Fernseher habe ich nicht mehr. Monitore sind 24" aus Platzmangel und weil ich lieber mehrere Monitore statt einem großen wollte.
Ich habe sowieso einen Webserver auf meinem lokalen Rechner laufen, richtig große Dateien schicke ich daher einfach direkt von / zu meinem Rechner, wenn es unbedingt online sein muss. Alles bis zum einstelligen GB-Bereich schicke ich über meine eigene Nextcloud, die auf einem Mietserver läuft.
SSD per Post ist aber je nach Größe trotz Glasfaser ggf. schneller...
Ich persönlich habe aktuell nur Erfahrungen mit Laserdruckern. Wobei ich recht selten drucke, aber wenn, dann auf einmal auch ziemlich viele Seiten. Und ich nehme das Ding vor allem zum Scannen zur Dokumentenarchivierung, daher war bei mir Duplex-Scan, Einzug und Netzwerkscan/-druck sowie Linux-Kompatibilität immer ein Ausschlusskriterium.
HP: Alte Laserjet-Drucker waren ziemlich unverwüstlich und haben getan was sie sollten. Ich habe aktuell einen ein paar Jahre alten Farblaser-Multifunktionsdrucker, der aber schon erste Ausfallerscheinungen (blue Punkte, Vorlageneinzug) hat. Die Touch-Bedienung ist auch nicht das Wahre, insbesondere bei der Eingabe von Faxnummern (Schande auf mein Haupt) nervt es. Schön ist, dass das Ding vom Einzug Duplex-Scan kann und die Dokumente bei mir dann direkt in paperless ngx abwirft. Aktuell wäre ich mit HP aber vorsichtig, die scheinen aktuell darauf aus zu sein, Seitenabos statt Drucker zu verkaufen.
Brother MFC-? hatte ich vorher, s/w, Duplex-Scan (allerdings nicht mit 2 Scanzeilen sondern die Seite wurde 2x durchgezogen) und robust. Kein Touch, nur Textdisplay und richtige Tasten, aber sehr einfache Bedienung. Allerdings nicht ganz so schnell und die Kartuschen waren kleiner und pro Seite teurer.
Bei meinen Eltern steht ein Lexmark s/w Multifunktionsdrucker seit einigen Jahren, das Ding ist groß und hässlich (und überdimensioniert, war damals billig weil altes Modell), funktioniert aber absolut zuverlässig und wenn man deren Bedienkonzept einmal kapiert hat ist es auch ganz sinnvoll. Dazu hat es neben dem Display auch "richtige" Tasten.
Zu Epson und Canon kann ich nichts sagen, meinen letzten Epson hatte ich vor ca. 30 Jahren und für einen 9 Nadeldrucker tat der auch, was er sollte, er war halt laut. Canon hatte ich in der Zeit als Nachfolger als Tintendrucker, aber das war dann der Grund, nie wieder einen Tintendrucker zu kaufen, weil entweder die Tinte war leer oder eingetrocknet, wenn man den brauchte.
Vor ca. einem Jahr wurde es für selbstverständlich erklärt von uns Fotos zu machen für unsere Firmenhomepage.
Ohne das du zumindest eine Einwilligung nach DSGVO oder einen Modelvertrag unterschrieben hast ?
Was steht in deinem Arbeitsvertrag, ist da explizit aufgeführt, dass du auch als Model für die Firma arbeitest und aufgrund des AV explizit die Rechte am eigenen Bild an die Firma abtrittst?
War da nichts dergleichen, verstößt die Firma gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild). DSGVO Verstöße können für die Firma teuer werden, wenn du das dem Landesdatenschutzbeauftragten meldest, außerdem köntest du auch Schadenersatz und die Entfernung der Bilder verlangen (per Anwalt für Datenschutzrecht). Danach wirst du dort aber nicht mehr arbeiten wollen.
Wahrscheinlich ist es daher schlauer, mit dem Chef über einen entsprechenden Modelvertrag (zurückdadiert) zu verhandeln und dabei auch die zusätzliche Vergütung anzusprechen.
Ergänzung: Modelvertrag deswegen, weil eine Einwilligung nach DSGVO zwar reicht, aber jederzeit widerrufen werden kann. Das ist für die Firma blöd, wenn entsprechende Werbemittel produziert wurden.
Ich habe "nur" eine Einwilligung nach DSGVO für die Veröffentlichung meines Bildes auf der Firmenhomepage unterschrieben, allerdings wird das Buld auch nur auf der Homepage verwendet und nicht in der Werbung.
n wird Zeile 6 auf die Anzahl der Elemente in a (11) gesetzt. i auf 1 in Zeile 5. Solange i kleiner ist als n, wird die Schleife ausgeführt. Da 1 < 11 ist, wird das ausgeführt. Jetzt wird geschaut, ob a[i] kleiner ist als der "merker" und wenn ja, der merker auf den Wert von a[i] gesetzt. a[i] bedeutet dabei das i-te Element von a, wobei die Zählung bei 0 beginnt. Oben hast du ja schon a[0], wo die 11 im merker gespeichert wird. Da i 1 ist, wird jetzt das 2. Element von a, die 7, mit merker verglichen und da diese kleiner ist als der merker, in dem merker gespeichert.
In Zeile 10 wird dann zu i eins addiert (1+1=2) und das Ergebnis wieder in i gespeichert. Dann geht es wieder mit der while-Bedingung oben weiter, es wird verglichen, ob i (jetzt 2) kleiner als 11 ist, etc... bis nach etlichen Durchläufen dann i 11 ist und die Bedingung nicht mehr erfüllt ist. Dann kommt die Zeile nach der Schleife und der merker wird ausgegeben. In dem merker steht dann die kleinste der Zahlen aus a drin.
Das ist nicht so einfach. Du solltest dich da rechtlich beraten lassen. Mit der EU Produkthaftungsrichtlinie, die auch Software umfasst, ist das ein Minenfeld, und ein einfaches Einverständnis oder ein Gewährleistungsausschluss reicht da nicht aus, man kann in der EU auch nicht grundsätzliche jede Haftung ausschließen.
Es gibt soweit ich weiss Ausnahmen für Open Source Software, aber genaueres kenne ich da leider nicht. Nur "kostenlos" reicht m.W. nicht aus.
Wenn du nicht persönlich haften willst, bleibt dir nur och als Ausweg eine Kapitalgesellschaft wie eine UG oder GmbH zu gründen und diese die Software anbieten zu lassen, um die Haftung auf das Kapital der Gesellschaft zu beschränken. Allerdings eben mit erheblichem bürokratischem Aufwand.
Richte einen Anrufbeantworter ein, den du auf Sofortannahme, aber auf KEINE Rufnummer konfigurierst, also keine der Rufnummern ankreuzt.
Dann richtest du eine Rufumleitung für die Absendernummer auf diesen Anrufbeantworter unter Rufbehandlung ein.
Alternativ kannst du den ersten Schritt auch weglassen und direkt auf das Telefon deiner Frau umleiten, dann hat der Anrufer aber keinen Lerneffekt...
Keines von beiden. Musik oder Podcast hören, Lesen, manchmal im Internet surfen (hier) oder auch was programmieren oder an Controllern basteln.
Heute ist gerade nichts mit entspannen, bin mitten im Malern :(
Starte Google Maps, drück auf dein Benutzersymbol oben und wähle da "meine Zeitachse". Sofern du das nicht aktiv abgeschaltet hast, trackt google alles.
Du könntest die HTML Datei immer neu erstellen und das Bild direkt ins HTML einbetten: https://de.python-3.com/?p=38944
Nutze Windows nur auf Arbeit und dann nur, wenn es für die Aufgabe nötig ist, z.B. weil es die Software nur für Windows gibt. Ansonsten nutze ich nur Linux (KUbuntu).
Aus der Anleitung von irgendeinem anderen aktuellem Gorenje:
Das Bundesdatenschutzgesetz trat 1978 in Kraft.
Ich bin gegen ein Verbot, einfach aus Gründen der Tradition. Ich würde aber eine Steuer auf privat gekaufte Pyrotechnik befürworten, und ggf. auch so gestaffelt, dass alles was am "nur" knallt teuerer ist. Einerseits um den Umweltschaden zu kompensieren, andererseits um auch das Verkaufsverlumen über den Preis einzuschränken.
Ich habe mal in einer Reportage gehört, dass es im Studiobereich gar nicht so unüblich ist, an Stellen, an denen es auf die Verzögerung/Latenz ankommt, analoge Monitore/Technik einzusetzen, um eben diese Verzögerungen durch die Signalkonvertierung / -kodierung / -decodierung zu vermeiden.
Evtl. um beim Einblenden der Fragen/Antworten mit dem Vorlesen keine Verzögerung zu haben?
Benutze zwar VPN, soger mehrere, aber keinen kommerziellen Anbieter. Diese sind ja nur dazu gut, Geoblocking zu umgehen, hinsichtlich der Sicherheit bringen diese keinen Vorteil.
Ich nutze einerseits mein eigenes VPN um von unterwegs auf mein eigenes Netzwerk zu Hause zuzugreifen, und andererseits das VPN meines Arbeitgebers zum Arbeiten im Home Office.
Du brauchst keine Genehmigung des DPMA, um ein Spiel zu veröffentlichen.
Du musst natürlich das Urheberrecht beachten und darfst keine Rechte Dritter verletzen, also Spielidee, Figuren, Grafiken, etc. müssen von dir sein, du darfst keine als Marke geschützten Namen von Dritten verwenden.
Wahrscheinlich brauchst du eine Alterseinstufung von der USK, wenn es sich an Kinder / Jugendliche richtet und du das Spiel verkaufen willst.
Das DPMA kommt nur ins Spiel, wenn du dir den Namen oder Logo als Marke schützen lassen willst. Softwarepatente gibt es in Europa nicht.
Ich würde vermuten, dass der Vertrag mit dem Plegeheim sicher auch wie jeder andere Vertrag unter den dort festgelegten Bedingungen und Fristen gekündigt werden kann.
Der Mann muss sich dann einen Platz in einem anderen Pflegeheim suchen oder aber eine Möglichkeit, wie eine ambulante Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der Ehefrau.
Ist der Mann dazu nicht selbst in der Lage (nicht jeder Pflegebdürftige ist auch geistig eingeschränkt), muss eine gerichtlicher Betreuer beantragt werden, der dass dann eben für den Mann übernimmt.
Ich denke nicht, dass die Ehefrau verpflichtet ist, den Mann aufzunehmen.
Ich würde mir ehrlich gesagt keines davon kaufen. Bzw. allgemein kein Mobiltelefon der aktuellen Top Kategorie. Wenn ich ein neues Telefon brauche, kaufe ich entweder ein Android-Modell der Topkategorie, das 1-2 Generationen zurück ist und damit erschwinglicher oder aber ein Mittelklassegerät. Auch diese Geräte bieten mir alle Funktionen, die ich brauche (ich spiele nicht auf dem Telefon, und Web, Kamera, NFC, Mail, Signal, Kalender, Notizen, Dokumente anzeigen, etc. können mittlerweile fast alle).
Für berufliche Betreuer:
https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/BJNR092500021.html - Tabellen unten
Für Ehrenamtliche:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1878.html - 425 €/Jahr Auswandsersatz