Pferdeeinstellvertrag fristlos Kündigen?

pony  28.09.2024, 22:15

wurden neue verträge gemacht? wie wurden die verträge aufgesetzt?

Shaepy 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 23:27

ja neue Verträge wurden gemacht. fristlos kann laut Vertrag nur der Vermieter. Selbst bei Todesfall des Tieres ist eine Frist von 4 Wochen angesetzt. Ansonsten 8 Wochen.

8 Antworten

Einfach machen. So schnell wie möglich den Stall wechseln, und es auf einen Prozess ankommen lassen. Selbst, wenn du verlieren solltest ( was ich nicht glaube; viel mehr werden die wohl nicht mal einen Prozess anstreben…), hättest du immer noch gewonnen. Nämlich Nerven, Gesundheit , und somit auch die Kosten, die durch die schlechten Bedingungen verursacht werden.

Bevor du an die große Flucht denkst solltest du erstmal wissen wohin. Und wenn das geregelt ist, dann kann man es immer noch einfach mit SPRECHEN versuchen. Ja, das geht tatsächlich. Einfach mal den derzeitigen Vermieter ansprechen und sagen, dass du am Tag xy ausziehst und fertig.

FALLS es dann zum Thema Kündigungsfrist kommt sofern du den neuen Platz wesentlich vor dem Ende der aktuellen Zahlungsperiode kommst, dann kann man immer noch versuchen zu verhandeln.

Wie lange ist der Wechsel her?

Zur fristlosen Kündigung geeignete Umstände akzeptiert man durch Duldung. Sprich, wenn Du nicht sofort (nachweisbar, sonst kann hinterher jeder sagen, Du hast nicht) die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist angemahnt hast, hast Du akzeptiert, dass es ist, wie es ist. Dann kannst hinterher nicht sagen, Du willst aber jetzt sofort aus dem Vertrag, sondern kannst nur ordentlich kündigen.

Auch, dass Du das Pferd bisher nicht umstallst, in Sicherheit bringst, sondern da lässt, sagt aus, Dir waren bisher die Umstände nicht schlimm genug.

Damit verwirkst Du noch mehr das Recht auf fristlose Kündigung, denn fristlose Kündigung ist halt nur aus gravierenden Gründen möglich und nicht aus "naja, die ersten drei Monate hat's mir nichts ausgemacht, aber jetzt möcht ich woanders hin und da könnt ich die Möglichkeit der fristlosen gut gebrauchen".

Ich weiß selbst, dass man erst mal überlegt ... aber wenn ich dann gehe, gehe ich den Pferden zuliebe eben gleich und kündige den Platz eben mit Frist, die Überschneidung zu zahlen kann günstiger sein als die Tierarztkosten, wenn wirklich sowas vorliegt. Du kannst natürlich versuchen, sofort umzustallen, per sofort nachweislich zugestellter fristloser Kündigung raus zu kommen und einfach drauf hoffen, dass die Stallbetreiber nicht auf ihrem Recht bestehen.

Deshalb die Rückfrage, wie die Historie der Sachen so aussieht, wann jeweils bei Auftreten eines Umstands wie reagiert wurde.


Baroque  29.09.2024, 12:08

Übrigens, falls keine vertraglich vereinbart ist: weithin verbreitet ist in der Rechtssprechung eine Leerboxenmiete von der vollen Miete abzüglich 33 % für ersparte Aufwendungen. Die Gerichte orientieren sich hier an der Hotellerie.

Ist für uns Pferdeleute zwar schwer nachvollziehbar, da das Personal ja weiter bezahlt werden muss, aber wenn Gerichte regelmäßig so entscheiden, kann man das schon als zumindest verkehrsüblich so sehen.

Kostet der Platz insgesamt also 600 Euro, kann ab dem Auszugstag eine Leermiete von 400 veranschlagt werden und ist in den meisten Fällen auch durchsetzbar.

Du würdest für die 8 Wochen Kündigungsfrist also nur 2/3 des vollen Preises bezahlen, wenn du das Pferd vorher umstallst.

Bitte beachten, dass in der Regel ein Pfandrecht verbrieft ist. Du solltest ihm hier keinen Angriffspunkt bieten, wenn du nicht möchtest, dass er dein Pferd bei sich verwahrt.

Shaepy 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 23:33

Von 24 Einstellen ist genau eine fristgerecht gegangen, bei ihr hatte die Stallbesitzerin den Padock verrammelt mit Ketten. Ich hab einfach keinen Nerv und Keine Kraft mehr für sowas... Auch wenns vielleicht feige ist in einer Nacht und Nebelaktion zu gehen, psychisch schaffe ich es nicht dort zu bleiben.

Baroque  29.09.2024, 09:16
@Shaepy

Umstallen kannst du doch jederzeit.

Nur den Platz kündigen kannst du eben nur dann fristlos, wenn du die Voraussetzungen nicht verspielst.

Shaepy 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 23:30

Der Wechsel war tatsächlich vor 3 Monaten ca. Ich wollte den Leuten natürlich auch Zeit geben sich "einzugrooven." Dennoch passt es irgendwie nicht. Ich hab zwar keine Schriftliche Abmahnung aber das mit dem Heu wurde bei einer Einstellerversammlung angesprochen.

Baroque  29.09.2024, 09:22
@Shaepy

3 Monate sind zu lang, wenn die Umstände wirklich die Gesundheit gefährden. Sollten die Leute ihre Einstellgebühren für die Kündigungsfrist einklagen wollen, wird jeder Richter sagen, dir war's drei Monate lang gut genug und jetzt plötzlich wär's eilig. Hättest du direkt bei bekannt werden eines Umstands zur Abhilfe aufgefordert, hättest du gute Chancen.

Wie gesagt: heute umstallen und dann eben versuchen, worauf sie sich einlassen.

Shaepy 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 22:07
@Baroque

Wie gesagt ich dachte ich lasse die Familie erstmal ankommen, in der Zeit wurden sie auch abgemahnt. Man konnte die Menschen nicht einschätzen. Spielen die einem was vor oder brauchen die selbst kurz Zeit bis alles seinen Weg geht?

Bin einfach zu gutmütig..

Baroque  29.09.2024, 22:25
@Shaepy

Das ist nicht "zu gutmütig", das gehört zu den Grundfunktionen des sozialkompetenten Menschen. Hat nur einfach nichts mit dem Rechtsgefüge zu tun und ist ein derart "weiches Kriterium", dass es nicht zur Wertung vor Gericht geeignet ist, wo eben Fakten gegeneinander stehen.

Es muss immer auch davon ausgegangen werden, dass sich die Seite, auf der Du stehst, verschätzt. Wie oft wie Heu für "schimmelig" gehalten, das es gar nicht ist, weil jemand es nicht bewerten kann? Dann wird der Tierarzt gefragt, woher Husten generell so kommen kann und der zählt alles auf, was möglicherweise als Ursache infrage kommt. Der Unkundige sieht Heu, das nicht mehr ganz so grün ist, weil es möglicherweise einfach unter anderen Bedingungen getrocknet ist, aber dennoch richtig top ist und sieht es als schimmelig an.

Ein Richter muss hier immer neutral sein, bedient sich im Zweifel eines Gutachters.

Und für fristlose Kündigungen gilt eben, dass gerade eingetrene Umstände dazu berechtigen können, nicht welche, die seit Ewigkeiten bestehen.

Dein Problem lässt sich ja ziemlich genau beziffern: fallen zwei Kaltmieten an, wenn Du jetzt gehst oder nicht? Rechne Dir den maximalen Streitwert aus, vergleiche ihn mit Deinen Chancen, wenn Du darum rechtlich kämpfst und entscheide dann, ob es das wert ist.

Du musst zuerst schriftlich mit einer Frist abmahnen, was geändert werden muss. Wenn dies nicht geändert wird, und du das Tierwohl gefährdet siehst (nachweislich!), dann kannst du fristlos gehen.

Nachweisen musst du per Bildern, Verträgen, Chatverläufen, etc.

Am besten organisierst du dir zeitgleich einen Anwalt, falls es noch hässlich werden sollte, dann bist du fein raus und kannst das den Juristen machen lassen, nämlich form- und fristgerecht mit ordentlich Wums dahinter, hatte ich auch schon mal, beste Entscheidung ever!

Kündigen kann man immer, ob man aber noch zahlen muss, klärt man vor Gericht.

Wenn das Pferd echt gefährdet ist, soll es auf die 2000 Euro nicht ankommen. Kommt allein an Tierarztkosten schnell zusammen.

Im Zweifel unter Vorbehalt, zahlen und sich juristische Schritte vorbehalten.

So kann man das Pferd umstellen und sich das Geld ggf. wiederholen.

Ohne Mängelrügen, Aufforderung, Fristsetzungen, wird schnell ein juristisches Tauziehen.

Und Vorsicht bei einer Fristlosen Kündigung kann er das Pferd in der Regel einbehalten als Pfand, bis alle Kosten beglichen wurden. Den nicht selten gehen die Meinungen darüber auseinander. Pfandrecht findet sich oft im Vertrag.

Polizei wird nicht helfen.

Fristlos, ersatzweise fristgerecht Kündigen, die Stallwarmmiete unter Vorbehalt bis zur fristgerechten Kündigung begleichen, Pferd mitnehmen und dann Geld über Anwalt einfordern. Dann hat man alle Zeit der Welt.


Wolpertinger  29.09.2024, 07:08

Naja bevor die Fristlose Kündigung abgegeben wird, ist Klugerweise das Pferd und die Ausrüstung nicht mehr am Stall.

Und warum sollte die Fragestellerin zahlen und eine. Anwalt beauftragen, kostet nur Geld.

Soll der Stallbetreiber doch die Miete einfordern .

StRiW  29.09.2024, 10:09
@Wolpertinger

Das Pferd darf den Hof in der Regel nicht mehr verlassen, sobald der Hofeigner sein Pfandrecht aufruft.

Nicht selten reden Ställe miteinander. Da weiß der Stalleigner oft von dem Wunsch auszuziehen.

Wir durften schon mal ein Pferd an einen anderen Hof rausgeben,weil der Hof sein Pfandrecht aussprach und das Gericht zur Durchsetzung die Überstellung an den Ex Hof bestimmte.

Wolpertinger  29.09.2024, 14:22
@StRiW

Die Stallbesitzer sind keine Pferdeleute entsprechend werden sie auch nicht bekannt sein.

Das Pfandrecht müssen sie erstmal durchbekommen, wenn es denn im Vertrag steht.

Dafür müssen sie einen Anwalt beauftragen, das kostet alles Geld und für was?
Für eine Stallmiete in dreistelligen Bereich?

Unwahrscheinlich.

Und selbst wenn, dann bekommen sie dann halt ihre Leerboxmiete.

So ei. Stall hat auch was zu verlieren, nämlich seinen Ruf.

Von dem lebt er nämlich und er kann froh sein, wenn nicht noch mehr Leure fristlos gehen.

Pferdebesirzer reden nämlich auch untereinander, nicht nur Stallbesitzer

StRiW  29.09.2024, 14:37
@Wolpertinger

Pfandrecht muss sie nicht durchsetzen.

Sie muss nur sagen das Pferd bleibt hier. Da braucht es kein Richter.

Man hat das Pferd ja schon bedingt dem Stall als Pfand bereitgestellt.

Erst wenn man das Pfand verwerten will braucht man das Gericht.

Ställe haben fast nie was zu verlieren. Denn meistens werden mehr Plätze gesucht als vorhanden. Denn als Stall hat man schnell eine Unterlassungsklage durchgesetzt. Denn oft können Einstaller wenig beweisen und begeben sich auf dünnes Eis.

Am Ende ist es für beide Seiten doof übers Pferd zu streiten.

Im Nachgang übers Geld kann man sich jahrelang streiten.

Wolpertinger  29.09.2024, 14:40
@StRiW

Nochmal klugerweise ist das Pferd weg, bevor die fristlose Kündigung eingeht.

Ind doch Pferdeställe haben was zu verlieren, hier gibt es einen Stall wo in schöner Regelmäßigkeit ganze Einstsllergruppen fristlos gegangen sind aufgrund ähnlicher Umstände wie im Thread beschrieben.

der Stall hat jetzt einen neuen Betreiber…..

StRiW  29.09.2024, 14:55
@Wolpertinger
Nochmal klugerweise ist das Pferd weg, bevor die fristlose Kündigung eingeht.

Da könnte man Dir sogar Betrugabsichten unterstellen.

Der legale Weg ist, fristlose ersatzweise fristgerechte Kündigung, Pferd abholen, ggf. Pfandrecht auslösen. Im Nachgang sich ggf. Gelder wiederholen.

Wolpertinger  29.09.2024, 16:35
@StRiW

Der legale Weg wäre, das Pferd Sach- und Fachgerecht zu versorgen.

Jemand der sich selber nicht an seine Pflichten hält, sollte mal ganz kleine Brötchen backen.

Und du glaubst doch nicht ernsthaft das du bei solchen Leuten dein Geld nochmal wieder siehst, die heben notfalls die Hand und melden Insolvenz an.

Zustehen tut denen übrigens nur eine Kaltboxmiete.

für Max 150-200€ wird kein Pferd gepfändet.

StRiW  29.09.2024, 16:50
@Wolpertinger

Mich würde bei solchen Geschichten immer auch die Sicht des Betriebes interessieren.

Wolpertinger  29.09.2024, 17:57
@StRiW

Mich nicht, ich kenne genug Stallbetreiber die genauso was machen

StRiW  29.09.2024, 18:12
@Wolpertinger

Mich interessieren immer beide Seiten, den nicht selten stellt sich heraus, das da andere Beweggründe hinter stehen.

Bei übernahmen oft, veränderte Arbeitsweisen, Regeln, Preise, Befindlichkeiten.

Wolpertinger  29.09.2024, 18:54
@StRiW

Es gibt keine Rechtfertigung dafür schimmeliges Heu zu füttern und das Eigentum andere nachhaltig zu schädigen.

StRiW  29.09.2024, 18:56
@Wolpertinger

Doch, er hat nichts anderes.

Was er nicht hat kann er nicht füttern.

Wolpertinger  29.09.2024, 18:57
@StRiW

Nein.

Das ist keine Rechtfertigung.

Dann hat er sofort neues Heu zu organisieren.

Genauso wenig wie es keine Rechtfertigung dafür gibt, dass die Pferde kein Wasser haben oder das verordnete Medikamente nicht verabreicht werden obwohl dafür bezahlt wird.

StRiW  29.09.2024, 19:13
@Wolpertinger

Wie gesagt dafür muss man den Angeklagten hören.

Je nach Situation vor Ort, kann gerade die Futtermittelbeschaffung für "Neulinge" schwer sein. Heu anzukaufen oder selbst zu werben kann erheblich scheitern.

Wie verwerfen für den Reitbetrieb im Schnitt jede zweite Lieferung wenn wir zukaufen.

Das kann er unter Umständen nicht.

Wie gesagt einen Reitbetrieb zu übernehmen scheitert oft an dem Verpächter/Käufer.

Wir selbst hatten durch ein Schaden am Dach schon einen Totalverlust für einen Stall. So mussten wir die Bestände auf Null fahren, am Ende konnten wir durch Umstrukturierung unsere Verpflichtungen als Stall erfüllen, haben am Ende vieles den befreundeten Betrieben zu verdanken. So das wir zu sehr guten Preisen unsere Bestände anpassen konnten.

Wie gesagt ich bin da neutral, auf Seiten der Tiere und die haben nichts davon sich zu streiten. Den meisten verbleiben ja Pferde im Bestand, die haben was davon, wenn man den Betrieb auf solide Füße stellt.

Wir beraten auch Betriebe wenn sie Probleme haben. Leider kommen viele zu Spät. Aber auch Einstaller wenden sich zu selten an Organisationen die helfen können.

Wolpertinger  29.09.2024, 20:16
@StRiW

Sorry aber zu rechtfertigen schimmeliges Heu zu füttern ist nicht neutral auf Seiten der Tiere.

Das Tier wird von schimmeligen Heu chronisch krank.

StRiW  29.09.2024, 20:20
@Wolpertinger

Wenn er nichts hat oder es nicht bezahlen kann.

Es steckt nicht immer böse Absicht dahinter.

Shaepy 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 22:01
@StRiW

Pfandrecht steht nicht im Vertrag. Ihr Mann ist gelernter Landwirt, der muss sehen dass, das Heu schimmlig ist er macht es ja selbst. Dann muss man in den Sauren Apfel beißen und hochwertiges woanders kaufen. Sie wurde darüber schon mehrfach informiert. Veterinäramt war da. Ich muss ehrlich sagen, ich hab lieber Anwaltskosten zu zahlen, als ein Pferd dass, auf der Kippe steht und eine weitere Tierarztrechnung oder Klinikbesuch.

StRiW  29.09.2024, 22:40
@Shaepy

Wenn kein Pfandrecht enthalten, kündigen Pferd aufladen und gut ist es.

Dann muss man in den Sauren Apfel beißen und hochwertiges woanders kaufen

Wenn er die finanziellen Mittel hat. Gelernter Landwirt, befähigt nicht zwingend zum werben von hochwertigen Heu.

Da ich nicht weiß ob die Ausrüstung überhaupt ausreicht.

Veterinäramt war da

Gab es Auflagen?

Am coolsten fände ich es auch dem Hof zu helfen, so das dort Pferde gut untergebracht werden, der Hofeigner ein gesichertes Einkommen hat. Damit ist oft allen geholfen. Es stehen ja auch noch andere Tiere dort.

Wolpertinger  29.09.2024, 22:59
@StRiW

die TE zahlt Miete, davon wird unteranderen das Heu gedeckt.

es gibt keine Entschuldigung dafür einem Pferd schlechtes Futter zu füttern.

Im Gegenteil der Stallbetreiber ist für sowas Haftbar zu machen

Wolpertinger  29.09.2024, 23:01
@StRiW

Hier geht es auch um das Pferd der Th und alle anderen sei damit geholfen ebenfalls zu gehen

StRiW  29.09.2024, 23:07
@Wolpertinger

Leider wird das fast nie passieren, nach meiner Erfahrung kommen neue Einstaller.

Meistens wird der Preis gesenkt, Angebote werde nachhaltig unwirtschaftlich und somit noch unwirtschaftlicher.

Der Weg wäre preislich deutlich höhere Preise, damit den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung sichern, damit auch eine qualifizierte und qualitativ hochwertige Versorgung der Tiere.

Wolpertinger  29.09.2024, 23:31
@StRiW

Du stellst hier Mutmaßungen auf, du hast doch gar keine Ahnung wie hoch der Preis ist.

Und da Problem liegt ja hier in der fachlichen Qualifikation des Landwirt der warum auch immer kein schimmelfreies Heu herzustellen

Shaepy 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 13:33
@Wolpertinger

Wir wissen nicht ob das Veterinäramt ihr Auflagen gegeben hat... und die dürfen uns das nicht sagen wegen Datenschutz. Ist auch in Ordnung. Wir zahlen 360 Euro Warmmiete. Ihr Mann ist wie gesagt Landwirt, hat aber vorher nie mit Pferden gearbeitet. Sie selbst hat keine Qualifikation, aber in DE muss wohl nur einer eine landwirtschaftliche Ausbildung haben um sich in verschiedenen Bereichen selbstständig zu machen. Sie hat keinen Trainerschein o.Ä.