Ausbildung, Studium, Kindergeld, Bafög - was wann?

3 Antworten

Ob das Studium etwas mit der Ausbildung zu tun hat spielt keine Rolle, solange das Kind unter 25 ist, besteht in jeder weiteren Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

Ist das Kind 25, gibt es kein Kindergeld mehr, selbst wenn die weitere Ausbildung oder Studium noch nicht beendet ist und für den Wegfall des Anspruchs gibt es auch keinen Ausgleich, also nicht mehr Bafög - gezahlt.

Weil das Kindergeld weder bei Bafög - noch bei BAB - als Einkommen bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs berücksichtigt wird.

Wenn das Kind bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, muss es bei einem evtl. Nebenjob mit der Arbeitszeit aufpassen, es darf dann in der Woche nebenbei nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst könnte der Anspruch auf Kindergeld entfallen.

Würde dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB - oder Bafög - bestehen, weil man z.B.schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und in einer zweiten im Regelfall kein Anspruch mehr besteht, könnte man theoretisch einen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde haben.

Dafür benötigt man aber ein zuschussfähiges Mindesteinkommen.

Du bekommst bis 25 in JEDER Ausbildung KG.

Über 25 fällt KG ersatzlos weg

Ob du Bafög bekommst, hängt von den finanziellen Umständen der Eltern und Ausbildungsbiographie ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

titzi4 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 19:04
Du bekommst bis 25 in JEDER Ausbildung KG.

Ich hab auch nichts anderes behauptet.

Über 25 fällt KG ersatzlos weg

Ich schrieb oben: ".. ein Studium machen möchte und unter 25 Jahre ist.."

Richtig lesen. Die Frage oben hast du auch ansonsten nicht beantwortet.

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isomatte  29.07.2024, 21:11
@titzi4

Doch hast Du !

Du schreibst das unter 25 Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn die Ausbildung etwas mit dem Studium zu tun hat und das ist falsch.

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Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen.

Bei Google gefunden.

Ab 25 nicht mehr. Arbeiten wäre vielleicht eine Option.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – beruflichen EIngliederung, Beratung, Vermittlung, Quali

titzi4 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 19:20

Aber das Pferd von hinten aufzäumen ist keine Option. Erst muss man wissen, wieviel Geld man im Monat zur Verfügung hat. Dann kann man sehen, wieviel man arbeitet. Denn in erster Linie studiert man und muss sich aufs Studium konzentrieren und nur wenn es sein muss, geht man arbeiten und das ist auch richtig so.

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