Welche Straftat ist im öffentlichen Interesse?
Ist Körperverletzung im öffentlichen Interesse?
8 Antworten
Du kannst davon ausgehen, dass der Staatsanwalt bei fast jeder Straftat das öffentliche Interesse befürwortet, wenn sie sich nicht im absolut privaten Umfeld abgespielt hat - und selbst dort, wenn er unterstellt, dass ein Strafantrag nur zurückgenommen wurde, weil die engen Bindungen des Opfers zum Täter das begründen und weitere ähnliche Taten zu befürchten sind.
Die einfache Körperverletzung ist ein "relatives" Antragsdelikt. Das bedeutet das nach dem Strafantrag man zwar eine Rücknahme versuchen kann, der Staatsanwalt aber entscheidet ob öffentliches Interesse vorliegt, wenn er das bejaht wird weiterermittelt.
Nur bei reinen Antragsdelikten muss das Verfahren eingestellt werden.
Das ist bei reinen Antragsdelikten egal. Anders sieht es bei relativen Antragsdelikten aus, aber das schrieb ich bereits.
Das hat damit nichts zu tun, wenn die Staa öffentliches Interesse an der Strafverfolgung hat, dann nutzt die Rücknahme des Strafantrags nichts - es bleibt bei der Strafverfolgung.
Das schützt auch den Anzeigeerstatter denn sonst würden die erpresst um die Strafanzeige zurückzunehmen. Nein so geht das nicht.
Dabei ist es egal ob ein Privatklage oder Offizialdelikt ist.
Besteht öffentliches Interesse weil Notorischer Wiederholungstäter o.ä dann wird strafverfolgt.
Aber sicher gibt es das, kannst Du hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/antragsdelikte
nachlesen.
ich kenne eine notorische Wiederholungstäterin, die wurde zwar mehrfach angezeigt, aber kein öffentliches Interesse, obwohl auch Betrug usw. bei war..Anscheinend hat die Staatsanwaltschaft e genug zu tun mit noch schlimmeren Sachen..
Wenn es gegen einen Staatsbediensteten, einen Amtsträger, einen Schwachen, Kranken, Schutzbedürftigen, Hilflosen oder Kinder geht, gegen Minderheiten, Glaubens-/andere Gruppen oder Kulturen, besteht öffentliches Interesse.
Gruß S.
hoffe das irgendwie auch, egal, was man in Anzeigen usw. hinein schrieb: eben KEIN öffentliches Interesse?! Da darf jemand wahllos Behinderte, auch Alkoholabhängige beleidigen, passiert nix..Mag auch daran liegen, dass genau diese Leute das Vertrauen verloren haben, oder auch mit dem Gesetz mal in Konflikt haben, aus lauter ANGST nicht anzeigen...
Verstehe ich nicht. Ich schrieb doch, dass beim diesen "Gruppen" dann öffentliches Interesse besteht!
Verstehe ich nicht. Ich schrieb doch, dass beim diesen "Gruppen" dann öffentliches Interesse besteht!
Keine. Eine Straftat ist eine Straftat und verletzt die Integrität andere Menschen. Warum sollte sie im öffentlichen Interesse sein?
Kommt auf den Einzelfall drauf an.
Nur bei reinen Antragsdelikten muss das Verfahren eingestellt werden.
"Muss" stimmt nicht. Man stelle sich vor der Angezeigte ist notorischer Wiederholungstäter.