Mit Pferd auf Waldweg (Schotterstrasse) spazieren gehen?
Hallo, hier die Frage einer Freundin:
1. Sie möchte mit ihrem Pferd, dass sie bei einem neuen, anderen Stall eingestellt hat, spazieren gehen (reiten ist derzeit nicht möglich) und zwar in bzw. neben einem Wald. (Würde laut Tierarzt dem Pferd sehr guttun, da es eine leichte verletzung am Huf hat) Also Schotterstrasse oder Waldweg. Darf sie das? Nirgends steht, dass reiten (u.ä.) verboten ist auf diesen Wegen. Sie kennt die Besitzer der Wälder nicht.
2. Um zu einem dieser Wälder zu kommen, muss sie einer Hauptstrasse entlang. Im Internet steht, man darf auf keinen Rad bzw. Gehwegen mit dem Pferd gehen. (Verständlich irgendwie) Oder doch? Muss man auf einer viel befahrenen Hauptstrasse mit dem Pferd gehen?
(Der Stall steht in einer Umgebung, wo viele Pferdeställe in der Umgebung sind, sollte diese Info irgendwas bringen)
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Also bei uns (Österreich) darfst mit Pferd sowieso nicht in Wald, egal ob auf- oder abgesessen.
Die einzige Ausnahme hierbei ist eine explizite Erlaubnis des Waldbesitzers oder Wegeerhalters.
du darfst auf einem gehweg nicht REITEN. auf einem gemischten rad- und gehweg darfst du ebenfalls nicht REITEN.
jemand, der sein pferd führt, ist aber ein fussgänger. er MUSS den fussweg oder den gemischten rad- und gehweg benutzen.
auf einer schotterstrasse mit einem pferd zu laufen, das eine verletzung am huf hat, halte ich für suboptimal. wenn der waldweg ein öffentlicher weg oder ein normaler, befestigter wirtschaftsweg ist, darf man dort mit einem pferd laufen.
Als Fußgänger (wer ein Pferd führt, einen Hund Gassi führt, ein Fahrrad schiebt, einen Kinderwagen schiebt, etc. ist Fußgänger!) darf man Fußgängerschutzeinrichtungen nutzen, ein Führen an der Straße ist aber auch möglich, hier bitte beachten, dass man als Fußgänger links geht, sodass man entgegenkommende Autos sehen kann!
Ich persönlich würde den Schutzweg nehmen, ist mir tausend mal lieber, als auf der Straße zu laufen. Mist, den das Pferd absetzt bitte umgehend zur Seite schieben und später aufsammeln!
Wege, auf denen das Reiten verboten ist, dürfen nicht beritten werden, sollte klar sein. Keine Schilder und ein sauberer Schotterweg (also kein selbstgemachter Trampelpfad ins Unterholz) sehe ich als begehbar an und würde diese mit dem Pferd durchschreiten, auch hier gilt: Verliert das Tier Ladung durch den Hinterausgang, bitte umgehend zur Seite schieben mit dem Fuß und später ggf. einsammeln.