23:38

Wer in D einen Waffenschein hat, hat andere Probleme als Hundeabwehr.

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Nein

Hallo!

Auf einen solchen Hund zu schießen, würde voraussetzen, die Waffe in diesem Moment bei sich zu tragen.

Und das ist mehr als unrealistisch!

Zumindest hier in Deutschland.

Und wenn man seine (legale) Waffe erst noch aus dem Haus, bzw. Waffenschrank/Tresor holen muß...

Dann reicht es bereits, die Haustür hinter sich zu schließen.

Damit hätte sich auch die "unmittelbare Bedrohrung" erledigt.

Alles weitere findet sich dann.

Gruß

Martin

Einen Waffenschein bekommst du in Deutschland nur in Ausnahmefällen. Im Normalfall eine Waffenbesitztkarte.


PatchrinT  15.06.2024, 10:23

im Volksmund heißt es eben Waffenschein. Neunmalklugen ist hier besonders groß....

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GreenHornet11  15.06.2024, 11:25
@PatchrinT

Das ist ein riesen Unterschied und hat nichts mit neunmalklug zu tun. Es unterscheidet auch die Berechtigung eine Waffe zu führen oder zu transportieren.

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PatchrinT  15.06.2024, 11:28
@GreenHornet11

Und trotzdem wird Waffenschein gesagt. Selbst die Polizei sagt heute "Führerschein",obwohl dieser ausdruck oder Bezeichnung heute nicht mehr richtig ist.

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KaEsEs  27.06.2024, 23:40

Es geht hier mutmaßlich um die Situation in der Schweiz.

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