Nebenkosten Abrechnung?
Guten Tag,
wie oben beschrieben habe ich eine Frage zur nebenkostenabrechnung. Mein Vermieter hat uns eine zukommen lassen.
wir sind in diese Wohnung am 1.7.2022 eingezogen. So steht es auch im Vertrag.
jetzt haben wir eine nebenkostenabrechnung erhalten und das Datum des abrechnungszeitraumes handelt sich dabei um den 1.5.22 bis zum 30.4.23
kann mir einer sagen ob das so rechtens ist?
Unter anderem leben wir auch im EG.
in der Abrechnung ist allerdings die Rede von EG/UG
allerdings handelt es sich aber wenn man von UG redet um eine andere Wohnung hier im Haus bei uns. Sollte da nicht NUR EG stehen müssen?
eine kleine Aufklärung wäre toll.
2 Antworten
Ja das ist korrekt so.
01.05.2022 - 30.04.2023 ist der 12monate Abrechnungszeitraum des Hauses.
Euer Nutzungs-/Mietzeitraum der 01.07.2022 - 30.04.2023
Für den Zeitraum müßt ihr anteilig die Kosten tragen die im Abrechnungszeitraum angefallen sind.
Ob die Abrechnung zu eurer Wohnung gehört könnt ihr doch prüfen. Anhand der Wohnfläche oder/und der Zählernummern.
EG oder UG ist doch dasselbe.
Ich kenn mich zwar nicht aus aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Die Monate Mai und Juni müsste der letzte Mieter zahlen.
Ich hab grad mal nachgeschaut. Meine erste Nebenkostenabrechnung beginnt mit dem Einzugsdatum.