Wenn es nicht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht, kriegst du auch nichts.

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Wenn du nur den gesetzlichen Mindesturlaub hast, kommt das schon hin. Dann halte ich aber die Schließtage für unverhältnismäßig hoch.

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So funktioniert das nicht. Entweder er ist angestellt und bekommt ein festes Gehalt (mind. Mindestlohn, Provisionen pro Patient etc aber möglich) oder er ist selbstständig

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Maximal eine erneute Befristung mit einem Sachgrund.

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An das Unternehmen, mit dem du einen Arbeitsvertrag geschlossen hast.

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1. Kriegt man dauerhaft 30% weniger ? Was ist der nächste Schritt :
100% weniger bei nicht Besserung?

Die Kürzungen werden auf 30 % und 3 Monate beschränkt. Wenn du dich nicht besserst, wird entsprechend die Laufzeit verlängert.

Wenn man chronisch krank ist , Schwerkrank, deswegen garkeine Bemühungen macht- was dann?

Dann wird die Erwerbsfähigkeit beim Rententräger überprüft.

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Für eine Ausbildung ist das Gehalt sehr gut.

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Gibt es eine Möglichkeit, dass ein verdeckter Ermittler ebenfalls versucht eine mögliche Dienstleistung, die jemand anbietet zu erwerben?

Theoretisch, klar.

Aber so einen Aufwand wird sich die Polizei nicht machen.

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Wie kann / muss man dies ggü dem Jobcenter beweisen / darlegen?

Da will jemand aus der gemeinschaftlichen Wohnung (Bürgeldbeziehergemeinschaft) ausziehen, bei einem Kumpel einziehen, allerdings ohne Mietvertrag aber legal und so. Den Eltern des Kumpels gehört das Anwesen. Sie wollen sich dann Strom schon teilen, auch mal Lebensmittel, aber nicht direkt eine Mietzahlung vereinbaren und das JC schreibt wie folgt:

Sie können nur ausziehen, wenn Sie keine staatlichen Leistungen ab dem Zeitpunkt des Auszugs beantragen.

Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, steht dem Auszug nichts im Wege.

Durch einen Mietvertrag, oder?

Und wenn man keinen Mietvertrag hat? Gibt es noch Alternativen zu einem Mietvertrag? Eine Art Wohnbestätigung, dass man dort mietfrei wohnen kann?

Gibt es noch andere Möglichkeiten dazu, dem JC anstelle eines Mietvertrages zu beweisen, dass man keine staatlichen Leistungen ab dem Zeitpunkt des Auszuges beantragen wird?

Vermutlich soll es für das Jobcenter glaubhaft genug sein, sonst gehen sie womöglich davon aus, dass es darauf hinausläuft, dass von dem der auszog, doch wieder staatliche Leistungen beantragt werden, oder?
Wie kann man das machen bzw. glaubhaft rüberbringen?

Reicht da eine Bestätigung von jenem, der den Kumpel bei sich aufnimmt, auch ohne Mietvertrag? Oder anderes?

Achso, jener der auszieht, hat schon einen festen Ausbildungsvertrag und will ab August eine Lehre machen. Der will sich nicht komplett durchbringen lassen aber das Angebot, dort wohnen zu können, sehr gerne annehmen.

Wie diese Vorraussetzung beweisen? Das JC will was Schritliches auch.

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Das Jobcenter will einfach eine Bestätigung das er mietfrei wohnt und danach keine Leistungen mehr bezieht. Da reicht ein zwei-Zeiler.

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Wenn du krank bist, musst du auch nicht auf Arbeit.

Bedenke aber das das Unternehmen dir vermutlich auch nur helfen will...

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Arglist musst du beweisen können. Daran wird es scheitern.

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Kinderzuschlag gibt es - wie du schon selbst erkannt hast - nur wenn das Kind im selben Haushalt wohnt

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Die Kräfte, die bei ihm arbeiten, bekommen das Durchschnittsgehalt für die Branche: 1800 Euro. 

Ich lache echt mehr als ich sollte.

So jemand braucht sich nicht beschweren.

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