Automaten aufgebrochen und abgehauen?

2 Antworten

Wenn du das gemeinsam mit der Person gemacht hast - dazu reicht auch dabei sein und nicht aktiv Gegenmaßnahmen ergreifen - gilst du als Mittäter. Das Aufbrechen eines Automaten ist tatsächlich schwerer Diebstahl, weil du besonders gesicherte Dinge entwendet hast. Das ist eben vom kriminellen Ansatz schwerer als etwas mitgehen zu lassen, was einfach so herumliegt.

Generell gilt: Nicht zur Polizei hingehen (musst du nicht, du musst nicht mal absagen!!!), keine Angaben zur Sache, keine freiwilligen Maßnahmen, Aussage verweigern und ganz fix einen Anwalt nehmen.
Du kannst es mit jeder Angabe zur Sache nur schlimmer machen. Wenn überhaupt, dann über deinen Anwalt und nur das was der für richtig hält.

Und: Je mehr Druck Seitens der Polizei aufgebaut wird, desto sicherer kannst du dir sein, dass die sehr wenig in der Hand haben.
In jedem Fall: NICHTS AUSSAGEN OHNE ANWALT. Du musst nur deine Personalien angeben. Und wenn du eine Vorladung erhalten hast haben die die schon. Du musst nicht mal absagen, wenn du nicht hingehst. Und das alles kann dir auch nicht negativ ausgelegt werden.

Und erst wenn der in die Ermittlungsakte geschaut hat kann man überlegen, ob man eventuell bereits im Ermittlungsverfahren Angaben macht oder nicht. NIEMALS einfach so bei der Polizei drauflosplappern, damit kann man sich nur um Kopf und Kragen reden, weil du gar nicht weißt, was die gegen dich in der Hand haben ohne dass ein Anwalt die Akte vorher gelesen hat. Du machst es keinesfalls besser damit.

https://www.youtube.com/watch?v=N5yLPAGqyJs&t=2616s

Der erklärt das sehr gut.

Ja, dann wird dir eine Straftat vorgeworfen. Mit schwerem Diebstahl ist auch nicht zu spaßen.

Im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.


Glaswasserrr 
Fragesteller
 18.05.2024, 15:28

Was soll ich machen wenn ich keine finanziellen Mittel dafür habe?

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LordofDark1981  18.05.2024, 15:45
@Glaswasserrr

Sie dir irgendwie abkneifen. Dabei geht es um zu viel und ohne Anwalt kommst du nur sehr schwer an die Ermittlungsakte und fachlich bist du ohnehin nicht qualifiziert, die so zu lesen, dass du sie wirklich verstehst.

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LordofDark1981  18.05.2024, 15:47
@Jurafuchs

Das wird nichts im Strafverfahren. Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind Instrumente im Zvilstreit.
Ab Anklage bekommt man eventuell einen (hochmotivierten) Pflichtverteidiger zugestanden, aber im Ermittlungsverfahren muss man leider die Kosten selbst tragen. Aber diese Investition ist sehr sinnvoll, wenn man nicht nachher "am Arsch" sein will.

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Jurafuchs  18.05.2024, 15:56
@LordofDark1981

Ein Beratungshilfeschein ist nicht abhängig von der Art des Verfahrens. Bei der Prozesskostenhilfe hast du aber Recht.

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LordofDark1981  18.05.2024, 16:01
@Jurafuchs

Beratungshilfe deckt dabei aber eben gerade wirkliche Aktivitäten des Anwaltes nicht ab. Das ist nur für eine erste Information möglich. Alles weitere: Verteidigungsanzeige, Akteneinsicht etc. fallen da nicht mehr drunter. DAS ist eben keine Beratung sondern Verteidigung. Und das wird aus öffentlicher Hand nur bezahlt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Und der beginnt frühestens mit Anklageerhebung vor Gericht. Also spart man mit dem Ding bestenfalls die 100€ für das erste Beratungsgespräch. Und die reißen es dann nicht raus, wärend spezialisierte Strafverteidiger mit dem Wisch ohnehin nichts machen, weil der nicht mal die Kosten für die Aktenanlage bei denen deckt.
Und im Strafverfahren ist man mit einem Feld-, Wald- und Wiesenanwalt, der sonst primär Miet- und Familienrecht macht eher auf verlorenem Posten, wenn der gegen absolute Fachspezialisten wie Staatsanwälte und Richter anstinken will. Das hat das das Niveau "Hobbyfußballer gegen Erstligist". Dumm, wenn es auf diese Art um die eigene Existenz geht. So jemand ist dann eher "Verurteilungsbegleiter" als "Verteidiger".

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Jurafuchs  18.05.2024, 16:33
@LordofDark1981
Beratungshilfe deckt dabei aber eben gerade wirkliche Aktivitäten des Anwaltes nicht ab. 

Das habe ich auch nie behauptet.

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LordofDark1981  18.05.2024, 17:27
@Jurafuchs

Auf die kommt es bei sowas aber nun mal an. Ein Erstberatungsgespräch zur Einschätzung der Sachlage bieten die meisten seriösen Anwäte durchaus auch kostenfrei an und alles was darüber hinaus geht, aber unbedingt erforderlich ist ist mit einem Beratungsschein eben nicht finanziert.
Also hilft er im Strafverfahren wenig bis gar nicht und der Antragsaufwand kostet im Zweifel nur wertvolle Zeit.

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Jurafuchs  18.05.2024, 18:27
@LordofDark1981

Es ist immer noch Unfug was du verbreitest. Der Beratungshilfeschein ist mit Abstand die beste Möglichkeit für Personen mit wenig Einkommen / Vermögen eine würdige rechtliche Einschätzung zu erhalten. Verbreite hier doch nicht so einen Quark...

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